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Besondere Bekanntmachungen der Verwal- rnngs- und Finanzbebörden.

1. Der nachstehende Entwurf eines Statut? über die Kosten des Feldschutzes wird nunmehr, nach­dem derselbe von dem Scadtraihe und dem Bür- gerausschusse angenommen worden ist, in Gemäß- des §. 3 der Gemeindeordnung mit dem Ansugen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Erinnerungen dagegen binnen zwei Monaten vor- zubringen sind. Hanau den 25. Febr. 1839.

Der Oberbürgermeister Eberhard.

Statuten der Stadt Hanau, die Kosten des Feldschutzes betreffend.

Zur gleichmäßigeren Vertheilung der zur Siche­rung des landwirthschaftlichen und anderen im Freien befindlichen Eigenthums, zu bestreikenden Kosten, sind die nachstehenden Statuten errichtet worden:

§. 1.

Die vorerwähnten Kosten sollen vom 1. Januar 1839 an, nach der deßhalbigen Feststellung in dem jährlichen Grundetat der Stadt,

1) zu zwei Drittheilen von den Grundbesitzern getragen, und

2) zu einem Drittheile aus den übrigen Ein­nahmen der Stadlkaffe bestricken werden.

§. 2.

Die den Grundbesitzern zur Last fallenden zwei Drittheile der Kosten sollen auf alles außerhalb des Hauptstadtgrabens und außerhalb der beiden, die Vorstadt einschließenden Seuengraben gelege­ne Grunveigenthum der Stadtgemarkung, und zwar nach der, für die Grundsteuern bestehenden Ver­anschlagung (dem Steuersimpel), jedoch ausschließ­lich des Grundsteuersimpels der bewohnten Häuser und des sämmtlichen Grundeigenthums der Stadt ausgeschlggen und auf den Grund der hiernach seffzustellenden Heblistc,, durch den Stadtkämmerer erhoben werden?

§. 3.

Die von den Grundbesitzern bisher zu den Ko­sten des Feldschutzes geleisteten Beiträge, einschließ­lich der von den Flurhütern bezogenen sogenannten Sicchlinge, werden vom 1. Januar 1839 an auf­gehoben.

Diese Statuten sind unter Beobachtung der, in der Gemeindeordnung weiter enthaltenen Vorschrif­ten, von dem Stadtrathe und dem Bürgeraus­schusse angenommen, und von den Mitgliedern derselben unterzeichnet worden.

2. Mittwoch den 20. März d. I., Morgens 10 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause das Gemein­debackhaus öffentlich meistbietend, unter den im Termine bekannt gemacht werdende» Bedingun­gen, verkauft werden. Niederdorselden am 26. Febr. "1839. Der Bürgermeister Müller.

Verehelichte, Geborne und Gestorbene in hiesiger Stadt.

Gedorkne.

In der evangelischen Gemeinde der M a r i e n k i r ch e.

Den 2. Febr. Franz Moritz, des Bürgers u. Schnei­dermeisters Heinrich Stein, S.

Den 8. Febr. Johann Wilhelm, des Bürgers-Änd Schuhmachermeisters Johannes Ullrich, S.

Den 15. Febr. Susanne, des Beisassen und Tag- löhners Peter Fink, T.

In der evangelischen Gemeinde der Johanneskirche.

Den 20. Jan. Ferdinand Gustav, des Bürgers und Juweliers Johann Jakob Krapp, S.

Den 23. Febr. des Bürgers und Tabaksfabrikanten Johann Konrad Mähler, Zwilling, eine Tochter und ein Sohn, vor der Taufe gestorben.

In der katholischen Gemeinde.

Den 8. Febr. Johann Karl Ludwig Nikolaus, des Bürgers und Lohnkutschers Johann Wilhelm Chri­stian Alt, S.

Geslordcue.

In der evangelischen Gemeinde der Marienkirche.

Den 19. Febr. Johann Michael, des Portiers Ih­rer Hoheit der Frau Herzogin von Anhalt-Bern­burg, Andreas Bartmann, chcl. Sohn, alt 20 J. 8 M. 4 T.

Den 20. Febr. Moritz, des Pfarrers Theobald gen» ner, S. , alt 11 M. 18 T.

Den 20. Febr. Christian Philipp Gicse, Rentirer, alt 84 I. 4 M.

Den 22. Febr. Philipp Klos, Bürger und Schuh, machermeister, alt 68 I. 4 M. 11 T.

In der evangelischen Gemeinde der Johanneskirche.

Den 19. Febr. Frau Marie Charlotte, des Bürgers und Weißbindermeisters Christian Herbst, Ehefrau, geborne Roll, alt 41 I. 23 T.

Den 19. Febr. Frau Elisabeth, des Staabshautboisten im Kurhcss. 3. Lin. Jnf. Reg. Heinrich Schmidt, Ehefrau, geb. Zinhardt, alt 40 I. 1t M. 8 T.

Den 19. Febr. Markus Dußler, Bürger und Schnei­dermeister , alt 73 I.

Den 21. Febr. Johann Friedrich, des Staabshaut- boisten im Kurhess. 3. Lin. Ins. Reg. Heinrich Schmidt, S., alt 5 I. 4 M. 16 T.

Den 23. Febr. Jean, deS verlebten Bürgers und Kunstgärtners Friedrich Srettner, nachgel. ehel. Sohn, alt 21 I. 8 M. 22 T.

Den 24. Febr. Des Bürgers und Tabakssabrikan- ten Johann Konrad Mähler, Zwillings T., alt 5 Stunden, S., alt 9 Stunden

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des vereinigten evangelischen Waisenhauses.