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bei Vermeidung der in dem §. 111 des Rekruti- rungsgesetzes vom 25 Oktober 1834 auf das Austreten'gesetzten Strafen binnen drei Monaten ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Homberg am 27. Febr. 1839.
Kurhess. Kreisamt.
F. R a n g.
17. Johann Philipp Hcrche von Schlüchtern ist Behufs seiner Niederlassung zu Jedlesee im Kai- serkhum Oesterreich, und Johann Adam Hahn zu Altengronau, zum Zwecke seines Ueberzugs nach Nordamerika, aus dem Kurhessischen Unterthanen- verbände entlassen worden, welches, bestehender Vorschrift gemäß, hierdurch bekannt gemacht wird. Schlüchtern am 3. März 1839.
Der Landrath Wachs.
18. Die hierunter verzeichneten Militärpflichtigen des hiesigen Kreises aus der Altersklasse 1818, welche zur diesjährigen Militäraushebung gehörig geladen, aber nicht erschienen, auch weder vertreten, noch durch statthafte Abwesenheit oder Krankheit entschuldigt worden sind und sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militärpflicht nicht gestellt haben, werden hierdurch aufgefordert, bei Meidung der im §. 111 des Rekrutirungsgefetzes vom 25 Oktober 1834 angedrohten Geldstrafe von 100 Thalern, beziehungsweise sechsmonatlicher Freiheitsstrafe, binnen den nächsten 6 bezüglich 3 Monaten ihrer Militärpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden die Polizeibehörden ersucht, die Ungehorsamen im Betretungsfalle zu verhaften und an das hiesige Kreisamt abzuliefern.
Schmalkalden am 1. März 1839.
Das Kurfürstliche Kreisamt. Plitt.
19. Die unten namentlich aufgeführten Militärpflichtigen aus dem Kreise Schaumburg, welche in den Aushebungsterminen am 31. Januar und 1. Februar d. I. weder persönlich noch durch einen Bevollmächtigten erschienen sind und sich auch bis jetzt zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dahier nicht gestellt haben, werden hierdurch aufgefordert, ihrer Militärpflicht, bei Vermeidung der im §. 111 des Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen 3 bezüglich 6 Monaten ein Genüge zu leisten, sowie die Polizeibehörden hierdurch ersucht werden, diese Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen. _
1) Karl Ludwig Konrad Frewert von Rin- . teln, 1818 geboren;
2) Karl Ludwig Mohrmann von Rinteln, 1818 geboren;
3) Heinrich Friedrich Ritze von Rinteln, 1818 geboren;
4) Karl Heinrich Gottlieb Steuber von Rum- beck, 1818 geboren;
5) Gustav Hermann Sattermann von Obern- kirchen, 1818 geboren.
Rinteln den 28. Februar 1839.
Kurfürst!. Kreisamt Schaumburg. Lo ß b e rg.
20. Die bei der letzten Militäraushebung zurückgebliebenen, und bis jetzt nicht erschienenen Militärpflichtigen: 1) George Joseph Bertholome, 2) Wilhelm Feuerstein, 3) Johann Wilhelm Heinze, 4) Georg Hosfeld, 5) Kaspar Joscpb Leister, 6) Karl Sarazin, 7) Jgnaz Franz Weismüller und 8) Johann Adam Rensch, aus Fulda; 9) Johann Viktor Diegelmann aus Dipperz, 10) Jo- hann Georg Kraft, 11) Johann George Lorcy, (vulgo Meckel) 12) Johann Paul Wiegand, 13) Johann Wiegand und 14) Johann Franz Schneider , auS Giesel; 15^ Johann Jestädt aus Heimbach, 16) Heinrich Joseph Müller aus Jstergicsel, 17) Johann Georg: Auth aus Lehnerz, 18) Joh. George Heimer aus Zirkenbach, 19) Johann Tho- madeus Lang, 20t Leopold Müller u. 21) Severin Schnell aus Großenlüder, 22) Theodor Schaub, 23) Heinrich Schrimpf und 24) Joseph Gering aus Jossa, 25) Johann Bonifaz Brähler und 26) Johann George Odenwald aus Unterbim- bach, 27) Nikolaus Happ und 28) Valentin Neidhard aus Flieden, 29) Johann George Hack, aus Hauswurz, 30) Johann Hack aus Ringers und 31) Johann Heinrich Müller aus Veiistein- bach, werden nach §. 108 des R.e kru iirungs g e setze S vom 25. Oktober 1834 aufgefordert, au noch binnen 3 beziehungsweise 6 Monaten dahier zu erscheinen und ihrer Militärpflicht zu genügen, oder die im §. in des gedachten Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafen zu gewärtigen.
Zugleich werden die Polizeibehörden ersucht, die genannten Militärpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Fulda am 4. März 1839.
Kurfürst!. Krcisamt Fondy.
21. Versteigerung von Lohrinden.
Dienstag den 16. April d. I., Morgens 10 Uhr, soll die Lohrinde von beiläufig 60 Klaftern von etwa 35 Jahre alten Eichen, meist Glanzlohe, im Distrikt Weisweg hiesigen Stadtwaldes, an den Meistbietenden versteigert werden. Die Kaufliebhaber werden eingeladen, sich daselbst einzufinden. Gelnhausen den 6. März 1839.
Der Bürgermeister Nüchtern.
22. Durch die Gemeinde Dörnighcim ist Namens der dasigen Zehntpflichtigen der dem evangelischen