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Ha narr, Donnerstag den 49» Oktober 183!♦

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Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Bekanntmachung wegen der anderweiten Verpachtung des Mineral-

- brunnens zu Schwalheim.

Der zum Staatseigenthum gehörige Mineral- brunnen zu Schwalheim, Retereibezirks Dorheim, dessen Wasser sowohl wegen seines lieblichen, er­frischenden Geschmacks, als wegen seiner vorzüg­lichen Heilkraft hinreichend bekannt ist, und so­wohl auf dem Festland als auch über See weithin verführt wird, soll auf neun, zwölf oder 18 Jahre, vom 1. Januar 1838 an gerechnet, vorbehaltlich höherer Genehmigung, anderweit verpachtet, und zu dem Ende Freitag den 20. Oktober d. I., Vor­mittags, in dem Geschäftslokal der Renterei zu Dorheim an den Meistbietenden öffentlich ausge­boten werden.

Diese Brunnenanstalt in der Nähe von Frankfurt, Mainz, Hanau, Friedberg k., in einer sehr angeneh­men Gegend der Wetterau gelegen, ist mit den erfor­derlichen zum Theil ganz neuen Wohn -, Wirthschafts­und Oekonomiegebauden versehen, und bietet dem Beständer Gelegenheit zu einem anständigen Ver­dienst dar, wobei zugleich darauf aufmerksam ge­macht wird, daß außer dem Sauerbrunnen noch e zwei andere Mineralquellen daselbst befindlich sind, wovon das Wasser der einen, der Perlbrunnen genannt, in seinen Eigenschaften von dem des Sauerbrunnens ganz abweichend, sich wegen seiner in vielen Krankheitsfällen erprobten vorzüglichen Wirkung gleichfalls zum Verkaufe eignet. Auch soll, dem Beständer erlaubt werden, auf diesem

Etablissement eine förmliche Badeanstalt, wozu hinreichendes Mineralwasser vorhanden ist, einzu- richten, und alle erlaubte Vergnügungen, wie z. B. Tanzparthienic. zu verunstalten.

Pachtliebhaber, welche sich über den Besitz des zur Kautionsleistung und zur Uebernahme des In­ventars erforderlichen Vermögens durch vollständige obrigkeitliche Zeugnisse genügend auszuwciscn ver­mögen, werden daher eingeladen, sich an dem oben- gedachten Tage und zur bestimmten Stunde in dem Rentcreilokal zu Dorheim einzufinden, und nach Vernehmung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termin, sowohl in dem Ge­schäftslokal der unterzeichneten Behörde, als bei der genannten Renterei eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.

Gaffel am 22. Sept. 1837.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer. v. Baumbach.

2. Nachdem, durch Höchsten Beschluß Sr. Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten genehmigt wor­den ist, daß die durch frühere Bestimmung ange- ordnete jährliche Gewerbsausstellung in diesem und dem nächsten Jahre ausgesetzt, und statt dessen eine große Gewerbsausstellung im Jahre 1839 ge­halten werden soll, so wird ftlches mit dem Be­merken hierdurch bekannt gemacht, daß wegen die­ser größeren Gewerbsausstellung und deren Ein­richtung demnächst das Nöthige erlassen werden wird.

Gaffel am 15. September 1837.

Der leitende Ausschuß des Kurfürstlichen Handels- und Gewerbsvereins