Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

tuMtwmm

1838

mwmmwi

Wochenblatt

na u.

Harr au, DsmisEag $en RL. Janmax AS39«

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Obergericktsreferendar Otto Neuber zu Cassel zum Sekretar bei dem Finanzministerium zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Repositar Spener vom Kriegsministerium das PrädikatArchivar" zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem ordentlichen Professor der griechischen und rö­mischen Literatur, Dr. Karl Franz Christian Wagner, zu Marburg, das PrädikatGeheime Hofrath" zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den im Gemüsegarten und bei den Treibereien zu Wilhelmshöhe bisher gestandenen Obergehülfen Theo- bald Sennholz zum Hofgärtner im holländischen Garten und im Aucpark zu ernennen.

Gesetzgebung.

Die Nr. XIV. des Gesetzblattes von vorigem Jahr enthält: _ Ausschreiben der Kurfürstlichen Ministerien der Finanzen, der anslvärtigen Angcle- genheiten und der Justiz,

vom 21. Dezember 1838, die Anwendbarkeit der mit dem Großher- zogthume Hessen über Untersuchung

und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Fi­scherei- und Feldfrevel abgeschlossenen Uebereinkunft aus Forst-, Jagd-, Fische­rei- und Feldpolizeivergehen betref­fend.

Mit höchster Genehmigung Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten und unter Beziehung auf die landständische Zustimmung zu den Grund­sätzen , welche in Verträgen über 'Untersuchung und Bestrafung der Feld-, Forst-, Jagd - und Fischerei- frevel festzuhalten sind, wird in Folge einer, zu Be­seitigung entstandener Zweifel, mit der Großherzog- licd Hessischen Regierung getroffenen Vereinbarung hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Bestim­mungen , welche zufolge der am 27. Dezember 1822 und am 17. Januar 1823 mit dem Großherzogthume Hessen abgeschlossenen Uebereinkunft über Forst-, Jagd - und Fischereifrevel in Nr. 1 der Gesetzsamm­lung von 1823 publizirt und durch Ausschreiben des Staatsministeriums vom 4. Dezember 1823 auf Feld­frevel ausgedehnt worden sind, nunmehr auch auf Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feldpolizeivergehen Anwendung finden, wonach Alle, die es angehet, sich zu achten haben.

Cassel am 21. Dez. 1838.

Die Kurfürstli chen Ministerien der des bet,

Finanzen. Aeußern. Justiz.

Motz. Lepel. Mackeldey.

Die Nr. I. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält: Bekanntmachung des Finanzministeriums, vorn 11. Januar 1839, die Aufhebung der Berwaltungskommts- sion der Hauptrestenkasse betreffend.