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' Zur Begründung des Gerichtsstandes ist von der Klägerin um Anlegung Arrests auf die in ihrer Be­hausung dahier befindlichen Effekten des Verklagten gebeten, und zu dem Ende angeführt worden, daß der Verklagte, welcher außer diesen Sachen kein Vermögen besitze , und sich seit Ende August v. I., wie sie durch ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde bescheinigt, von hier entfernt habe, und dessen Aufenthalt unbekannt sey, indem sie zugleich unter Beziehung auf die überreichten Urkunden über die .Wahrheit der angeführten Thatumstände dem Ver­klagten den Eid dcferirt hat.

Damit hat die Klägerin das Gesuch verbunden, gegen den abwesenden Verklagten Ediktalladung zu erlassen.

Hierauf ist die beantragte Arrestanlegung in Ab­sicht auf die in der Behausung der Klägerin be­findlichen Effekten des Verklagten erkannt, und Termin aus den 29. k. M. anberaumt, worin Klä­gerin den Arrest, unter den Rechtsnachtheilen der Relaxation und der Verurtheilung zur Erstattung der Kosten, des Schadens und des, Interesse zu justisiziren, der hiermit ediktaliter vorgela­dene Verklagte aber sowohl über den Arrest und dessen Formatiern, als auch in der Hauptsache bei Meidung der Verurtheilung, in die Terminskosten sich vernehmen zu lassen hat. Zugleich dient zur Nachricht, daß alle künftighin in dieser Sache er­gehenden Verfügungen, welche dem Verklagten zu inftnuiren sind, statt dessen in dem Gerichtslokale an dem für Bekanntmachungen bestimmten Orte angehcftet werden sollen.

Gegeben Bockenheim am 13. Mai 1837.

Kstrfürstl. Justizamt. Scheffer. vt. Busch.

6. Fron hausen. Im Gefolg ergangener hohen Verfügung soll die hiesige Gerichtsdienerstelle an­derweit besetzt werden. Geeignete Bewerber, welche sich über ihre bisherige gute Aufführung ausweisen und in einer mit ihnen vorzunehmenden Prüfung nachweisen können, daß sie eine gute leserliche Hand schreiben, und auch im Rechnen nicht unerfahren sind, werden aufgefordert, - sich binnen 4 Wochen dahier zu melden, wobei noch bekannt' gemacht wird, daß mit der Stelle ein fixer Gehalt nicht verbunden ist, und die Gebühren sich auf ungefähr 120 Thaler jährlich belaufen können.

Fronhausen am 22, Mai 1837.

Kurfürstl. Hess. Justizamt. Amelung. vl. Gagel.

7. W ächtet Ich ach. Nachdem in Sachen des Han- delsmanns H. Lismann von Gelnhausen, Klägers, gegen Frau Kammerdirektor Ackermann von hier, Beklagte, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen^age der Verkauf nachfolgender Grund­stücke versagt, und erster Versteigerungstermin auf

den 20. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zu­schlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf den 28. August d. J., Vormittags 11 Uhr, nach Hesseldorf, sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf den 26. Sept. d. I., Vormittags 11 Uhr, dahin ange­setzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforde­rung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hy­pothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteige- rungstermine- bei Verlust derselben zu Protokoll an- zuzeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke:

1) Nr. 25. 1 M. 3 V. 12 R. 17 S. Wiese auf der Köhlersau, an Schöff Schlößler und Genchtsschöff Steins Wittwe; 2) 1 V, 12 R. 20 S. Wiese da­selbst, an Adam Wilhelm. .

Wachtersbach am 25. Mai 1837.

Kurfürstl. Gräfl. Jsenb. Justizamt. Kröber.

vt. Kühles.

8. Brcitenborn. Nachdem in Sachen des- Bür­germeisters Heinrich Peppler zu Haingründüin ge­gen Friedrich Koch, jetzt dessen Kinder, Elisabeth, Johs., Konrad und Friedrich, unter Vormundschaft des Peter Bernschein zu Breitenborn, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender Grundstücke verfügt, und er­ster Versteigerungstermin auf den 20. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Ter­mine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteige­rungstermin auf den 19. August d. J., Vormit­tags 11 Uhr, nach Breitenborn, sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf den 16. Sept. d. I., Vormittags 11 Uhr, dahin angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch be­kannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläu­biger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten VersteigerungSternnne bei. Verlust derselben zu Protokoll anzuzeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke:

1) Nr. 432. 18 R. 1 S. Land vorm Scheidewald, an Nikolaus Niebling; 2) Nr. 434. 36 R. do. daselbst, neben Konrad Gunkel; 3) Nr. 281. 17 R. 7 S. ditto hinter Kochs Hofraith, stößt auf die Hohl; 4) Nr. 276 u. 278. 33 R. 1 S. disto da­selbst , an Martin Wilks Erben; 5) Nr. 550: 10 R. 5 S. ditko am Berg, an Christian Koch, stößt auf den Trieb; 6) Nr? 745. 1 V. 7 N. ditto.hin­ter dem Kirchhof, an Ernst Koch; 7) Nr 715. 28 R. 6 SiBitto am Schindgraben, an obigem; 8) Nr. 334. 1 M. 1 V. 38 R. 5 S. Wiesen aus dbr Sellenstruth, an Ernst Roll; 9) Nr. 59. 33 R. 8 S. Land hinter Kochs Hösraiihe, neben Bür­germeister Gunkel; 10) Nr. 282 li. 283. 24 N. 8 S. ditto vorm Steingeröll, an obigem; 11) Nr.