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auch nach den bedeutendem Hauptstädten und Handelsplätzen der anderen deutschen und übri­gen europäischen Staaten;

eine solche über die Taxe eines Platzes in den von Cassel abgehenden Eilwagen und Packwagen auf den verschiedenen Koursen, auch

die allgemeinen Regeln und Nachrichten von dem gesammten Postwes-en

enthält, deßhalb auch in der Bogenzahl gegen die frühere Ausgabe bedeutend stärker ist, kostet

ein Erempl. auf Schrcibpap., roh 8 gGr.,

- - geb. 10 -

- - Druckpapier, roh 6 -

- - geb. 8 -

und ist bei sämmtlichen Waisenhauskalenderdistri- butoren, sowie bei den Buchbindern und im Wai- senhausverlagskomtoir zu haben.

Cassel am 13. März 1839.

9. Zufolge hohen Beschlusses Kurfürstlicher Obersi- nanzkammer vom 9. b. M. ad Nr. 3280 u. 4089, 1839 soll außer der zu Schwarzenfels bestehenden Gast- und Schenkwirthschaft, womit zugleich die Benutzung der daselbst befindlichen betreffenden Staatsgebäude verknüpft ist, noch eine zweite Wirth­schaft, welche in einem dazu geeignetes Privathause betrieben werden muß, etablirt und diese beiden Wirthschaften auf drei oder sechs Jahre vom 17. Okto­ber d. I. an und zwar mittelst öffentlichen Ausge­bots verpachtet werden'

Termin hierzu ist auf Freitag den 5. April d. I., Morgens 9 Uhr, in das Geschäftslokal der unterzeichneten Renterei angeordnet, wozu Pacht­liebhaber hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß nur solche Personen zum Mitbieten zugelassen werden sollen, welche sich zuvor wegen des Besitzes der zum Betriebe einer Gastwirth­schaft nöthigen Eigenschaften, sowie über ihre Ver- mögensverhältnisse durch vollständige obrigkeitliche Zeugnisse genügend ausweisen.

Schwarzensels den 19. März 1839.

Kurfürst!. Hess. Renterei daselbst.

K e u l m a n n

10. Die bei der in diesem Jahre für den Kreis Hof- geismar abgehaltenen Militärausnahme nicht er­schienenen Militärpflichtigen aus der Altersklasse 1818:

1) aus Hofgeismar: Georg Wilhelm Pechtel;

2) aus Karlshafen: Christian Friedrich Stock und Johannes Müller;

3) aus Helmarshausen: Georg Wilhelm August Ries;

. 4) aus Grebenstein: Simon Löwenstein und

5) aus Jmmenhausen: Karl Anton Chri­stian Fraas,

werden hiermit in Folge des §. 108 des Rekruti- rungsgesetzes vom 25, Oktober 1834 aufgefordert, ihrer ^Mnitärpflicht binnen 3 Monaten so gewiß ein Genüge zu leisten, als sie sonsten gemäß dem

§. 111. des erwähnten Gesetzes, die Verurtheilung zu einer Geldstrafe von 100 Thalern, oder in Er­mangelung von Vermögen, eine sechsmonatliche Freiheitsstrafe, auch weiter dieses zu erwarten ha­ben, daß ihnen, so lange sie als ausgetreten zu betrachten sind, nicht das geringste von ihrem Ver­mögen verabfolgt, oder ihnen eine Verfügung darüber gestattet werde.

Gleichzeitig werden alle Polizeibehörden ersucht die Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und an das hiesige Kreisamt abliefern zu lassen.

Hofgeismar den 7. März 1839.

Der Landrath (Siedler.

11. Die beabsichtigte Auswanderung des Johann Adam Kling dahier nach Nordamerika wird hier­mit zur öffenilichen Kenntniß gebracht.

Schlächtern den 18. März 1839.

Der Landrath Wachs.

12. Die nächbenannten, bei der diesjährigen Militär­aushebung weder persönlich erschienenen, noch gül­tig vertretenen oder entschuldigten Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Hersseld:

1) Heinrich Georg Wilhem Eisert aus Hersfeld,

2) Heinrich Spill aus Auä,

3) Heinrich Wiegand aus Heenes,

4) Leonhard Meier, aus Mecklar,

5) Heinrich Heirock, aus Rohrbach,

6) Konrad Niebergall, aus Niederjossa,

7) Johannes Zimmer aus Reckerode,

8) Adam Hebeler aus Heringen,

9) Valentin Pfromm aus Ausbach,

10) Rudolph Beckmann aus Philippsthal,

11) Heinrich Schmidt aus Unterneuenrode und

12) Christian Klotzbach aus Wehrshausen, haben sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militär­pflicht nicht sistirt und werden daher in Gemäßbeit des §. 108 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Okto­ber 1834 hierdurch ausgefordert, ihrer Milttäpflicht bei Vermeidung der in dem §. 111 angedrohten Geldstrafe von 100 Rthlrn. beziehungsweise 6m o- natlicher Freiheitsstrafe, binnen 3, bezüglich 6 Mo­naten Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen.

Hersfeld den 28. Februar 1839

Kurs. Hess Kreisamt dahier.

H a r t e r t.

13. Der Metzger Johann Jakob Hart!) aus Geln- hausen beabsichtigt nach Wien überzuziehen, wel­ches, der bestehenden Vorschrift gemäß, andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Gelnhausen den 22. März 1839

Der Landrath Klingelh öser.'.