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3085 «. 38 4 R. auf dem Weisenrain, neben Ernst Engels E.ben; 18) Nr. 406 u. 40 7. 1 V. 32 R. im Rosengarten, neben Albert Römers Wittwe; 19) Nr. 970. 32 4 9L u. 985. 34: R. im Manns- graben, neben Peter Römers Erben; 20) Nr. 1270. 18 4 R. am Spielacker, neben Heinrich Pfaffs Wittwe; 21) Nr. 4111>. 1 B. 1 R. auf der Schafharre, neben Peter Römers Erben; 22) Nr. 386. 26 1 R. auf der Eisenkaute, neben Peter Hollenbach, erkannt und dazu erster Termin auf den 5. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr, in hiesiges Amtslokal- nöthigenfälls zweiter auf den 9. Januar 1838, Vormittags 9 Uhr, eben dahin und dritter auf den 9. Februar 1838, Nachmittags 1 Uhr, nach Hailer anberaumt worden.
Indem dies andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle etwaige sonstige Pfandgläubiger zur Geltendmachung und Begründung ihrer Pfandrechte an den zu verkaufenden obenbemerkten Grundstücken zum ersten Termin, unterm Rechtsnachtheil der Ausschließung, aufgefordert.
Meerholz am 10 Oktober 1837.
Kurf. Hess. Gräfl. Jscub Justizamt. K. Dosch.
21. In Sachen der Administratoren des vom -Kammerpräsidenten von Carlsbausen zu Hanau hinterlassenen Vermögens, nämlich des " Forstmeisters Friedrich von Carlshausen zu Altenhaßlau, des Obergerichtsraths Theodor von Carlshausen zu Hanau , des Wilhelm von Carlshausen daselbst, und des Kaufmanns Karl Lavarer daselbst, Kläger, gegen Johannes Neuling sen., auf dem Sandhose bei Hanau, sodann dessen Kinder, namentlich: 1) Johannes, 2) Jakob, 3) Peter dahier, 4) Elisabeth Weber, geb. Neuling, zu Großauheim, 5) Goldarbeiter Heinrich Neuling, dermalen in Wien, 6) Dorothee Zu. 7) Marie dahier, letztere beide in väterlicher Gewalt des Johannes Neuling sen. dahier , Beklagte, wegen hypothekarischer Forderung, ist auf den Antrag der Kläger der anderweite Verkauf der dem Johannes Neuling zugeschlagenen Immobilien: ein Wohnhaus mit Waschküche in ' dem Garten, 2 M. 3 V. 39 R. Baum - und Grasgarten in der Gew. Nr. 10, neben Charles Eallie^ auf dessen Gefahr und Kosten erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 11. Jan. k. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 8. Febr. und 8. März, Vormittags 10 Uhr, angesetzt worden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 11. Nov. 1837.
Kurfürst!. Landgericht. Schneide r.
vt. Jordan, v. c.
22. Ober zell. Zum öffentlichen zwangsweisen Ausgebote folgender, der Gemeinde Oberzeil zugehörigen , daselbst und in dasiger Gemarkung (gelegenen
Immobilien, als: 1) ein Wohnhaus mit Skallung, stoßt an Bürgermeister Dorn; den Kirchhof und Gemeindeweg; 2) eine Hutweide im Gringelsgra- ben, stößt an die Trift und Kantor Sträube, hält etwa 5 Morgen, ist erster Termin auf den 9. Jan. eventuell zweiter und britOt auf den 6. Fror, und den 6. März 1838, von 10. bis 12 Uhr, anher bestimmt. Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, etwaige Hypothekargläubiger aber werden aufgefordert, ihre Ansprüche in dem angesetzten ersten Termine, bei dem Rcchtsnachthekle der Ausschließung, beziehungsweise der anderweiten Ladung auf ihre Kosten, anzumelden und durch Borlage der etwa in ihren Händen befindlichen Urkunden zu begründen.
Schwarzenfels den 13. Nov. 1837..-
Kurf. Justizamt Hiers. Ende.
vt. Israel.
23. Bockenhei m. Dekret in Sachen der Ehefrau des dahier mit Permission wohnenden George Nü- gcmcr, Johanne Magdalene Rügemer, geborne Engelhard, Klägerin, Jmpctraniin, gegen den Johann Friedrich Müller (dessen Wohnort unbekannt) Verklagten , Jmpetraten, pro. debiti et ar- resü. Dem Verklagten wird aufgegeben, dem Be- - scheide vom 4. April b. I. binnen 3 Plagen, bei Meldung der Erekulion, Genüge zu leisten. Gegeben Bockenheim am 4. November 1837, und wird die Insinuation dieser Verfügung an Verklagten mittelst öffentlicher Bekanntmachung unter dem Anfügen bewirkt, daß die Insinuation aller künftighin in dieser Sache erfolgenden gerichtlichen Erlasse an den Verklagten durch Anheften an dem im Gerichtslokale für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Orte geschehen soll.
Kurfürstliches Justizamt. Schesfcr.
vt. Busch.
24. Markobel. Nach fehlgeschlagenem Versuch der Gute ist über das Vermögen des Orisbürgers Johann Martin Schneider ffn. zu Äarköbel der förmliche Konkurs erkannt und Termin auf den
22. k. M., Vormittags 9 Ubr, bestimmt worden, worin sämmtliche Gläubiger ihre Forderungen, unterm Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse, entweder in Person oder durch zulässige, sofort mit Vollmacht zu .versehende Mandatare förmlich, mit Vorlegung ihrer Beweisurkunden, anzumelden und gehörig zu begründen haben.
Windecken den 10. November 1837. Kurfürstliches Justizamt. N e u h o f.
Vt. Degen.
25/Langendiebach. Der Simon ReiS von Laagendiebach hat die Anzeige gemacht, daß er seine Gläubiger nicht zu befriedigen vermöge uns