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stadt, sowie dasjenige zu beiden Seiten des Main­kanals und des Kunstgrabens auf das Jahr 1839 öffentlich an den Meistbietenden an Ort und Stelle verpachtet werden, weiches hierdurch mit dem An­fügen bekannt gemacht wird, daß bei Kesselstadt gleichzeitig auch einige Weidenstücke zur Verpach­tung kommen.

Hanau den 22. April 1839.

Hermann.

15. Die nachstehende, vom Sladtrathe und Gemein- deausschusie genehmigte Erläuterung des §. 3 der Statuten der Stadt Hanau vom 29. August 1837, wird hiermit, unter Beziehung auf §. 3 der Ge­meindeordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau am 15. April 1839.

Der Oberbürgermeister Eberhard.

Die Bestimmung im zweiten Absätze des §. 3 der Statuten der Stadt £>anau vom 29. August 1837.Die Feststellung der Verhältnisse der beiden vereinigten Gemeinden von Alt- und Neuhanau betreffend" und die hiernach den Einwohnern in Althanau, zur Gleichstellung derselben mit den Einwohnern in Neuhanau, in Ansehung der Un­terhaltung der öffentlichen Brunnen obliegende Verbindlichkeit wird dahin erläutert und näher festgestöllt:

daß die Kosten der Unterhaltung der öffentli­chen Brunnen in Althanau (mit Ausschluß der Kosten der Wachenbucher Brunnenleitung) in Gemäßheit der durch den Stadtrath zu bewir­kenden Feststellung, auf die sämmtlichen Wohn- Häuser in Althanau, mit Einschluß der Juden­gasse , gleichmäßig zu «ertheilen, und durch den Sradlkämmerer von den Häuserbesitzern zu er­heben sind.

. Die bei der diesjährigen Militärausnahme gültig vertretenen und für diensttauglich erklärten, in dem Musterun^stermiue aber nickt erschienenen Militärpflichtigen Heinrich Wilhelm Wagner von Möllenbeck und Georg Friedrich Wilhelm Schnur von Erten, werden hierdurch aufgcfvrdert, ihrer Militärpflicht, bei Vermeidung der im §. 111 des Rekrutirungsgesetzes auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen 3 Monaten Genüge zu leisten.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die oben genannten Ungehorameu im Be- tretungsfalle verhaften und an das hiesige Kreis­amt abliefern zu lassen.

Rinteln den 19. April 1839.

Kurs. Kreisamt Schaumburg.

Loßberg.

Erledigung von Schullehrerstellen.

1. Die Stelle eines Schullehrers und Kirchendie­ners zu Drusen ist erledigt. ES werden daher

geeignete Bewerber aufgefordert, sich mit ihren Gesuchen nebst den erforderlichen Zeugnissen bin­nen 4 Wochen bei dem unterzeichneten Kreisamte oder Pfarrer zu melden, wobei noch bemerkt wird, daß hiermit ein Einkommen von 170 Thalern 14 gGr. 14 Hlr. verbunden ist.

Schmalkalden und Stufen den 23. März 1839.

Kurs Kreisamt. Der Pfarrer

P l i t t. Löber.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Hanau. Der Erbe der dahier ledigen Standes verstorbenen Gertraud Hörnlein, Zeugmachergeselle Mathäus Ziegenhain zu Wien, bat die Erbschaft unter der Mechtswohlthat des Gesetzes und Jnven. tars angetreten und werden zum Zwecke der Fest­stellung des letztern sämmtliche Gläubiger der ge­nannten Erblasserin aufgefordert, ihre Ansprüche im Termine den 1. Mai d. I., bei Meldung der Ausschließung, dahier anzumelden. Verfügt Hanau am 28. März 1839.

Kurfürstl. Landgericht. Schneider.

vt. Beschor.

2. Hanau. Johann Kaspar Weber, geboren am 9. Febr. 1769, Sohn des verstorbenen Rathsdieners Werner Weber dahier, welcher seit längerer Zeit, unbekannt wo, abwesend ist, oder dessen etwaige Lei­bes-, Testaments- oder Vertragserben, werden auf den Antrag der hier ausgetretenen Seitcuver- wandten des genannten Abwesenden hiermit öffent­lich aufgefordert i sich so gewiß binnen 6rH Mona­ten von der Zeit der Bekanntmachung an gerech­net , dahier zu melden, alS widrigenfalls jener für todt erklärt und mit Ausschließung dieser dessen Vermögen an die aufgetretenen Erben ohne Kau­tion verabfolgt werden soll.

Hanau am 28. März 1839.

Kurs. Hess. Landgericht. Schneider.

vt. Bescher.

3. Gelnhausen. Der ledige Johannes Adler Johann Adams Sohn, von Neuses, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hat sich innerhalb vier Wocken zur Vcrnehmlässung in einer dahier gegen ihn anhängigen Unterfuduing zu stellen, widrigenfalls er steckbrieflich verfolgt werden wird Gelnhausen den 26. im März 1839

Kurfürstl. Justizamt.

Z t n ck.

vt. Borberger. v. A.

4. Hanau. In Sachen der Ehefrau des Kut­schers Melchior Müller, Katharine, geborne Kohlenbusch, dahier, Jmplorantin, gegen diesen ihren Ehemann, Jmploraten, pto. malitiosac de-