forderlichen Nachweisungen, über welche die Direk- tion nähere Auskunft auf Verlangen ertheilen wird, zu melden.
Hanau am 21 Jan. 1839.
Kurs. Direktion der Zeichnungsakademie das. Lotz. Schuppi.us. Pelissier.
vt. Stawitz.
5. Nachdem durch höchste Entschließung vom 9. d. M. die Landgemeinde Kuhlen, im Kreise Schaumburg, mit der Stadt Sacksenhagen zu einer Gemeinde, unter der Bezeichnung „Sachsenhagen" vereinigt worden ist, so wird solches hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
Caffel am 16. Jan. 1839.
Kurfürst!. Regierung der Provinz Niederhessen.
Scheffer.
vt. Wegner.
6. Die in Folge höchster Entschließung vom 9. d. M- Statt gehabte Vereinigung des auf dem linken Ufer der Kinzig gelegenen Theiles der Gemarkung von Kesselstadt mir der Gemarkung hiesiger Stadt wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau am 22. Jan. 1839. '
Kurfürstliche Regierung daselbst. Lotz.
vt. Schunck.
7. Zum Zwecke der Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Dieners bei der hiesigen Zeichnungsakademie fordern wir geeignete Bewerber hiermit auf, sich binnen 4 Wochen unter Vorlegung glaubhafter Zeugnisse über ihre bisherige gute Aufführung dahier schriftlich zu melden.
Hanau am 28. Januar 1839.
Kurfürst!. Zeichnungsakademiedirektion das.
Lotz. Schuppius. Pelissier.
, . 'vt. Stawitz.
Die Statlonrrung der Landbeschäler im
Jahre 1839 betreffend.
3ur Bedeckung der bis jetzt angemeldeten und mit Zulaßscheinen versehenen Stuten werden die, für die Beschälstation zu
Weisungen, Reichensachsen,
WosshagdUnb am Gesundbrunnen zu HofgeiSmar,
Gudensberg,
Hebel bei Homberg, Ziegenhains
Kirchhain,
Hof Lembach bei Haina, Wilhelmsbad bei Hanau und Hailer bei Gelnhausen, Steinau, Fulda
Hünfeld,
Hersseld, -
Schenklengsfeld,
Welsede, resp. Rodenberg !C.
bestimmten.Landgestüthengste, 'sobald es die Witterung gestatten wird, dorthin abgchen und daselbst bis Johannis verbleiben; welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Stutenbrdek« kung zu
Lasse! und
Marburg.
Anfangs Februar beginnt, und die vorerst uach Wilhelmsbad gesendeten Beschäler in der ersten Hälfte des Monats März nach Hailer vhnwcit Gelnhausen abgehen werden.
Die Ortsvorstände haben hiervon die Stu- tenbcsitzer zu benachrichtigen, und
die Herren Landräthe, sowie die betreffenden Herren" Rentmeisser und Gestütstations- beamten werden ihrerseits für die erforderliche Aufnahmerc. der Landbeschäler und deren Wärter in die für solche bestimmten Lokale, resp, für zeitige Lieferung der Fourage und sonstigen Bedürfnisse sorgen und überhaupt darauf sehen, daß den getroffenen Anordnungen überall entprochen werde.
Sodann haben die Herren Kreisthierärzte auf eine gute und zweckmäßige Behandlung und sorgfältige Pflege der Pferde thätig einzuwirken, und die über den Gesundheitszustand rc- der Beschäler, sowie über den Fortgang des Beschälge- schäfts u. dergl. m. nöthigen Nachweisungen und sonstigen Nachrichten zeitig zu geben.
Uebrigens wird noch auf den Inhalt der an jedem Beschälerorte angeschlagenen gedruckten Bekanntmachung vom 2. Februar 1835, sowie auf die vorjährige Bekanntmachung vom 21. Januar 1838 aufmerksam gemacht', und außerdem wird noch nachrichtlich bemerkt: daß nach §. 3, Nr. 5 des GesetzeS vom 31. Oktober 1833, die Befrein ng vom Wege- und Brückengeld für die nach und von den Beschäl- stationen gebracht werdenden i n l ä n d i sch e n S t u> ten noch fortbestehe.
Cassel am 27. Januar 1839.
Kurfürst!. Landgestükedirektion.
Consbruch: N e u ß.
vt. Braun.
Besondere Bekanntmachungen . der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Nachdem in Folge Verfügung Kurfürstlicher Re- gierung vom 23. Oktober v. I. Nr. 1780 C. P. festgefttztj worden ist, daß alle, über die bei jder hiesigen Sparkasse bewirkten oder noch bewirkt werdenden Kapitaleinlagen ausgestellte, oder noch ausgestellt werdende sogenannte Sparkassenbücher im fünften Jahr nach dem Kalenderjahre ihrer Ausstellung, bei Meidung derSistirung des weiteren Zrn-