1887.
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Hanau, Dormeestag den G. November L8ZV.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Ministerialrath Friedrich Karl August Schelfe r, zum Direktor der Regierung der Provinz Nie- derhessen zu ernennen;
den Regierungsassessor Karl Wilhelm Robert zu Cassel, zum Regierungsrathe; und
den Regierungtzsekretar und Konsistorialassessor Eduard Wilhelm Sczekorn daselbst, zum Regierungsassessor zu befördern;
den Kanzleigehülfen Heinrich Stiehing in Marburg, zum Kanzlisten "bei dem Konsistorium daselbst zu bestellen;
die erledigte erste Pfarrerstelle zu Spangenberg und dasMetropolitanat der Klasse Spangenberg dem Pfarrer Karl Theodor Rohde zu Laudenbach, und.
die erledigte reformirte Pfarrerstelle zu Rauschen, berg dem außerordentlichen Pfarrer Heinrich Wilhelm Wolf zu Spieskappel zu übertragen, auch
dem zu der Pfarrei Langendicbach präsentirten Pfarrer August'Emmerich zu Rückingen, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen;
den Konrektor Pfarrer Julius Martin zu Hom- und' ”Um ^^^r an dem Schullchrcrsemiucr daftlbst, . ^ Taubstummenlehrer Christian Schafft aus Hildburghausen, zum Lehrer an der bei vorgedach- em Semmar zu errichtenden Taubstummenschule zu
dem Amtswundarztgehülfen Johann Wilhelm Erdmann aus Allendorf, die erledigte Amtswundarztstelle, zu Steinbach-Hallenberg zu übertragen; und
/ *; Doktor der Medizin, Ludwig Fick aus Cassel, .ztliche Praxis-mit dem Wohnsitze -in Marburg zu gestatten.__
Landtag.
Sitzung vorn 19. O k t o b e r 18 3 7.
Geschehener Vorlesung des letzten Sitzungsprotokolls vorgängig eröffnete der Landtagskommissar Mi- nisteria.lbeschlüffe, die Vergütung von Etappenkosten vom Jahre 1806 bis zum Tilsiter Frieden betreffend, den Etat für die Kosten der Polizei, deßgl. über die Kostens des Medizinalwesens, deßgl. für den Handel- und Gewerbverein betreffend. Man überwies sie den betreffenden AuSschüssen, Und ging hierauf zu der Tagesordnung über, indem Dep. Vom berg über die von der Staatsregierung proponirten Noriüalgehalte der Rentereibeamten, sowie über die Gehalte der Rentereiunterbedienten berichtete. Der Einwendungen insbesondere Seitens der Deputirten v. Kcudell und v. EschWege ungeachtet beschloß man, aus Normirung der Gehalte einzugchen, daneben aber noch Vergütung für Eindarre und Mäusefraß nach wie vor zu gestatten. Die Gehaltsklassen sind auf 900 Thlr. für 10, 800 Thlr. für 15, 700 Thlr. für 20, 600 Thlr. für 2 Personen angesetzt; für drei Meutereien sind noch gar keine Gehalte bestimmt. Außerdem sind aus den Gehalt einzurechnende unständige Dienstkosten gut gethan. Die Depositengebühren fallen weg; .die für Brandversicherungsgeschäfte werden noch beibehalten. Hinsichtlich der "Gebühren für LandeSkreditkaffenge-