Einzelbild herunterladen
 

^48.

^VtMUlWW

1837.

i/utviuvw w*

Wochenblatt

für d i e

P r o v r n 3 Ha n

a u.

Hana «, Domterstag den IO. November L8^^.

——--^^.^..regMaREisg^^ li U'I—im rm »>"»'"»'---

Kurfürstliche Eruenmmgeu.

Seine Hoheit der Kurpriitz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

tun bisherigen Kalkulator bei der Hofdomainen- kammer, Christian Karl Fehr, nunmehr provisorisch zum Hoftentmeister zu Germcrode und Witzenhausen zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der OberbeWden.

|. Die Erledigung einer Sekretarstelle bei der un­terzeichneten Behörde wird hierdurch bekannt ge­macht.

Cassel am 4. Nov. 1837.

Kurs. Regierung der Provinz Niederhessen. S chäffer.

vt. Wagner.

2. Die zum Staatseigenthum gehörigen, zu Pctri- tag 1838 pachtlos werdenden beiden > Domänengü- ter zu Maberzell, wovon das eine ohngefähr

135' Morgen 31 Ruthen Ackerland, 28 - 136 - Wiesen, .

2 = 48 - Garten, das andere aber 158 Morgen 137 Ruthen Ackerland,

29 - 26^ - Wiesen,

— - 116 - Garten

enthält, und welche mit den erforderlichen Wohn- und Oekonomiegebäuden versehen sind, sollen mit der derselben zustehenden Schäfereigcrechtigkert an­derweit auf drei oder sechs Jahre verpachtet/ und zu dem Zwecke und alternativ jedes Gut für sich,

oder beide Güter zusammen, öffentlich an die Meistbietenden autzMoten werden.

Es ist hierzu Steigerungstermin aus den 27. Nov. d. I., Vormittags um 10 Uhr, in das Lokal der Landrenterei zu Fulda anberaumt, und haben sich daher Pachtkompetenten an dem genannten Lage und zur bezeichneten Stunde in dem obener­wähnten Rentereilokal einzusinden, über ihre öko­nomischen Kenntnisse, sowie über den Besitz eines, zu einer solchen Pachlübernahme und zur Kau­tionsleistung zureichenden Vermögens vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, lohne welche Niemand zum Mitbieten zugelasien wird, vorzulegen, und sodann . nach Vernehmung der Pachtbedingungen, ihre Ge­böte zu Protokoll zu geben.

Cassel am 8. Nov. 1837.

Kurs. Obersinanzkammer.

M ei flerli n.

3- Ein Oedarf von 4958 Stück Tornistern, wovon 3994 Stück von rothem Kalbfell, mit weißen Trag­riemen und 964 Stück von schwarzem Felle, mit schwarzen Tragriemen, soll von Seiten der Kriegs- verwaltung an dewGeringstfordernden in Lieferung gegeben werden. Proben und spezielle Lieferungs­bedingungen sind bei der unterzeichneten Behörde einzusehen, und alle diejenigen, welche zur Ueber­nahme einer solchen Lieferung geneigt sind, haben ihre geringsten Forderungen schriftlich und versie­gelt mit der, der Aufschrift beizufügenden Bemer­kung: „Lieferung von Tornistern betreffend" läng­stens bis zum 15 Dez. d. J. anher einzuschicken.

Cassel am 14. Nov. 1837.

Kurs. Hess. Kriegsministerium, Abtheilung der Militärökonomie.