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2) Untersuchungsfache contra Valentin Portugall, Schein vom 10. November 1824, 1 fl. 40 kr.
2 Heller.
3) dcßgl. c. Franz Klein, Schein de eodem, 1 fl. 40 kr.
4) Rechtssache Hausmann c. Schneider, Schein de eodem, 1 fl. 26 kr.
5) Nachlaßsache des Schuhmachers Andreas Dörfler, Schein vom 6. Dez. 1824, 23 fl. 46 kr. 3 Heller.
6j Rechtssache Bröll contra Heck, Schein vom 27. Dezember 1824, 1 fl. 25 kr. 2 hlr.
7) Rechtssache Heck c. Schmidt, Schein vom 3. Februar 1826, 19 fl. 32 kr. 2 hlr.
8) Rechtssache der Meuterei Hanau, c. Wittwe Roge, Schein vom lO.jDezemberj 1826, 1 fl. 7 kr.
9) Konkurssache des Silberarbeiters Schulz in Althanau, Schein vom 26. September 1823, Rest 3 fl. 2 kr.
10) Konkurssache des Bäckermeisters Philipp Schuck in Neuhanau,Schein vom 31. Mai823, 22 fl.28kr.
11) Nachlaßsache der Elisabeth Pleß zu Miltenberg, Schein vom 8. November 1825, 7 fl. 2 kr.
2 Heller.
4. Hanau. Der Neuhanauer Bürger Engelhard Nühl und dessen Ehefrau Friederike, geb. Jakob, haben am 28. August 1809 dem Waageknecht Peter Jakob von hier, wegen eines Darlehns von 90 fl. zu 5 pCt. verzinslich auf ihre in der Lothringerstraße hiesiger Neustadt, neben Siebert gelegene Behausung, Nr. 342, eine Hypothek kon- stituirt. Das Darlehn ist abgetragen, die Schuldverschreibung jedoch verloren gegangen, weßhalb auf den Antrag der jetzigen Eigenthümer des vorbezeichneten Hauses alle diejenigen, welche Ansprüche an diese Hypothek zu machen glauben, auf- gefordert werden, diese im Termin den 7. März k. I., Vormittags 11 Uhr, anzuzeigen und zu begründen , als sie sonst ihrer Ansprüche für verlustig erklärt werden, und die Löschung der Hypothek verfügt wird.
Hanau am 29. November 1837.
Kurfürstlich Hess. Landgericht. Schneider.
5. Bösgesäß. In Sachen der Wittwe und Er-, ben des verstorbenen Obergerichtsanwalts Hartz in Hanau, gegen den Andreas Löffler auf der Schmidtmühle bei. Fischborn, jetzt zu Bösgesäß, wegen Deserviten, ist der Verkauf eines dem Letzteren gehörigen und in Bösgesäßer Gemarkung gelegenen Grundstücks, namentlich: eine Wiese im Höschen an der Hirtenwiese, erkannt, hierzu erster Termin auf den 17. Januar k. I., eventuell zweiter auf den 14. Februar und dritter Termin auf den 14. März k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokal anberaumt worden, welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche an das Verkaufsobjekt im
ersten Termin, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, dahier zu begründen haben.
Birstein den 20. November 1837.
Kurfürstl. Fürstl. Jsenb. Justizamt. Harcke.
vt. Poppelmann. Amtsaktuar.
6. Eichen. Nach Inhalt eines zwischen dem" Kammerherrn Freiherr» Franz von Schütz Pflum- mern zu Hohenstei» und der Freifräulein Nan- nette von Schütz PfluMmern zu Stuttgart einerseits und den Besitzern des zu Eichen gelegenen von Schütz'schen Guts andererseits abgeschlossenen Vertrags haben die letzteren die Ablösung des auf diesem Gute haftenden Erbzinses von jährlich 20 Malter Korn und 5 Malter Gerste übernommen, und sich zu der 4 Wochen nach Bestätigung des Vertrags zu zahlenden Ablösungssumme von 2375 fl. sowie zur Verzinsung derselben" mit 5 Prozent vom Jahr 1835 an, von wo der Zins zurücksteht, bis zur Zahlung verbindlich gemacht. — Auf den Antrag der Pflichtigen werden alle weiteren chicr- bei etwa Bethciligren aufgefordert, ihre Ansprüche, wenn sie sich auf die Auseinandersetzung selbst beziehen, in dem auf den 26. Jan. kommenden Jahre» angesetzten Termin, unterm Rechtsnachtheil, als in den Inhalt des Vertrags einwilligend, angesehen zu werden, und wenn sie bei der Verfügung über das Ablösungskapital in Betracht kommen , binnen 6 Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung, unterm Rechtsnachtheil, daß sonst bei der Verfügung über dasselbe auf sie keine Rücksicht genommen wird, entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte nach Vorschrift des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 geltend zu machen.
Windecken den 25. Nov. 1837.
Kurfürstl. Justizamt. Neuhof.
vt. Degen.
7. Ahl. In Sachen des Herrn Stadtrentmeisters Stamm zu Gelnhausen, Klägers, gegen Konrad Kreß und dessen Ehefrau, geborne Korn, zu Ahl, Verklagte, pto. resign. hypoth., ist auf klä- gerisches Anrufen der Verkauf nachverzeichneler den Verklagten zugehörigen und in Adler Gemarkung gelegenen Immobilien, als: 1) 1 4 Morgen Wieswachs, die obere Steinauer Au genannt, an Adam Kreß stoßend; 2) 3 Morgen. Wiese, die Bornwiese genannt, an Wilhelm Hummel stoßend, erkannt, und hierzu erster Verkaufstermin auf den 18. Jan. k. I., eventuell zweiter Verkaufstermin auf den 22. Febr, k. J. und dritter Verkaufstcr- min auf den 22. März k. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, auf hiesige Gerichtsstube anberaumt worden. — Zugleich werden diejenigen Gläubiger, welche an die zu verkaufenden Immobilien Psanv- rechte haben, aufgefordert, solche im ersten Ver-