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MtzeS Elnverständniß. für beide Theile bindend' VM- ändert werben dürfe., vorliegend der Etat der 'Law-- d'eskbedilkaffendirekliön auf den Gehalt eines virrtsm Mitgliedes mit den Ständen vereinbart sey,. unL

Landtag.

Sitzung vom 9. Wa i 18 37.

Beim Anfang, der Sitzung beschloß man, dem Dep. von Heydwolff und Jungk sechs - und achttägigen Urlaub zu ertheilen, in dieser Woche so­dann die Sonnabendssitzung.auszusetzem, und in künf­tiger Woche statt an dem Dienstage,. Mittwochs zuerst sich wieder zu versammeln. Hieraufverkündigte der Prä-- sident einen selbstständigen Antrag des Dep. Lun­ker,. die Staatsregierung um Einrichtung- eines Zwangsarbeitshauses im Kreise Schaumburg zu cr- suchen. Namens des BudgetauLfchuHs berichtete Dep. von Baumbach über den Etat der Landes- krcditkassendirektion. Es kam hierbei die schon früher berührte. Frage zur Sprache r ob des §. 4 des Ge- fetzes vom 23. Jum 1832 über die Landeskreditkasse ungeachtet, nach welchem die Direktion aus drei Mit-- gliedem bestehen soll, ein viertes habe angestellt wer­den dürfen. Es wurde von einigen Rednern ausge- führt, daß. auf die einwilligenden Beschlüsse der vo­rigen Ständeversämmlung und das sie bestätigende Finanzgesetz hin allerdings die bereits für Aushülfe bei. der Landeskreditkasse verausgabten Beträge für berechnungsfähig zu erklären seyen, daß jedoch, Falls auch in der künftigen Finanzperiode das vierte Mit­glied beibehalten werden solle, zuvor ein Gesetzent­wurf wegen Vermehrung des Personals vorzulegen und von der Ständeversämmlung- zu bestätigen sey;. chogegön der Landtagskommissar" daran festhielt, daß. jedes gesetzlich regulirte Verhältniß, das nur die Re- giierung und die Stände bethcilige, ohne. Rechte Drit- t er. zu berühren,, vorkommenden. Falles durch beider-

Hiernach und mit Rücksicht auf den §. 55 der Vdr- fcrfsKrgsUrkunde die Verwilligung rechtlich nicht! zw verweigern stehe. Man beschloß jedoch, die Frage' über die Berechnungsfähigkeit guszusehen,. Vortags.- eines Gesetzentwurfs wiederholt- zu- svllicititen und bis- dahin die Verwilligung. des Gehaltes für ein-viertes Mitglied abzulehnen. Der Landtagskommissär' legfe' dagegen Protest ein.. Die weiteren Beschlüsse Hatlew Verwilligung von 9486 Thlrn» nach den Antra'gem des Ausschusses zur-Folge. # .

Hiernachst wurde übest'die Stelle eines Buchhal--' ters bei dem 'Oberforstkollegium berichtet und beschlos- sen, da man früher in der irrigen Voraussetzung, es- bedürfe die Versetzung dieser. Stelle eines geringerem Kraft - und Zeitaufwandes,, als die ähnlichen Stellen,, einen geringeren Gehalt verwilligt hatte,, nun, wo- man sich von der Irrigkeit., überzeugt hatte,, auch eint1 Eehattsgleichflellung eintre.ten zu lassen..

Sodann berichtete Namens des Budgetäusschusses' Dep.. Bomb erg über die Kosten wegen Verwaltung: der Berg -, Hütten - und Salzwerke und wurden: ver-- willigt an Besoldungen 9021 Thaler.', für Dienstkd-- sten 'der Obcrb'erg - und Salzwerksdirektion' 800 Thlr. für Gestalte der Betriebsbeamten 27,000'Thlr.,, für' die zu besonderen Dienstleistungen verwendet werden-- den Bergamtkaccessisten 300. Thtr., zu Jristrukttons-- reisen 500 Thlr. ,

Schließlich wurde der Bericht über die Koflew des- Landgestütes.' wieder, ausgenommen, der tata letzten. Berathung da- stehen geblieben war ,, daß. See--