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KurfUstliche Erlieinnmgen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Milregent haben gnädigst geruhet:

be;n Untere,crf:l:t8M Karl Scheffer in Zie- reuberg nunmehr die Advokatur bei den Untergerich­ten des Kreises Fritzlar mit dem Wohnsitze zu Gu- densberg zu gestatten.

eetne Hoheit der Kurprinz und Milregent haben gnädigst" geruhet:

die erledigte Pfarrei Ehlen, in der Klasse Zicren- derg, dem Pfarrer Benjamin Christian Wilhelm Brunn er zu Hilmes, die erste lutherische Pfar­rerstelle zu Gemünden, in der Klasse Rauschenberg, dem zweiten Pfarrer daselbst, Thomas Mcrle; die Pfarrei Escbersheim, in der Klasse Bockenheim, dem Pfarrer Samuel Stirn zu Lohrhaupten, und die Pfarrei Bischoffsheim, in der Klasse Bcrgm, dem Pfarrer Heinrich Hartmann zu Sterbsritz zu übertragen. _____

Seine Hoheit der Kurprinz und Milregent haben gnädigst geruhet:

den Referendar Gramer bei der Oberzolldirektion nunmehr zum Obersinanzassessor dabei,

den vor hin argen Harrptamtsassistenten Dorn, zum ersten Assistenten, und den vorhinnigen Oberkonlro- l^ur Hilde brand zum zweiten Assistenten bei dem Steuer - und Nic.dxrlagcamte rn Wannfried zu er­nennen,

dem Hauptzollamtsasfisienten Landgrebe in Wiz- zcnhausen die erledigte Stelle eines Kontroleurs bei vem Provinzialsteueramte in Fulda zu übertragen^

dem Possstallmeister Oswald in Fulda das Prär dikatPostmeister" zu verlechen.

Atlgemclue Verfügungen und Bekanntwa- chungen der Oberbehörden.

1. Das zu Perritag 1838 pachtlos werdende Hofdo- mänengut zu Germerode, im Kreise Eschwege, wel­ches , außer den vorhandenen Wohn- und Ockono- ' miegebäaden, aus 5 Acker, 7 ! R. Garten, 147£ , Acker -3 R. Wiesen, 525 j Acker 24 ] R. stellba­ren Landes, und 37 Acker Hutetrieschern besteht, welcher Bestand noch durch kin?bisher nicht darunter begriffene 3 ^ Acker 5 R. große Wiese vermehrt . werden wird, soll von obengebaebtem Tage an, anderweit verpachtet, und zu dem Ende, Mittwoch den 16. Aug. d. J., Vormittags 10 Uhr, Steige- runggmmin bei der Hofdomänenkammer dahier abgehalten werden. Packukompetenten haben sich daher an dem genannten Tage, und zur bestimm­ten Stunde, in dem Lokale der unterzeichneten Behörde, im Hosverwaltungsgebäude, am Fried- richsplah, einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und den Besitz eines zur Kaütionslei- stung und Pachtübernahme jenes Guts erforder!!- chen eigenen Vermögens, vollständige obrigkeitlich? Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Pachtgeb.ote . zugelassen wird, beizubringen, und sodann, nach vorgängigeb Vernehmung der Pachlbeonngungen, welche "auch schon vor dem Termine bei dem Se­kretariate der Hofdomänenkammer dagler emgesehen werden können", ihre Geboec zu Prokokoll zu g> .c r.

Cassel am 4. Juli 1837.

Kurst HofdÄanettkarumcc,