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vereinigt worden ist, so wird solches hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht.

Gaffel am 16. Jan. 1839.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Niederhessen.

S ch e ffe r.

vt. Wegner.

4. Die in Folge höchster Entschließung vom y. d. M- Statt gehabte Bereinigung des auf dem linken Ufer der Kinzig gelegenen Theiles der Gemarkung von Kesselstadt mir der Gemarkung hiesiger Stadt wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau am 22. Jan. 1839.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

8 o tz.

vt. Schunck.

5. Zum Zwecke der Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Dieners bei der hiesigen Zeichnungs­akademie fordern wir geeignete Bewerber hiermit auf, sich binnen 4 Wochen unter Vorlegung glaub­hafter Zeugnisse über ihre bisherige gute Auffüh­rung dahier schriftlich zu melden.

Hanau am 28. Januar 1839.

Kurfürstl. Zeichnungsakademiedirektion das.

L o tz. S ch u p p i u s. P e l i f f i e r.

vt. Stawitz.

6. Die Stationirung der Landbeschäler im

Jahre 1839 betreffend.

Zur Bedeckung der bis jetzt angemeldeten und mit Zulaßscheinen versehenen Stuten werden die, für die Beschälstation zu

Messungen,

Reichensachsen,

Weberbeck und am Gesundbrunnen zu Hofgeismar, Wolfhagen,

Gudensberg,

Hebel hei Homberg, Ziegenhain,"

Kirchhain,

Hof Lembach bei Hain«,

Wilhelmsbad bei Hanau und!

Hailer bei Gelnhausen, >

Sieinau,

Fulda,

Hünfeld,

Hersfeld,

Schenklengsfeld,

Welsede, resp. Rodenberg rc.

bestimmten Landgestüthengste, sobald es die Witte­rung gestatten wird, dorthin abgehen und daselbst bis Johannis verbleiben; welches mit dem Bemer­ken bekannt gemacht wird, daß die Stutenbedek- kung zu

Cassessund

Marburg.

Anfangs Februar beginnt, und bie vorerst nach Wilhelmsbad gesendeten Beschäler in der ersten

Hälfte des Monats März nach Hailer ohnwcit Gelnhausen abgehen werden.

Die Ortsvorstände haben hiervon die Stu- tenbesitzcr zu benachri^tigen, und

die Herren Land rat he, sowie die betreffenden Herren" Re ntm e i st,er und G c stü t sta tion s- beamten werden ihrerseits für bie erforderliche Aufnahme^ der L a n d b c s ch ä l e r und deren Wärter in die für solche bestimmten Lokale, resp, für zeitige Lieferung der Fourage und sonstigen Bedürfnisse sorgen und überhaupt darauf sehen, daß den getroffenen Anordnungen überall entsprochen werde.

Sodann haben die Herren Kreisthierärzte auf eine gute und zweckmäßige Behandlung und sorgfältige Pflege der Pferde thätig einzuwirken, und die über den Gesundheitszustand rc- der Be­schäler, sowie über den Fortgang des Beschälge- schäfts u. dergl. m. nöthigen Nachweisungcn und sonstigen Nachrichten zeitig zu geben.

Uebrigens wird noch auf den Inhalt der an je­dem Bcschälerorte angeschlagenen gedruckten Bekanntmachung vom 2. Februar 1835, soivle auf die vorjährige Bekanntmachung vom 21. Januar 1838 aufmerksam gemacht, und

außerdem wird noch nachrichtlich bemerkt: daß nach §. 3, Nr. 5 des GesetzeS vom 31. Oktober 1833, die Befrei» ng vom Wege- und Brü­ckengeld für die nach und von den Beschäl- stationen gebracht werdenden inländischen Stu­ten noch fortbestehe.

Gaffel am 27. Januar 1839.

Kurfürst!. Landgestükedirektion.

Consbruch. Neuß.

vt. Braun.

7. Die Erledigung der Stelle eines Aktuars bei dem hiesigen Landgerichte wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 6. Februar 1839.

Kurfürstliches Obergericht. Carlshausen.

vt. Metz.

8. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Wallroth ist die dasige Pfarrstelle erledigt wor­den, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungs- gesuche um dieselbe binnen 6 Wochen dahier ein= zureichen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 6. Februar 1839.

Kurhess. evangel. Konsistorium.

Lotz.

vt. Spangenberg.

9. Bekanntmachung, bie kostenfreie Ausbildung,inländischer Wiesenbaulehrlinge betreffend.

Zur Vermehrung der Zahl sachverständiger Wie- senbauer im Lande haben wir auch für dieses Jahr die Anordnung.getroffen, daß abermals eine ge-