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Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Oberappellationsrath Mackeldey zum Staatsrath und provisorischen Vorstände des Justizministeriums zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Kapitän v. Münchhausen vom 1. Infanterieregiment , Leibregiment, seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand und ä la Suite zu versetzen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den bisher im 2. Inf. Reg. gestandenen Kompag- mewundarzt erster Klaffe, Christin n i, unter Verleihung des Karakters als Bataillonsarzt, zur Artil-' lerie, und dagegen aus dieser den Batteriewundarzt erster Klasse, Dur, zum 2. Inf. Reg. als Kompagniewundarzt erster Klasse zu versetzen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Dberforstmeister von Osterhausen zu Hers- feld das Ritterkreuz Höchstihres HausordenS vom goldenen Löwen zu verleihen.
Landtag.
Sitzung vom 10. Okt. 1837.
Nach vorausgegangener Vorlesung des letzten Sitzungsprotokolls wurde der zum Abgeordneten'bt^
Städte des Schwalmstroms gewählte Bürgermeister Stephan in Treysa verpflichtet. Der Landtagskommissar eröffnete hierauf einen Finanzministerialbe- fchluß, die Reduktion des Zinsfußes der Staatsschulden betreffend, der dem Budgetausschusse überwiesen wurde. Zur Tagesordnung übergehend ward sodann Seitens des letztgenannten Ausschusses durch den Dep. Pfaff über die in dem Voranschläge der Staatsausgaben für die Jahre 1837, 1838 u. 1839 unter Abtheilung J. Nr. I aufgeführten Pensionen berichtet. Der erste Beschluß diescrhalb war, die hohe StaatsregierUng zu ersuchen, den Entwurf eines re- vidirten Staatsdienstgesetzes der Ständeversammlung auf dem nächsten Landtage vorzulegen. Ferner wurden für den Pensionsetat des Staatsministeriums 8908 Thaler, vorbehaltlich der durch den Tod des Staatsministers v. Kopp und des Raths.Schmidt entstandenen Abgänge, für den Etat der Rechtspflege 16837 Thlr., der inneren Landesverwaltung circa 36,000 Thlr., der Finanzverwaltung etwa 51,000 Thlr., der auswärtigen Angelegenheiten 2200 Thlr. bewilligt.
Der Vizepräsident begründete seinen Antrag wegen genauerer Bestimmung, resp. Abkürzung der Fristen für Klagenverjährung, welcher dem Rcchtspflegc- ausschussc zur Begutachtung überwiesen wurde. Seitens dieses letzteren berichtete hierauf Dep. Nebel- thau die Verkündigung der Zwangsversteigerungen im Kreise Schmalkalden betreffend. Sie, ablehnende Mittheilung des Justizministeriums hierüber soll zu den Akten genommen werden. Namens des Ausschusses für Kultus- und Unterricht berichtete Dep. Endemann über den Entwurf des Volksschulgesetzes. Der Antrag einzelner Mitglieder, den Ent-