Hanan, DouueVSrKg Den «. Jannar LAckM.
E^.--?!E-«»»S -L-WM-SW^SI>»«>!!»»—
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitre- geUt haben gnädigst geruhet:
den Nebenerheber zweiter Klasse, Jakob Scher er zu Dertenbach, zum Erheber des Nebensteueramtes in GelNhausen zu ernennen.
Seine Hoh.cit der Kurprinz und Mitre- gent haben gnädigst geruhet:
den Suptäbeamtei^ in Hofgeismar, in den Ruhestands und dagetzen
t>err-iM)entlichen Landgerichtsassessor Karl Eugen Siegmund Friedrich Rau von Holzhausen zu Cassel, als JustWeamten zum Justizamte in Hofgeis- mar zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen und. Bekanntmachungen der Oberbehörden.
% 1 Zufolge Ministerialb eschl ussesvom 1. l. M. zur Nr. 12050 Pr. d. Jnn. ist durch eine höchste Ent- ' schließung, nach vorgängiger Zustimmung des engeren Ausschusses der Theilnehmer, gnädigst genehmigt worden, daß die aus der Cioilmittmen - und Waisenkasse für die acht Raugklassen zu zahlenden, bereits im Jahre 1830 um ein Sechstel, und ferner rm Jahre 1337 um ein weiteres Zwölftel des statutenmäßigen Betrages erhöheten Wittwen - und WaisenEssionen, vomü. Januar k I an, abermals um ein Zwölftel des durch die Statuten zu- gesichcrren Betrages, bis zu anWweiter Berfü- gung, erhöht werden, so daß die Tensionen von dem genannten Tage an:
1) in der 1. Abilzeilung, statt des stalutcumäüj,
9 gen Betrages von 300 Thu., y; 400
2) in der 2. Abtheilung, statt des statutenmäßigen Betrages von 252 Thlr., jährlich 336 Thlr.
3) in der 3. Abtheilung, statt des staturenmäßige-N Betrages von 156 Thlr, jährlich 208 Thlr.
4) in der 4. Abtheilung, statt des statutenmäßigen Betrages von 120 Thlr., jährlich 160 Thlr.
5) in der H Abtheilung, statt des statutenmäßigen ... Betrages von 72 Thlr., jährlich 96 Thlr. betragen.
Den Mitgliedern der Anstalt, sowie den Wittwen und den Vormündern von Waisen, welche Pension aus der Kasse 'derselben beziehen, wird dies ^nr Nachricht hierdurch bekannt gemacht. ." Cassel am 5. Dezember 1838.
Kursürstl Hessische Direktion der Civil- wittwen- und Waisenanstalt.
Nebelthau. Schwarzen berg. Schrader. vt. Schwarzenberg.
2. Alle diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über im Jahre 1838 bewirkte ^Lieferungen und Arbeiten in Beziehung auf die Ver- - Wallung der Schlösser und sonstigen Hofgebäude in der Provinz Hanau, sowie der Weinberge zu Naumburg und Bettenburg, bis jetzt im Ruck- stande sind, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14.. März 1801 hierdurch aufgeford-Et, die gedachten Sied)innigen ungesäumt und So gewiß 3 längstens bis zum 14. des künftigen Monats bei der betreffenden Behörde abzugeben, als sie widrigenfalls nach Maßgabe jeneMLerordnung zu gewärtigen haben, daß sie ,w Verlauf der festgesetzten Frist, unter ke>sH Vormunde mif il)ren Förderungen wciteKBMhört werden.
Cassel am 7.-Mez- 1838.
- ) Kurfürst!. .Oberhofmarschallamt.