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erster Verkaufstermin auf den 25. April, eventuell zweiter auf den 23. Mai und dritter auf den 20. Juni l. I., jedesmal Morgens 9 Uhr, auf Hiess- ge Gerichtsstube anberaumc worden ist.
Etwaige weitere Pfandgläubiger werden zugleich aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nach- theils, anzuzeigen und zu begründen.' Salmünster den 28. Februar 1839.
Kurfürst!. Justizamt. Udet.
vt. Simon.
3, Birstein. In Sachen des Gerbermeisters Andreas Werk zu Gelnhausen, Klägers, gegen den Schuhmachermeister Wilhelm Häfner und Johann Georg Alt, letzterer als gerichtlich bestellter Vormund der Kinder des verlebten Wilhelm Michel zu Birstein, Verklagte, pto. resign. hypotL., ist durch Dekret vom 22. v. M. der Verkauf nachstehender den Letzteren gehörigen und in Birsteiner Gemarkung gelegenen Güterstücken, als:
1) ein Acker auf dem Zehnefeld, neben Johannes Jmhof;
2) ein do. auf der Heeg, neben Pippe Wittwe;
3) ein do. an dem" Psingsiborn, neben Jakob Häuser;
4) ein Garten im Märzgarten, am Vorigen, verfügt, hierzu erster Versteigerungstermin auf den 24. April d. J., eventuell zweiter auf den 22. Mai und dritter Termin auf den 19. Juni d. I., jedesmal Vormittags um 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokal bestimmt worden.
Dieses wird mit der Aufforderung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sonstige Pfand- gläubiger ihre Ansprüche an die zu verkaufenden Grundstücke im ersten Termin dahier anzuzeigen und zu begründen haben.
Birstein den 2- März 1839.
Kurf. Fürstl Jsenb. Justizamt. Ha r cke.
vt. Poppelmann.
4. Seckbach. In Sachen der Gemeinde Seckbach, gegen Philipp Larsch von da, w. Gemeindsrück- stände, ist der öffentliche Verkauf der dem Letzteren zustehenden, in Seckbacher Gemarkung gelegenen Grundstücke, als: 1) 362. 1 V. 1 R. auf dem Platz; 2) 389- 1 V. 22 R. am hintersten Heiligenstock; 3) 254. 36 R. auf dem Lohr; 4) 135. 29 R. am Berkersheimerweg; • 5) 330. 22 R. auf dem Sandbiegel; 6) 45. 31 9t im Grund; 7) 262. 5 R. im Fischer; 8) 519. 5 R. im Palmgarten; 9) 82. 12 R. am Judenbrunnen; 10) 689. 7 R. im Bachgrund; 11) 838. 10 R. im Atzelberg; 12) 925. 6 R. in den Wälderchen; 13} 184. 12 R. im Altengetriefch, erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin an hiesige Ge- richtsstelle auf den 8. April d. I., eventuell zwei
ter und dritter nach Seckbach auf den 7. Mai resp.
4. Juni d. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, an- beraumt und haben etwaige Realberechtigte ihre Ansprüche, bei Vermeidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Verkaufstermin gehörig begründet anzumelden. Bergen den 18. Febr. 1839. Kurfürst!. Juftizamr. Schuppius. ■ vt. Avenarius.
5. Dorheim. Als Sachverständige für den Amtsbezirk .zu den nach dem Gesetze vom 23. Juni 1832, über die Ablösungen von Grundzinsen, Zehnten u. s. w. erwähnten Auseinandersetzungen sind auf weitere fünf Jahre bestimmt und verpflichtet worden:
1) von Seiten der Berechtigten der Oekonvm Dr. Jaup dahier und zu dessen Stellvertreter der Mühlmeister Georg Schudt daselbst,
2) von den Pflichtigen der Bürgermeister Johannes Zerb von hier und zum Stellvertreter für diesen der Bürgermeister Konrad Jehner in Rödgen,
3) von Gerichtswegen der Oekonom Alexander Rieß in Nauheim und der Ackermann Georg Fritzel zu Schwalheim als Stellvertreter für diesen,
das hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dorheim den 6. März 1839.
Kurfürst!. Hess. Justizamt. Halberstadt.
6. Langenselbold. Gegen den Müller Konrad Nickel von der Riedmühle bei Langenselbold ist, nachdem sich dessen Ueberschuldung herausgestellt , und die Güte zwischen diesen und den Gläubigern entstanden, der förmliche Konkurs erkannt und Termin auf
den 5. April d. I., Morgens 9 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal anberaumt worden, in welchem so gewiß alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben ihre Ansprüche anzumelden und zu begründen haben, als sie sonst von der Masse ausgeschlossen werden.
Verfügt Langenselbold am 8. März 1839. Kurfürst!. Fürstl. Jsenb. Justizamt.
Wörishoffer.
vt. Schmidt.
7. Hettersroth. In Sachen der Gräfl. Jsenb. Kammeralmosenkasse in Büdingen, Klägerin, gegen Johann Heinrich Jost zu Hitzkirchen, Beklagten , pto. dek hyp., ist der Verkauf nachstehender, dem Letzteren gehörigen und in Hettersröther Gemarkung gelegenen Güterstücke, als t
1) ein Acker am Heubelsweifenweg, am Weg;
2) ein do. daselbst, an Heinrich Voltz;
3) ein do. in dem Weisenstein, an Jakob Werth;
4) ein do. und Kraulgarten am Eichacker, an Georg Schepp; _____