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Wochenblatt

für die ^ß r o v i n 3 H a n a n.

H a u a n, Donnerstag den O» Angnft L8ZV

Gesetzgebung.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

Die Nr. VI des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:

Gesetz

vom 11. Juli 1837, über die Abtretungen zu Eisenbahnen.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitregent' - von Hessen re. ic.

ertheilen in Beziehung auf das Gesetz vom 30. Oktober 1834, über die Abtretungen zu öffentlichen Zwecken, nach Anhörung Unseres" GcsammtstaatSmi- nisteriumS und mit Zustimmung der getreuen Land­stände, folgende weitere Bestimmung:

Zu den Fällen, in welchen nach dem Gesetze vom 30. Oktober 1834 zu öffentlichen Zwecken eine Ab­tretung von Grundeigenthum, Rechten oder Gerecht­samen verlangt werden kann, soll auch die Errich­tung aller von Uns genehmigten Eisenbahnen und der zu deren Unterhaltung und Benutzung nothwen­digen Anlagen gehören.

Urkundlich Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Wil­helmshöhe am 11. Juli 1837.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Für den Minister des Innern kraft Höchsten Auftrags der Minister des Acußern:

vt, Seyet.

1. Durch die Versetzung des bisherigen $famr6 zu Sterbsritz ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, welches mit der Aufforderung, Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 6 Wochen dahier cinzurei- chen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau den 1. August 1837.

Kuchess. evangel. Konsistorium, Lotz.

vt. Spangenberg.

2. Durch die Versetzung des bisherigen Predigers zu Lohrhaupten, im Kreise Gelnhausen, ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 6 Wochen dahier einzureichen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau den 25..Juli 1837.

Kurfürstl. cv. Konsistorium.

Lotz.

vt. Spangenberg.

3. Se. Durchlaucht, der Hochstielige Herr Landgraf Friedrich zu Hessen, haben in Höchstihrer letztwilli- gen Anordnung vom 27. Sept. 1819 den Armen in Cassel, Hanau und Vormunden, der hoben Landesschule und den beiden deutschen Waisenhäu­sern dahier, wie auch den Armen zu Rumpenheim zusammen Tausend Gulden vermacht, welches in