Einzelbild herunterladen
 

^36

IUWVUIWVH«

1837.

um m mvMWv

Wochenblatt

f ü r die

0 v i n 3 H an a u.

Hanau, DoNNerstag den F. September fiS^^

BMa^am^sassäsas»® «aasaussaBäiaBBMBaa

Kurfürstliche ErneunulWu.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Sontra und das Metropoli- tanat der Klasse Sontra dem Pfarrer Johann Georg Pfaff zu Rockensüß, die erste.Pfarrerstelle zu Homberg und das Metropolitanat der Klasse Hom- derg dem bisherigen zweiten Pfarrer daselbst, Dr. Karl H o ffma n n, und die erledigte Pfarrei Num- penheim, in der Klasse Bergen, dem Pfarrer Karl Gottlieb Ulrich in Mannsbach zu übertragen;

dem Doktor der Medizin, Damian Gustav Adel­mann zu Fulda, die ärztliche gratis mit dem Wohn­sitze daselbst zu gestatten, und

"dem Krelsthierarzte Michael Sommer dahier, die nachgesuchte Dienstentlassung zu bewilligen.

F

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leih- bank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin auf den 16. Oku dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. Scpr. 1836 an bis Ende Februar 1837 eingelegten und die bis den 1., beziehungsweise den 30. September dieses Jahrs verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- zettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, läng­stens bis zum Schluß des Monats September die­ses Jahrs, weil alsdann die Bücher geschlos­sen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrie- ben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und

. andern verweslichen Mobilien, bei welchen der . Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschrei­bung Statt. Zur Beförderung deS Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzert auch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags ge­öffnet. Hanau den 15. August 1837.

Kurhessische Leihbankdirektion.

2. Bekanntmachung

die Fohlenschan und Prämienvertheilung im Jahr 1837 betreffend.

Zur weiteren Vornahme der diesjährigen Foh­lenschau undAuswahl der Prämienpferde, sowie zum Brennen der besten Fohlen, und zur A u s t h e i l u n g der Prämien, welche

1) für das aus dem Landgestüte abstammende beste Pferd im Lande, in einer golH- nen Medaille,

2) für das aus dem Landgestüte abstammen--' de beste Pferd in jedem Kreise, in ei­ner silbernen Medaille,

3) für die, schon mit gutem Erfolge zur Nach­zucht verwendete, beste Mutterstute in jedem K r eise, in einem Geldpreis von 20 T h l r n.,

4) für das ebenwohl schon zur Nachzucht ge­brauchtezweite beste Mutterpferd rn jedem Kreise, in einem Geldpreis von ön^tag1 beste, durch einen Landgestüt.

Hengst erzielte, selbst erzogene und gut gehal­tene, dreijährige Fohlen jeden Krei­ses, in einem Geldpreis von 10 Thlrw/