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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Kapitän von Boyneburg vom 1. Infante­rieregiment, Leibregiment, auf sein unterthänigstes Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen, und, neben Verleihung des Karakters als Major, zum Komman­danten des Kastels zu Cassel zu ernennen, sowie

den Premierlieutenant Kirchmeier, desselben Regiments, mit dem Karakter als Kapitän, zum Invalidenkorps zu versetzen.

Landtag.

Sitzung vom 25. April 1837.

Zunächst wurde nach Verlesung des Sitzungs- Protokolls und Eingabenregisters beschlossen, der Staatsregierung den Wunsch zu erkennen zu ge­ben, daß der Gesetzentwurf wegen Auseinander- setzung der gutsherrlichen u. s. w. Verhältnisse bal­digst vorgelegt werde.

Sodann wurde zur Fortsetzung der Berathung des Militäretats geschritten, und vorläufige Be­schlüsse zu den einzelnen Titeln gefaßt.

Schließlich berichtete Namens,deS Rechtspflege- ausschusses der Vicepräsident über die Frage, ob nach her Vertagung ein neuer permanenter Ausschuß zu wählen sey? Gegründet auf eine 'Erklärung des §. 102 der Verfassungsurkunde und die bisherige Praxis entschied sich der Ausschuß für Bejahung der Frage. Die Berathung wurde bis zur nächsten Si­tzung ausgesetzt,

Sitzung vom 27. April 1837.

Das SitzungSprotokoll wurde vom Landsyndi­kus vorgelesen, und eben so das Eingaberegister. Sodann eröffnete der Landtagskommissar einen Fi- nanzministexialbcfchluß, betreffend die Erhebung der Abgabe behufs Landbereiterbesoldung in dem vorhin- rügen Amte Bücherthal und jetzigen Amte Wirrde- cken, welcher dem Budgetausschuß üb erwiesen wurde.

Die vorläufige Berathung des Militäretats wur­de hiernächst in der begonnenen Weise fortgesetzt und nach deren Beendigung beschlossen, den Bud­getausschuß mit einer Zusammenstellung der gewon­nenen Resultats und Aeußerung über die Frage zs beauftragen, ob eine Bauschsumme zu verwilligen sey.

Namens' des für die Angelegenheiten der Ro- tcnbstrger Quart bestellten Ausschusses hatte Dep. Nebelthau einen dem Druck übergebenen Bericht erstattet, dessen Antrag, Se. Hoheit den Kurprin­zen und Mitregenten in einer unterthänigsten Adresse um die Eröffnung des Weges einer richterlichen Entscheidung, sey es auch mittelst Uebertragnng der­selben auf eine zu dem Ende besonders zu vereinba­rende Gerichtsstelle, treuschuldigst änzugehen, geneh­migt wurde. Die hierauf verlesene Adresse ward eben- wohl genehmigt und ihre Ueberreichung durch eine Deputation beschlossen.

Bei Berathung des in letzter Sitzung verlese­nen Berichts des Rechtspflegeausschusses über ander- weite Wahl eines permanenten Ausschusses wurden verschiedene sich widersprechende Ansichten geäußert. Das Resultat war jedoch der Beschluß, dem An- traqe des Ausschusses gemäß, emcn neuerr perma- nenten Ausschuß zu wählen, indem nach §. 102 der Verfassungsurkunde vor jeder Verabschiedung, A«f.