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feinen Mark auf dem Gepräge ausgedrückt ent­halten.

2) Die Couranttheilstücke des Thalers sollen nur in Ein sechstel - und nach Befinden in Eindrit- tel- und Zweidrittelthalerstücken bestehen.

3) In Uebereinstimmung mit den im Königreiche Preußen bestehenden Vorschriften, wird:

a. der Durchmesser für die Eintyalerstücke auf 34 Millimeter, für die Einsechstelthalerstücke auf 23 Millime­ter,

b. das Legirungsverhältniß für die Einthalerstücke auf: vier Theile Ku­pfer zu zwölf Theilen Silber (12löthig),

für die Einsechstelthalerstücke auf: breiund- zwanzig Theile Kupfer zu fünfundzwanzig Theilen Silber (S^löthig).

e. die äußersten Falles zulässige Abweichung im Mehr oder Weniger:

beim einzelnen Thalerstücke auf: ein Grän im Feingehalte und ein halb Prozent im Gewichte, und

beim einzelnen Einsechstelthalerstücke auf: ein und einhalb Grän im Feingehal­te und ein Prozent im Gewichte festgesetzt.

4) In der künftig auszuprägenden Scheidemünze soll die Mark feinen Silbers durchgehends zu Scchszehn Thalern ausgebracht werden.

Im Uebrigen wird verabredet, daß die gegenwärti­ge protokollarische Uebereinkunft, welche, insofern die in Aussicht stehende umfassendere Vereinbarung nicht zu Stande kommen würde, mit der eingangsgedach­ten allgemeinen Münzkonvention gleiche Dauer und Gültigkeit haben soll, nur in Einem Eremplare aus- gefertigt und in dem Königlich Sächsischen Haupt­staatsarchive zu Dresden verwahrlich niedergelegt, den betreffenden Bevollmächtigten aber in beglaubter Abschrift mitgetheilt, ingleichen, daß dieselbe durch die landesherrliche Ratifikation der vorerwähnten all­gemeinen Münzkonvention als mitratifizirt angesehen werden soll.

Adolph Karl Friedrich

v. Pommer-Esche. Scheuchlcr.

(L. 8.) (L. 8.)

Adolph Wilhelm Duysing.

v. Weistenbach. (L. 8.) (L. 8.)

Dttokar Thon. Julius Gelbke.

(L. 8.) (L .8.)

Karl Geutebrück. Ltldwig Freiherr (L. S.) v. Mannsbach.

(L. 8.)

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehürden.

1. Die Erledigung der Stelle eines Aktuars bei dem hiesigen Landgerichte wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 6. Februar 1839.

Kurfürstliches Obergericht. Carls Hausen.

vt. Metz.

2. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Wallroth ist die dasiae Pfarrstelle erledigt wor­den, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungs­gesuche um dieselbe binnen 6 Wochen dahier eins zureichen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 6. Februar 1839.

Kurhess. evangel. Konsistorium. Lotz.

vt. Spangenberg.

3. Nachfolgender Aussatz des Geheimen Obermedi- zinalraths Dr. Wurzer Marburg, über die Ge­fahren , die mit dem Halten unnöthiger Hunde verbunden sind, wird andurch in Gemäßheit Be­schlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern zur allgemeinen Kunde gebracht, und zugleich die Besitzer unnöthiger Hunde, rücksichtlich" der mit deren Haken verbundenen Gefahren, ernstlich er­mähnt, solche abzuschaffen.

Hanau am 12. Febr. 1839.

Kurfürst!. Regierung daselbst. Lotz.

vt. Schunck.

In der neuesten Zeit habcn^fich wieder manche Unglücksfälle, sowohl in Kurhessen, als in dessen Nachbarschaft, ereignet, die auf eine schreckliche Wei­se und nur zu deutlich zeigen, welche Gefahren mit dem Halten unnöthiger Hunde verbunden sind. Bei der unübersehbaren Menge von Uebeln, die uns auf unserer Lebensreise stets auf der Ferse folgen, ist es warlich! auffallend und betrübend, daß man in Be­ziehung auf diese, welche unleugbar zu den furcht­barsten gehören, welche Menschen befallen können, ganz sorgenlos ist. Dies muß um so mehr Erstau­nen erregen, als es gerade bei dieser gräßlichen Krankheit ganz und gar in unserer Gewalt stehet, dieselbe von uns mir Zuversickt zu entfernen; da man doch nur zu oft gegen eingebildete Uebel mit auffal­lender Kraftäußerung kämpfen sieht. ES möchte wohl nicht überflüssig und ohne Nutzen seyn , in gedrängter Kürze die Punkte aufzuzählen, welche einem großen Theile des Publikums über diesen Gegenstand theils unbekannt, theils unklar zu seyn scheinen.

Hierunter gehört vor Allem die Meinung, daß diese Krankheit nur sehr selten verkomme. Dies ist durchaus unrichtig; die Zahl der hierdurch Un­glücklichen ist leider! sehr groß, obschon nicht überall in gleichem Maße; so wie es auch mehrere Länder