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Konsistorio resp. Hauplkirchenärär zu Hanau in der dangen Terminei zugestandene Feld- sowie Blut­zehnten von Schweinen, Gänsen , Enten und Hüh­nern, nach ei ein unterm 25. Juli 183.8 vor Kur­fürstlichem Landgericht Hanau errichteten, am 20. August d. a. bestätigten Vertrag abgelöst und hier­zu ein Darlehn von 15130 Rthlrn. aus Kurfürst!. Landeskreditkasse erborgt worden.

Denjenigen Gläubigern, welchen an den Grund­stücken der Zehntpflichtigen zu Dörnigheim ein älteres Pfandrecht zusteht, wird hiervon zufolge § 55 des Gesetzes vom 23. Juni 1832 resp. §. 5. des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 Kenntniß gegeben.

Hanau am 9. März 1839.

Kurfürstl. Renterei Bücherthal. Ludwig.

23. Editalladung der bei der Militäraushebung im Kreise Fritzlar im Jahr 1838 nicht erschienenen Militärpflichtigen.

Nachbenannte Militärpflichtigen der Altersklasse 1818, welche bei der diesjährigen Militäraushe- bung nicht erschienen sind:

I. Aus dem Justizamtsbezirk Fritzlar.

1) Friedrich Klipp von Fritzlar,

2) Johannes Heidolph von Großenenglis,

3) Johann Wilhelm Schmidt von Ker- stenhausen,

4) Johannes Eckhardt von Obermöllerich,

5) Johannes Fischer von Wabern.

H. Aus dem Justizamtsbezirk Gudensberg:

1) Ioh a nnes D örner von Gudensberg,

2) George Vaupel von da,

3) Johann IustusSchneidervon Gleichen,

4) Ciriacus Si e b e rt von Obervorschütz.

1H. Aus dem Justizamtsbezirk Jesberg:

1) Heinrich Lock von Jesberg,

2) Wilhelm Prüsing von Niedernurff,

3) Alex an der Strüning von da,

4) Heinrich Both von Reptich,

5) George Wilhelm Flach von Schlierbach

0) Johannes Nickel von Zwesten, 7) Konrad Nickel von da,

werden in Gemäßheit des §, 108 des Rekruti- rungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 hierdurch aus- gefordert, binnen drei bezüglich sechs Monaten ihrer Militärpflicht, bei Meidung der im §. 111 des angezoqcnrn RekrutirungsgefetzeS, bestimmten Strafen, Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militärpflichtigen im Betrclungs- falle verhaften und hierher abliefern zu lassen.

Fritzlar am 27. Febr. 1839.

Kurfürstliches Kreisamt.

Der Landrath Reichard.

24. Freitag den 22. d. M., Nachmittags 2 Uhr, soll in dem Lokale der hiesigen Zeichenakademie der Neubau eines Hintergebäudes nebst größeren Bau­veränderungen im Vorderhause, dem öffentlichen Verstrick ausgesetzt werden. Die betreffenden Werk, risse und die nähern Bedingungen werden im Ter. min vorgelegt, können aber auck schon früher bei dem unterzeichneten Baubeamten cingeschen werden.

Hanau den 9. März 1839.

Der Oberbaumeister Schulz.

25. Ediktalladung.

Nachstehende Militärpflichtige des Kreises Roten- burg, als:

1) Heinrich Bach von Blankenbach und

2) Karl E y von Jba, sind bei der diesjährigen Aushebung in dem hierzu bestimmt gewesenen Termin nicht erschienen, ha­ben sich auch nicht vertreten lassen, und sind deß­halb vom Rekrulirungsrath für ungehorsam erklärt worden.

Da der Aufenthaltsort». dieser Militärpflichtigen unbekannt ist, so werden dieselben in Gemäßheit des §. 103 des RekrutirungsgefetzeS vom 25. Okto­ber 1834 durch diese Ediktalladung vorgefordert, binnen hier und 3 Monaten vor dem Unterzeich­neten zu erscheinen und bei Reibung der im §. 111 des angezogenen Gesetzes, auf das Austreten ge­setzten Strafe, ihrer Militärpflicht ein Genüge zu leisten. Zugleich werden alle Polizeibehörden hierdurch dienstergebenst ersucht, die oben bezeich­neten Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und an mich abliefern zu lassen.

Rotenburg am 1. März 1839.

Kurfürstl. Hess. Kreisamt.

R e m b e.

26. Da der Keßlerbestand im hiesigen Amte leihe« fällig geworden ist, und auf weitere biet Jahre verpachtet werden soll, so ist hierzu Termin auf den 12. k. M. anberaumt worden. Pachtlustige können sich Morgens 11 Uhr hier einfinben.

Ramholz am 8. März 1839.

Aus Gräflich Degenfeld Schönburgscher Renterei daselbst.

H i l d e n b r a n d.

27. Anzeige und Einladung.

In den hiesigen städtischen Freischulen wer­den die öffentlichen Prüfungen am 18., 19. und 20. März und zwar des Vormittags von 9 12, des Nachmittags von 2 5 Uhr abgehalten wer­den. Darauf folgen am 21., 22. u. 23. März zu derselben Tagesstunde die öffentlichen Prüfun­gen in der Bürger- und Realschule.

Die resp. Eltern und Schulfreunde, welche zu Aufmunterung der Jugend diesen Prüfungen bei- wohnen wollen, sind diesfalls freundlich eingeladen.

Zur Aufnahme neu eintretenber Schüler in bei-