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5; ein Wiesflecken, in der Haubach, zu | Fuhr Heu;
6) ein Dritttheil einer Wiese, am Hadel, neben dem Hadelsweg und Andreas Müller;'
7) ein Acker, am Kalkofen, von 1 Mltr. Aussaat;
8) ein Acker, am Langendünger, Weiperzer Gemarkung, von 1 Mltr. 6 Ms. Aussaat; öffentlich aufs Meistgebot verkauft werden, wozu erster Termin auf den 28. Mai, eventuell zweiter auf den 25. Juni und dritter auf den 23 Juli l. I., Vormittags tl Uhr, anberaumt worden ist. Etwaige Hypothek-gläubigern dient dies mit dem Bemerken zur Nachricht, daß sie ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Steigerungstermin, bei Meldung der Ausschließung resp. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und gehörig zu bes' gründen haben.
Schlüchtern am 5. April 1839.
Kurhess. Justizamt. Scheffer.
vt. Stockhardt.
20. Eschersheim. Aus den Antrag eines Hypothekargläubigers ist der zwangsweise Verkauf des dem Peter Reuter und dessen Ehefrau Margarethe, geborne Ruppel, zu Eschersheim, zugehörigen, daselbst gelegenen Immobile: 1) Pmb. 1.
2 V. ein zweistöckiges halbes Wohnhaus, nebst Hofraum, Stallung u. Garten, neben Adam Euler und Valentin Sterlepper, erkannt und zu dessen Vollziehung erster Verkausstermin auf den 1. Juni d. I., Morgens 11 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal und, insofern darin der Zuschlag nicht erfolgen sollte, zweiter Verkaufstermin auf den 29. Juni d. I und unter gleicher Voraussetzung dritter Ver- kaufötermin auf den 27. Juli d. I., beide letztere nach Eschersheim, Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden.
Kaufliebhabern diene dieses zur Nachricht; zugleich ergehet aber an etwaige weitere Pfandgläu- biger die Aufforderung, ihre Ansprüche in dem ersten Termine, bei «strafe der Ausschließung, be;ic= hungsweise besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und sofort znbegründen.
Bockenheim am 2. April 1839.
Kurfürst!. Hess. Justizamt das.
W a l t h e r.
vt. Merz.
21. Kilianstädten.Jn Sachen des Hrn Pfarrers Schlee zu Kilianstädten, Jmploranten, gegen den Unterthan Heinrich Ullrick sen., den Heinrich Ullrich jun. und dessen Ehefrau, Margarethe Elisabeth, daselbst, Jmploraten, pto. debili., ist zur Erkennung des Verkaufs folgender, dem Verklagten Heinr. Ullrich sen. zustehenden Immobilien, nämlich: Lecker im Oberauer u. Unterfeld:
1) Pmb. 214 u. 215. 34 R. bei Rummenhannen-
ilmen, neben Jonas Wacker sen.; 2) Pmb. 295. 292 R. im Schichrer, neben Michael Ohl; 3) Pmb. 46.' 17. R. im Brcul, neben Wilhelm Lind; 4) Pmb. 217. 5 R. im Brcul, neben Konrad Trauth, Termin auf den 7. k. M. bestimmt worden, in welchem sich beide Theile bet Strafe des Ausschlusses auf die Abschätzung zu erklären haben. Der abwesende Beklagte, Heinrich Ullrick sen., wird von dieser Verfügung mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß, falls er selbst oder sein Mandatar in dem angesehen Termine nicht erscheint, die Bekanntmachung an ihn künftighin nur mittelst Anschlags an der Gerichtsstelle erfolgen wird.
Hanau qm 6. April 1839.
Kurfürst!. Landgericht. Schneider.
vt Todt.
22. Densberg. Zu Ergänzung der wieder herge- stellten Währschafts- undHypothekenbücher der Gemeinde Densberg werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 26. März 1838, mit Genehmigung Kurfürstlichen Justizministeriums und im Auftrag Kurfürstlichen Obergerichis zu Cassel, alle Diejenigen, welche an dem, in der Gemarkung der Gemeinde Densberg gelegenen Grundvermögen dingliche Rechte erworben haben, welche bisher in die Währschafts« und Hypothekenbücher nicht eingetragen sind, deren Eintragung in dieselben aber durch Gesetze oder sonstige zur öffentlichen Kunde gabrachte allgemeine Anordnungen vorgeschrieben ist, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese,Rechte innerhalb einer vom heutigen Tage, als dem Tage des Anschlages dieser Bekanntmachung am GerichtSlokale. zu berechnenden sechsmonatlichen Frist dahier anzumelden, alle darauf bezüglichen Nachweisungen zu geben und namentlich die erforderlichen Urkunden entweder im Original oder in beglaubigten Abschriften, oder endlich in beglaubigten, die wesentlichen Theile der Urkunden enthaltenden Auszügen einzureicken.
Die Versäumung der zeitigen Anmeldung hat den Rechtsnachtheil zur Folge, daß die nicht ange- ihelbeten Rechte der bezeichneten /Art für solche, in gutem Glauben befindliche dritte Personen , aus welche das Eigenthum oder ein sonstiges dingliches Recht, nach vorgängiger gerichtlicher Benachrichtigung über den Inhalt der Währsä^afts- und Hypothekenbücher übertragen seyn wird, ohne Wirksamkeit sind.
Jesbcrg den 6. April 1839.
. Kurfürst!. Hess. Justizamt. das. Kraushaar.
23. Lan g enselbold. Die bei unterzeichnetem Gerichte befindlichen höchst unvollständig geführten Amtshypothekenbücher, welche bis zum Jahre 1824 gar keine und von da bis in die neueste Zeit höchst mangelhafte Nachweisungen über die Pfandverhältnisse bezüglich der in den zum hiesigen Amte ge-