Einzelbild herunterladen
 

— 24 —

„Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung des Areisamtes zu Gelnhäusen, wonach der be{ der Militärausnahme von 1816 für Diensttaug, lich erklärte und mittelst Beschlusses Kurfürstji- chen Kriegsministeriums dem Regimente Garde du Corps überwicsene Militärpflichtige Heinrich Kuhl von Niederngründau fid) der Einstellung entzogen hat und dessen Ungehorsam in der Er­füllung der Militärpflicht noch fortdauert,

nach Ansicht der §. §. 110, 111 und 112 des Rekrutirungsgcsctzes vom 25. Oktober 1834, wird Heinrich Kuhl aus Niederngründau für einen ausgetretenen Militärpflichtigen erklärt und zu einer in die Einstandskasse fließenden Geldstrafe von Einhundert Thalern verurteilt, auch die Beschlagnahme seines Vermögens ver­fügt, und derselbe zur Erstattung der durch die­ses Verfahren veranlaßten Kosten schuldig er­kannt. "

Gegeben Hanau am 3. August 1838. Kurfürstliches Obergericht Kriminalsenat,

(L. S. Exte r.

vt. Dunkcr." welches Erkenntniß, da der Verurtheilte in seinem Heimathsorte nicht anzutreffen, auch sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem An fügen andurch veröffentlicht wird , daß derselbe eine allen- fallsige Berufung gegen dasselbe so gewiß binnen 3 Tagen — vom Tage der Einrückung in dieses Blatt angerechnet — bei unterfertigter Behörde anzuzeigen und binnen 3 Wochen, von demselben Zeitpunkte an, bei gedachtem Kurfürstlichen Ober- gerichte, Kriminalsenate, ausführen müsse, als ansonsten jenes Urtheil nach Ablauf der lctztbe- merkten Frist vollzogen werden soll.

Meerholz am 17. Dez. 1838.

Kurf. Hess. Gräfl. Jsenburg. Justizamt. D o s ch.

vt. Menger.

13 Lieb l o s. In Sachen des Forstaufsehers Pfaff von Gettenbach, gegen Peter Stumpf von Lieb­los, wegen Forderung, ist heute der öffentliche Verkauf der dem Verklagten gehörigen, in Lieb­loser Terminei gelegenen Grundstücke: 1) Nr. 319, 21 ^ R- beim Strausenwäldchen, neben Pe­ter Böhin; 1) Nr. 35t. 18 ‘ R. das. , neben Jo­hannes Schäfer; 3) Nr. 454. 19 4 R. im Knö- ling, neben Karl Klostermann, erkannt und dazu erster Termin auf den 14. Februar, eventuell zwei­ter auf den 14. März und dritter auf den 11. April k. J., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hie­siges Amtszimmer anberaumt worden.

'Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaige wei­tere Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Be­gründung 'ihrer Pfandrechte zum ersten Termine,

unterm Rechtsnachtheile des Ausschlusses, ausge­fordert.

Meerholz am 13. Dez. 1838.

Kurf. Hess. Gräfl. Jsenb. Justizamt.

D o s ch.

'i. Menger.

14. Niedermittlau. In Sachen des Wolf Wert- heim von Meerbolz, gegen Christian Heßberger von Niedermittlau, wegen Forderung, ist heute der öffentliche Verkauf der dem Verklagten gehö­rigen, in Niedermittlauer Terminei gelegene» Grundstücke:

Wiesen.

1) 1583. 12 R. in der Etzwiese, neben Konrad Bechtold's Erben; 2) Nr. 1670. 10 R. im Un­terhain, neben Johann Georg Herbert.

Grasgarten.

3) 1£ R. vorm Eßbich, neben Schneider Hell­muth; 4) 11 R. das., neben Weingärtner; 5) 1 L R. das., neben Goldbach; 6) 1 N. daselbst, neben Heinrich Hahn; 7) 2 R. das. , neben Weck- manns Erben; 8) 1 i N. das., neben Johannes Braun, erkannt und dazu erster Termin auf den 31. Januar, eventuell zweiter auf den 25. Fcbr. und dritter auf den 11. April k. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslokal anbe­raumt worden. ,

Indem dies andurch zur allgemeinen Kennt­niß gebracht wird, werden zugleich alle etwaige weitere Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Begründung ihrer Pfandrechte an den zu verkau­fenden Grundstücken zum ersten Termine, unterm Rechtsnachtheile der Ausschließung, ausgefordert. Meerholz am 29. Nov. 1838.

Kurf. Hess. Gräfl. Jsenb. Justizamt. D o s ch.

vi. Menger.

15. Bruchköbel. In Sachen der Kinder und Erben des Gerichtsmanns Johannes Kressel von Kilianstädten, namentlich der Ehefrau des Wil­helm Köppcl, Philippine, geb. Kressel, des Jo­hannes Kressel und der Ehefrau des Johannes Zeh, Elisabeth, geb. Kressel, sämmtlich von da, Kläger, gegen den Ortsbürger Andreas Kropp, dessen Ehefrau, Katharine, geb. Carl, und dessen Sohn, erster Ehe, Michael Kropp, sämmtlich von Bruchköbel, Beklagte, Hvpothekskündigung betref­fend, ist der Verkauf folgender, den Verklagten zugehörigen Grundstücke, nämlich : 1) Pmb. 18. 1 B. 14 R. ein Wohnhaus, Scheuer und Stal- lung in der Hepplersstraße, neben Andr. Heck jun. und Kd. Müller.

Aecker im Niederfeld.

2) Pmb. 128 u. 129. 38 R. in den Weingarten, neben Konr. Wenzel Erbcnj; 3) Pmb. 78. 20 R. im Schlitzboden, neben Kaspar Heuß Erben; 4) Pmb. 142. 9 R. über den Weingarten, neben