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tigen Blatte an gerechnet, dahier ausführen müsse, als sonst das Urtheil vollstreckt werden soll. Amöneburg am 29. Januar 1839.

Kurf. Hess. Jnstizamtr

I. Ran g.

vt. Schenck zu Schweinsberg.

28. Amöneburg. In der Untersuchungssache ge­gen Peter Schwarzen trüber aus Rüdigheim, wegen Nichterfüllung der Militärpflicht, hat Kur­fürstliches Obergericht, Kriminalsenat, zu Marburg, nachfolgendes- Urtheil erlassen:

Nach Ansicht der in Gemäßheit des §. 110 des RekruttrungsgesetzeS vom 12. Julius 1832 von dem Kurfürst!. K.reisamle zu Kirchhain ein- gereichten Liste der ungehorsamen Militärpflich­tigen aus dem Rekrutirungsjahre 1838, wonach der militärpflichtige Peter Schwarzentrü b er aus der Gemeinde Rüdigheim, Amtes Amöne- burg, Sohn von Peter Schwarzentrüber und Magdglenc, geb. Jüngerich, geboren zu Rüdig- heim am 10. September 1817, und eingetragen in der Bezirksliste unter der Numiper 256, der ihm obliegenden Militärpflicht sich entzogen hat: nach Ansicht der über die erlassene Ediktalla- dung und den noch fortdauernden Ungehorsam hergebrachten kreisämtlichem Bescheinigung und in Erwägung, daß der Angeschuldigte nach §. 110 des Rerrutirungsgesctzcs nunmehro für einen aus­getretenen Militärpflichtigen zu erklären, auch, da derselbe kein Vermögen besitzt, in Gemäß­heit des §. 111 des Rekrutirungsgesetzes, in eine Freiheitsstrafe, von sechsmonatlicher Dauer zu nehmen ist: erklärt der Kriminalsenat des Obergerichts den Peter Schwarzentrüber aus Rüdigheim, Amtes Amöneburg, für einen ausgetretenen Militärpflichtigen, verurtheilt denselben in eine sechsmonatliche, dahier zu verbüßende, Ge­fängnißstrafe, und läßt gegenwärtiges Urtheil dem Kurfürst!. Justizamte zu Amöneburg zu­fertigen , um die Vollziehung dieser Strafe zu bewirken. V. N. W.

Gegeben Marburg den 26. Juni 1838.

Kurfürst!. Obergericht, Kriminalsent.

(L. 8.)

vt. Schenck.

Kr. A."'

Dieses Erkenntniß wird, da der Verurtheilte in seinem Heimathsorte nicht anzutreffen, auch sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem An­fügen hierdurch veröffentlicht, daß- derselbe eine etwaige Berufung gegen das obige Urtheil so ge­wiß binnen drei Tagen hier anzeigen, u. d inner­halb drei Wochen, beide Fristen vom Tage des Er­scheinens dieser Bekanntmachung im gegenwärtigen

Blatte an gerechnet, dahier ausführen müsse, als sonst das Urtheil vollstreckt werden soll.

Amöneburg am 29. Januar 1839.

Kurf. Hess. Justizamt.

J. R a,n g.

vt Schenck zu Schweinsberg.

29. S cbw a r z en fe l s. Nachdem die Erben des da- hier.verstorbenen Reutme isters B e ck dessen Nach­laß mit ded Rechtswohlthat des Inventars ange­treten habem, so werden sämmtliche Gläubiger des­selben hierdurch aufgefordert, in dem auf den

4. M ärz d. I., Morgens 10 12 Uh r, bestimmten Termin, ihre Ansprüche unter Vorlage der hierüber in ihren Händen befindlichen Urkun­den anzumelden und für den Fall einer, sich etwa herausstellenden, Ueberschuldung der alsdann zu versuchenden gütlichen, Vereinigung beizuwohnen, widrigenfalls sie als dem Beschlusse der Mehrzahl beitretend werden angesehen werden.

.Schwarzenfels am 4. Febr. 1839- Kurfürstliches Justizamt. Ende. K. A.

vt. Israel.

30. Kilianstädten. In Sachen der Erben der Wittwe des Jonas Gerhard, Susanne Marie, geb. Heilmann, Margarethe Elisabeth und Regine Hap- pel, sämmtlich zu Kilianstädteu, Klägerinnen, ge­gen Konrad Heilmann, als Vormund des min­derjährigen Philipp Happel, Beklagten , Verträgs- crfüllung und Ersatz von Auslagen betreffend, ist auf 'den Antrag des Anwalkes der Verklagten, Obergerich!sprokurator Hopf dahier und der Klä­gerinnen der Zwangsverkauf folgender, den gedach­ten Verklagten gehörigen Grundstücke: 1) Grub. 9 21 R. ein halbes' Wohnhaus nebst Stallung und. Garten in der Untergasse, neben Konrad Heil­mann und dem Weg; 2) Pmb. 307. 12 8i. Wein­garten in den alten Röthern, neben Konrad Kressel, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin auf den 7. März d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 4. April und 2 Mai d. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, hierher an- beraumt worden.

Kaufliebhabern dient dies zur Nachricht, etwaige Realberechtigte aber werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche in dem obgedarbten ersten VerkaufS- termine, bei Strafe der Ausschließung resp. Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.

Hanau den 15. Januar 1839

Kurfürst!. Landgericht. Schneider.

vt. Bescher.

31. Gemeinden. Nachdem dem Müller Adam Wilhelm Bell off in der Aumühle bei Gewun­den die Verwaltung seines Vermögens gerichtlich entzogen und deren hierzu bestellten Kuratoren