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Ullri ch jun. daher, Beklagten, wegen Schuld, durch Erkenntniß vorn heutigen Tage der Verkauf nachfolgender Grundstücke verfügt und erster Ver- stcigerungstermin auf den 22. Juni d. J., Mor­gens 9 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen fleht, zweiter Versteigerungstermin auf den 20. Juli d. J., Morgens 9 Uhr, dahin, so­wie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf den 17. August d. I., Morgens 9 Uhr, dahin angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Auf­forderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Verstci- gerungsterminc, bei Verlust derselben, zu Proto­koll anzuzeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke:

1) Nr. 1279. 1 V.' 7 R. 13 S. Acker an der Straße, an Konrad Eckert; 2) Nr. 517. 1 V. 22 R> do. auf der Nothenerde, an Melchior Farr; 3) Nr. 600. 1 V. 26 N. 81 S. Wiesen im Trisch, an Wilhelm Nabenstein; 4) Nr. 602. 2 V. 3 R. 1 S. do. daselbst, an Jakob Eckert; 5) Nr. 1491.

12 R. 31| S. do. am Schoppen, an Johannes Hensel.

Wächtersbach am 27. April 1837.

Kurf. Gräfl. Jsenb. Justizamt.

K r ö b c r.

vt. Kühles.

23. Marköbel. Durch Untersuchung des Vermö­gens des Maurermeisters Johannes Forell zu Marköbel hat sich eine Ueberschuldung desselben ergeben. Es ist daher zur summarischen Liqui­dation der Forderung und zum Versuch der Güte Termin auf den 2. k. M., Vormittags 9 Uhr, bestimmt, worin alle bekannten und unbekannten Gläubiger und zwar erstere unterm Rechtsnach­theil, dem Beschlusse der Mehrheit als beistim­mend betrachtet zu werden, Letztere aber un­term Rechtsnachtheil der Ausschließung mit Vorle­gung etwaiger Beweisurkunden entweder in Per­son oder durch zulässige Mandatare zu erscheinen haben.

Gegeben Windccken den 2. Mai 1837.

Kurf. Justizamt. Neuhos.

vt. Degem

24. EnHe im. Nachdem auf Instanz eines immit- nrten Gläubigers der öffentliche Verkauf der dem Johannes Günter in Enkheim eigenthümlich zu- ^^^^^^^ dasiger Gemarkung gelegenen Güter»

_ ~ . Ackerland.

Pmb. 45. 1 M. 11 R. Ackerland im Enkhei. ' ?^ Graben, neben Konrad Günter;

2, Pmb. 46. 1 M. 16 R. daselbst, neben Johan­

nes Wilhelm; 3) Pmb. 224. 16 R. im Berger Warthfeld, im Metzgersgraben, neben dem Ge­gentheil ; 4) Pmb. 621. 10 4 R. Krautgarten im Berkerserlen, neben Jakob Beckers Wittwe, stößt auf den Pfad; 5)' Pmb. 802. 5 4 R. Weingarten überm Weisenberg, neben Balthasar Setters Er­ben; 6) Pmb. 241. 3 4 R. im Stenichen, neben Johannes Blum, gibt 1 Ms. ', Schoppen Gilt- wein, erkannt, und hierzu erster Verkaufstermin auf den 19. Juni d. J. auf hiesiger Gerichtsstube, eventuell zweiter und dritter auf den 17. Juli und 14. August l. I,, in loco Enkheim, jedes­mal Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden ist, so wird dieses mit dem Anfügen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige son­stige Dinglichberechtigte ihre Ansprüche in dem er­sten Versteigerungstermin, bei Meldung des ge­meinrechtlichen Nachtheils, gehörig begründet da- hier anzumelden haben.

. Bergen am 17. April 1837.

Kurfürstl. Justizamt. Schuppius.

vt. Avenarius.

25. Oberzell. Zum öffentlichen zwangsweijen AuS- gebote folgender in und um Oberzell gelegenen, der Johannes Herzogs Wittwe, Elisabeth, geborne Seinbach, und deren Sohn, Georg Herzog, da­selbst, gehörigen Immobilien, als:

1) Wohnhaus, Scheuer, Schweinstall und Hof- raithe, Nr. 101 des Hauses, stößt an Hein­rich Lins, und Heinrich Christ und an den Weg;

2) ein Garten beim Haus, stößt an seine Hof- raithe, an Heinrich'Lins und den Weg, etwa 20 Ruthen haltend;

3) ein Rottacker, Nickus, im Sterbfritzer Forst, stößt an Johann Adam Hölzer und an den Wald, 1 Acker, 13 R. haltend;

4) eine Nottwiese am Gänserasen, stößt an Jo­hannes Dorn, an Johannes Roths Erben, und an die Trift, 2 Acker 18 Ruth. Haltend;

5) ein Rottacker im Hirschberg, stößt an Hein­rich Möller und an den Weg, 2 Acker hal­tend,

ist erster Termin auf den 27. Juni, eventuell zweiter und dritter auf den 25. Juli und den 22. August d. I., Morgens Don 10 bis 12 Uhr, an- her anberaumt.

Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, et­waige Hypothekargläubiger aber werden aufgefor­dert, ihre Ansprüche in dem angesetzten ersten Ter­mine, bei dem Rcchtsnachtheilc der Ausschließung bezüglich der anderweiten Ladung auf ihre Kosten, gehörig anzumelden und zu begrüben.

Schwarzenfels den 2. Mai 1837.

Kurfürstl. Hess Justizamt.

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