Einzelbild herunterladen
 

449 -

3. F i sch bor n. In Sachen der lateinischen Schul- kaffenverwalrung dahier, Klägerin, gegen Georg Lofinks Ehefrau zu Fischborn, Verklagtin, pfo. rcs. hypoth., ist durch Dekret vom heutigen der Verkauf nachbenannter,. der Verklagtin gehörigen Gürerstücke, als: 1) ein Acker bei der Langenstangr, an Heinrich Uebel; 2) ein Acker auf dem Berg, an Georg Herchenröders Wittwe; 3) ein Acker am Kleberrain, an Johannes Gleiß, erkannt, und dazu erster Termin aus den 28. .Juni d. J., even­tuell zweiter auf den 26. Juli, und dritter Termin auf den 23. August d. J., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in hiesiges Gerichtszimmer anberaumt worden, welches mit dem Anfügen, daß sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Verkaufs­termine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, geltend zu machen haben, hierdurch bekannt gemacht wird.

Birstein den 28.' April 1837.

Kurf. Fürstl Jsenb. Justizamt.

Für die Ausfertigung

Poppelmann, Akt.

4, Fischborn. In Sacken der lateinischen Sckul- kassenverwaltungdahier, Klägerin, gegen Georg Lo­finks Ehefrau Nr. 23, zu Fischborn, Verklagte, pto. deb., ist durch Dekret vom heutigen der Ver­kauf nachbenannter, der Verklagten gehörigen- terstückc, als: 1) ein Acker auf der Langenstange, neben Johannes Herchenröders Wittwe; 2) ein Acker auf dem Berg, neben Schaff Matthesg 3) ein Acker am Kleberrain, am SchelmeSgarten, neben Heinrich Uebel, Nr.33, erkannt, und dazu erster Ter­min auf den 28. Juni d. J., eventuell zweiter auf den 26. Juli, und dritter Termin auf den 23. August b. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in hiesiges Gerichtszimmer anberaumt worden, welches mit dem Anfügen, daß sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten VerkaufSiermine bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils geltend zu machen haben, hierdurch bekannt gemacht wird.

Birstein den 28. April 1837. .

Kurf. Fürstl. Jsenb. Justizamt.

Für die Ausfertigung

Poppelmann.

5. Praunhei m. Der am 14. Nov. 1763 ge- borne, seit vielen Jahren abwesende Nikolaus Steingässer von Praunheim, über dessen Leben oder Tod keine Nachricht eingegangen ist, oder des­sen Testaments-, Vertrags- und Jntestaterben werden auf den Antrag von angeblich erbberechtig­ten Seitenverwandten des Abwesenden hierdurch vorgeladen, sich binnen drei Monaten bei diesem Gerichte zu melden, und ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls der Abivesende für todt erklärt, und den sich meldenden nächsten Erbbe­

rechtigten dessen Nachlaß ohne Kaution überlassen werden wird.

Bockenheim am 29. April 1837.

Kurf. Hess. Grass Solms- Rödelh. gemein, schöstliches Iusiizamt.

S che f f er.

vt. Busch.

6. ' Bockenhe i m. Auf den Antrag der dahier be­kannten nächsten' Seitenverwandten des auf 30. August 1775 gebornen Siemens Fisch bach von hier, welcher bereits seit 36 Jahren von hier abwesend, und über dessen Leben oder Tod keine Nachricht dahier eingegangen ist, werden der­selbe oder dessen nähere Verwandte resp. Erben hiermit aufgefordert, sich binnen drei Monaten da­hier zu melden, resp, ihre näheren Ansprüche gel­tend zu machen, widrigenfalls das bisher unter einer Dativkuratel verwaltete Vermögen der An- tragstellerin gegen Kaution verabfolgt werden soll. Bockenheim am 24. April 1837.

Kur Hess Justizamt. S ch e ff e r.

vt. Busch.

7. Fulda. Armand von Schweizer aus- Frankfurt a. M. wird hiermit vorgeladen, sich innerhalb vier Wochen um so gewisser zur Fortsetzung einer ge­gen ihn anhängigen Untersuchung vor dein unter­zeichneten Landgerichte zu stellen, als er sonst im Nichterscheinungsfalle steckbrieflich verfolgt werden soll. Fulda am 9. Mai 1837.

Kurfürstl. Hess Landgericht. Kern.

vt. Wille.

8. S o mborn. Georg Franz. Beck von Somborn, ehelicher Sohn des daselbst verstorbenen Wilhelm Weck und der ebenfalls verlebten Marie Josephe Huth, geboren am 26- November 1792, welcher im Jahr 1812 mit den großherzogl. Frankfmlfchen Truppen nach Rußland marschirt und von dessen Leben oder Tod bis dahin etwas Zuverlässiges nicht bekannt geworden ist, wird andurch öffentlich ge­laden, den 7. August d I., Morgens 9 Uhr, vor dahiesigem Justizamt zu erscheinen und seinen bloß in Immobilien bestehenden elterlichen Vermögens- antheil zu übernehmen, widrigenfalls er für todt erklärt und dieses Vermögen seiner darum ange­standenen Schwester, Anne Katharine Beck, ver­ehelichte Balthasar Spielmann, zu Somborn ohne Kautivnsleistung zur unbeschränkten Disposition überlassen werden wird.

Eelnhaufen den 5. Mai 1837. - 1

Kurfürstl. Justizamt.

9. Windecken. Bei Untersuchung des Vermögen; des hiesigen Bürgers und Fuhrmanns Hcmrich Kratz hat sich eine Ueberschuldung desselben erze-

3