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11. Johann Georg Jakob, von Massenheim beab­sichtigt, sich zu Rsdhcim, im Großherzogthum Hes­sen, niederzulassen, welches hiermit, der bestehen, den Vorschrift gemäß, bekannt gemacht wird.

Hanau am 5. März 1839.

K urfürstl. Kreisamt.

Cöstcr.

12- Die Anfuhr der diesjährigen Unterhaltungssteine für die Landstraßen im Kreise Hanau soll in ein­zelnen Partieen, wie bisher, dem öffentlichen Ver­strich folgendermaßen aufgesetzt werden:

1) aus dem Hinterloher Steinbruch bei Langen- selbold, 1784 Kubikhausen auf die Leipziger Straße, Termin Mittwoch den 13. d. M., VornüttagS 10 Uhr, zu Langenselbold, im Köhlerschen Wirthshause;

2) aus dem Alzenauer Steinbruch , 936. Kubik- Haufen auf die Leipziger- und auf die Aschaf- fenburgerstraße, sowie aus dem Steinbruch am Kalkofen 88 Kubikhausen auf die Nie- derrodenbacher Straße, Termin Donnerstag den 14. d. M., Vormittags 9 Uhr,^m soge- . nannten Forsthause an letztgedachker Straße;

3) vom Mainufer 1104 Kubikhausen Steine auf die Frankfurter und auf die Philippsruher Straße, sowie aus dem Steinbruch im Bruch- köbeler Walde 472 Kubikhausen auf die Win­decker Straße, und aus dem Wilhelmsbader Steinbruch 120 Kubikhausen auf die Wil­helmsbader Straße, Termin Donnerstag den 14. d. M., Nachmittags 3 Uhr, zri^Kessel- stadt, im Wirthshause zum goldnen Schiff;

4) ferner vom Mainufer 1936 Kubikhausen Stei­ne auf die Frankfurterstraße, unterhalb Dör- nigheim, und auf die Berger Straße, Ter­min Freitag den 15. d. M., Vormittags halb 9 Uhr, auf der Mainkur, im Petermannschen Wirthshause;

5) aus dem Eschersheimer Steinbruch 944 Ku­bikhausen auf die Berger-, Heiligenstocker- und Preungesheimer Straße, Termin Freitag den 15. d. M., Nachmittags 2 Uhr, zu Preun- gesheim;

6) aus dem Ostbeimrr Steinbruch 380 Kubik- Haufen auf die Windecker Straße, Termin Montag den 18. d. M., Vormittags halb 9 Uhr, im Hinkelschen Wirthshause zu Win­decken ;

7) aus dem Schwalheimer Steinbruch 652 Ku­bikhausen auf die Nauheimer - und Dorhei- mer Straße, Termin Montag den 18. d. M., Nachmittags 3 Uhr, am Schwalheimer Brun­nen. Hanau den 4. März 1839.

Der Oberbaumeister Schulz.

13 Der Johannes Scheiber zu Neuenschmitten beabsichtigt nach Jlnhausen, im Großherzogthum

Hessen, überzüziehen, welches der bestehenden Vor­schrift gemäß andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Geinhausen den 1. März 1839.

Der Landrath Klingelhöfer.

14. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leih- bank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin auf den 15. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1838 an bis Ende August 1838 eingelegten und die bis den 1., beziehungsweise den 31. März dieses Jahrs verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- zettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, läng­stens bis zum Schluß des Monats März die­ses Jahrs, weil alsdann die Bücher geschlos­sen werden, entweder äusgelöset oder umgeschrie- ben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschrei­bung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzeit jauch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags ge­öffnet. Hanau den 20. Febr. 1839-

Kurhessische Leihbankdirektion.

15. . Nachbenannte Militärpflichtige der Altersklasse 1818, welche im Aushebungstermine weder erschie­nen sind, noch vertreten worden, als:

1) Johann George Vaupcl von Eschwege;

2) Georg Christian Pfester auS Neuerode und

3) Wilhelm Littel bra n d aus Waldkappel, haben sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militär­pflicht nicht sistirt und werden daher in Gemäß- heit des §. 108 des Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 hierdurch aufgefordert, ihrer Mili­tärpflicht, bei Meldung der im §. 111 angedroh­ten Strafen, binnen 3 Monaten Genüge zu leisten. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Ungehorsamen im Bettetungsfalle ver­haften und anher abliefern zu lassen.

Eschwege am 4. März 1839 Kurfürstliches Kreisamt. Für den abwesenden Landratb: der Kreissekretar

Boch.

16. Nachbenannte bei der unterm 31. Januar und

1. Februar l. J. dahier Statt gehabten Militär­aushebung nicht erschienene Militärpflichtige:

A. Aus dem Justizamtsbezilke Homberg: Justus S trübe aus Homberg;

2) Christian Hardt aus Reddingshausen;

B. aus dem Juflizämtsbezirkc Borken:

1) Johannes Kotht aus Römersberg;

2) Franz Anton Du pp recht aus Werne, werden hierdurch aufgefordert, ihre Militärpflicht,

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