Einzelbild herunterladen
 

990

Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels gegeben zu Cassel' mn 30. Oktober 1837.

V H \ Friedrich Will) elm,

, - ' (St. S.)

vt. M otz. vl Mackel.de».

Gesetz vom 30. Oktober 1837, d ie einstweilige F or t crh e b un g der Steuern und Abgaben betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitregent von Hessen ic. k.

erlassen, nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- ministeriums und mit Zustimmung der getreuen Land­stände, folgendes Gesetz:

Unser Finanzministerium wird ermächtigt, die bis­her in Folge des Gesetzes vom 28. Juni 1837 wei­ter erhobenen Steuern und Abgaben bis zum Schlüsse dieses Jahres einstweilen forterheben zu lassen.

Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Uirtcr- schrift und des beigedrückten Sraatssiegels gegeben zu Cassel am 30. Oktober 1837.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

- ____________vl. Motz.

g ö st & t a g.

Sitzung vom 28. Oktober. 1837.

Es wurde vom Landsyndikus das letzte Sitzungs­protokoll verlesen und vom Landtagskommissar hier­aus ein Beschluß des Ministeriums des Innern eröff­net, welcher Auskunft über das Stipendienkapital für die Landesuniversität ertheilt, und einen Beschluß des Finanzministeriums, durch welchen eine Anzahl neuer Abdrücke des Zollgesetzes begleitet und erläu­tert wird.

Weiter zur Tagesordnung übergehend nahm man bei der Revision des, Zusätze zum Wahlgesetze enthal­tenden, Gesetzentwurfes denselben einstimmig an, nach­dem man vorher einen Beschluß dahin gefaßt hatte, für den Fall einer abweichenden Stimme die Frage besonders zu diskutiren und zur Abstimmung zu brin­gen , ob man Stimmeneinhelligkeik bei Abänderungen des Wahlgesetzes, als eines Bestandtheiles der Ver- fassungsurkunde für wesentlich erforderlich hatte.

In gleicher Weise wurde das Gesetz wegen Fort- erhebung der Steuern bis Ende dieses Jahres und das wegen fortdauernder Gültigkeit der Zollgesetzge­bung bis zum gleichen Termine angenommen. Ferner berichtete Namens des Rrchtspflegeausschusses Dep. Pfaff wegen einer Kriagsentschädigungssorde- rung der Stadt Witzenhausen, und man faßte einen entsprechenden Beschluß. Die Stadt Schmalkalden ist mit einem ähnlichen Gesuche eingekommen und

auf Antrag des Dep. Wolfs beschloß man, das deßhalb an die Staatsregierung gestellte Ersuchen um Auskunft zu erinnern. .Auf Bericht des Rechtspfle- geausschusses wurde derAntragdes Dep. Endemann, die Klageverjährung betreffend, der Staatsregierung mit dem Ersuchen überwiesen, einen entprechenden Gesetzentwurf aus diesem oder dem nächsten Land­tage vorzulegen.

Das Gesuch des Bürgermeisters Giese in Schwarzenborn wegen Auszahlung der von der da» sigen Stadt in den Jahren 180^ und 1807 bestrit- tenen Kriegskosten hatte das Schicksal, in den Rechts­weg verwiesen zu werden. In Folge eines Gesuchs eines pcnsionirtcn Pfarrers wurde beschlossen, dir Staatsregierung um nähere Prüfung der Pensions- Verhältnisse der Pfarrer bei Revision des Staats- dicnstgeseves zu ersuchen. Eben so beschloß man, auf das Gesuch mehrerer Handel- und Gewerbetreiben­den Ersuchen darüber, ob die Vorlage eines Zunft- gesetzes zu erwarten sey.

Sitzung v o in 2. N o v e m b e r.

Sobald der Landsyndikus das letzte Sitzungsproto- koll verlesen hatte, eröffnete Langtaaskommissar einige, Beantwortung gestellter Ersuchen m dergl. betreffende, Ministerialbeschlüsse, welche dem Rechtspflege - und Budgetausschusse überwiesen wurden. Ohnesiängere Diskussion wurden für den ordentlichen Etat der obe­ren Finanzbehörden 13,000 52W- verwilligt. Der Budgetausschuß hatte von dem Finanzministerium Vorlegung der Rechnungen über die Verwaltung der Berg -, Hütten - und Hammerwerke verlangt, war aber abschlägig bedeutet worden, weil die Regierung der) Verfassungsurkunde gemäß, nicht einzelne Akten­stücke vorlegen, sondern nur Rechnung über Verwen­dung des Staatseinkommens überhaupt geben müsse, der "Ständeversammlung aber kein Verwaltungsrecht zukomme, sondern sie lediglich auf Durchgehung der Rechnung beschränkt sey, bei welcher sie hinsichtlich des technischen den betreffenden Behörden Vertrauen febenfen müsse. Der Wichtigkeit des Gegenstandes halber wurde die Diskussion eines darüber vom Bub- getausschusse erstatteten Berichts auSgesetzt.

Bei dem Bericht, den Etat der Kreisämter betref­fend, entstand eine. weitläufige Diskussion darüber, ob die Landräthe der Proposition der Regierung zu­folge 1200, 1000 und 800 Thlr. oder nach dem Aus- schußantrage 1100, 1000 und 900 Thaler, oder end­lich nach dem Voranschläge des Dep. v. Sschwege die bisherigen Gehalte uüd daneben Funrttonozula- gen von 200 Thlrn. beziehen sollten. Der Au.- schußantrag wurde, mit Verwerfung der übrigen Vor­schläge, bejaht. Für die Gehalte der, Kreissekretare wurden 10,500 Thlr. bewilligt. - Die Propositlon der Staatsregierung für die Kreisoerelter wieder eine Summe auf den ordentlichen Etat auszunehmgn, wur­de verworfen, dagegen genehmigt, den unständigen Dienstkosten überall, wo jein^ Kreisbereiter Wegfälle,