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3) Adam Hobcin aus Niedervorschütz, werden hierdurch aufgefordert, ihrer Militärpflicht, bei Meidung der im §. 111 des Rekrutirungsge» setzes vom 25. Oktober 1834 auf das Austreten gesetzten Strafen von einhundert Thalern Geld oder in Ermangelung von Vermögen einer sechs­monatlichen Freiheitsstrafe, noch binnen drei Mo» natcn Genüge zu leisten.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, diese Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und ander abliefern zu lassen.

Melsungen am 19. Febr. 1839.

Der Landrath Wagener.

14. Die bei der diesjährigen MilitärauShebung nicht erschienenen, auch weder vertretenen, noch entschul­digten Militärpflichtigen von der Altersklasse 1818:

1) Friedrich Wilhelm Rothe aus Witzenhausen,

2) Wilhelm Heinrich Clausenius aus Allendorf,

3) Christoph Habedank zu Allendorf,

4) Johannes Haake aus Friedrichsbrück und

5) Heinrich Albrecht aus Reichenbach, werden in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungs- gesetzes vom 25 Oktober 1834 hierdurch aufgefor- dert, bei Meldung der in dem §. 11t dieses Ge­setzes bestimmten Strafen, ihrer Militärpflicht bin­nen drei bezüglich sechs Monaten Genüge zu leisten. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die vorgedachten Ungehorsamen im Betretungsfalle ver­haften und anher abliefern zu lassen. Witzenhausen den 15- Februar 1839.

Kurfürst!. Kreisamt. He user.

15. Ediktalladung

der bei der Militäraushebung für das Jahr 1839 nicht erschienenen Militärpflichtigen aus dem Kreise Marburg.

In Gemäßheit des §. 108 des Nekrutirungsge- setzcs vom 25. Oktober 1834 werden hierdurch die bei der diesjährigen Militäraushebung nicht erschie­nenen und dazu gehörig vorgeladcncn Militär­pflichtigen :

1) Wilhelm Gerhard aus Amönau,

2) Kaspar Metz aus Bürget,

3) Johannes Jüngst aus Cölbe,

4) Johann Heinrich Leinweber aus Cölbe,

5) Jann Heinrich Rumpf aus Cölbe,

6) Johannes Schäfer, aus Geiseldorf,

7) Heinrich Eberhard auS Marburg,

8) Jakob Meyer aus Marburg,

9) Karl Moritz Scheid aus Marburg,

10) Konrad Sälzer aus Marburg,

1t) Heinrich Rüger aus Münchhausen,

12) Jost Sauer aus Roth und

131 George Maltheus Zissel aus Wetter, sämmtlich in dem Jahre 1818 geboren, ausgesor. dert, bei Vermeidung der im §. 111 des erwähn­

ten Gesetzes aus das Austreten angedrohten Strafe von 100 Thlrn., oder in Ermangelung von Ver­mögen von sechsmonatlicher Freiheitsstrafe und der in diesem §. weiter angedrohten Nachtheile ihrer Militärpflicht binnen drei MonalLti ein Genüge zu leisten und sich zu dem Ende bei dem hiesigen Kreisamte zu melden.

Sämmtliche Polizeibehörden werden zugleich er­sucht, die hier genannten ungehorsamen Mlitär- pflichttgen im Betretungsfalle verhaften",und an das hiesige Kreisamt abliefern zu lassen. r Marburg den 15. Febr. 1839.

Der Landrath Rohde.

16. In Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsge- setzes vom 25. Oktober 1834 werden nachstehende bei der diesjährigen Militärausnahme nicht erschie­nenen Militärpflichtige aus den Ortschaften des hiesigen Kreises, als:

1) Kaspar Lach aus Frankenberg,

2) Justus Hartmann Prinz daher,

3) Johann Daniel Heinemann daher,

4) Friedrich Scholl aus Bottendorf,

5) George Neuschäser aus Friedrichshausen,

6) Johann Theiß Edel aus Willersdorf,

7) Gustav Lange aus Ellershausen,

8) Konrad Krähling aus Deinroda,

9) Johann Jost Kraushaar aus Bringhausen an der Edber,

10) Johann Jost Frank aus Viermünden,

11) Hartmann Berg aus Dodenhausen,

12) Bernhard Zeiß aus Kloster Haina,

13) Christlieb Brand aus Rosenthal,

14) Konrad Christian Gripp daher,

15) Christian Kipp daher,

16) Franz Martin daher und

17) Johann Peter Schäfer daher, hierdurch aufgefordert, sich bei Meldung der im

§. 111 des Rekrulnungsgesetzes angedrohten Geld­strafe von 100 Thlrn. oder sechsmonatlichen Ge­fängnißstrafe, binnen 3 bezüglich 6 Monaten bei der unterzeichneten Behörde zur Erfüllung, ihrer Militärpflicht zu sistiren.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die oben verzeichneten Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Frankenberg am 19. Februar 1839.

Der Landrath Benning.

17. Nachfolgendes im Sterbsritzer Forste, Distrikt Heegstrauch, zwischen Sterbfritz und Sannerz, dis­ponibel gebliebenes Eichenbauholz und zwar:

10 Stück Psostenholz und

9 do. Kurzstreckholz

soll Donnerstag den 7. März d. I, Morgens 10 Uhr, im Wirthshause zu Sterbfritz öffentlich ar.