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Kurfürstliche Ernemiungen.
Se. Hoheit der Kurprinz, und Mitregent haben gnädigst "geruht:
den Obergerichtsreferendar Emil Friedrich Rothe zu Gaffel zum Amtsassessor bei dem Justizamte' in Grebenstein, und
den Rechtspraktikanten Dr. Georg Ludwig Bang in Marburg zum Amtsassessor bei dem Justizamte in Kirchhain, auch
den Amtsadvokaten Eduard Fleisch Hut in Rauschenberg zum Aktuar bei dem Landgerichte zu Cassel, sowie
den Aktuargehülfen Konrad Ludwig R ü p p e l in Zesberg zum Aktuar bei dem Justizamte in Netto,
den Rechtspraktikanten Georg Christian Glüer in Fulda zum Aktuar bei dem Justizamte in Jesberg,
den Rechtspraktikanten Wilhelm Nagell zu Cassel zum Aktuar bei dem JustizaMte in Großallmerode,
den Rechtspraktikanten Karl Merz allhier zum Aktuar bei dem Justizamte in Schwarzenfels, und
den Amtssekretar Christian August May in Ro- tenburg zum Aktuar bei dem Justizamte in Contra zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Fürsten Ferdinand zu Solms-Braun- fels ^Durchlaucht, das Großkreuz Höchstihrcs Hausordens vom goldnen Löwen — und dem Prinzen Bernhard von Solms-Braunfels, Durchlaucht, deßgleichen dem Königl. Baierschen Generalmajor Freiherrn v. Zoller zu München, das Kommandeurkreuz erster Klasse desselben Ordens gnädigst zu verleihen geruhet.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntma- chungcu der Oberbehörden.
1. In Sachen der Ehefrau des Kutschers Melchior Müller zu Schlächtern, dermalen dahier, Klägerin, wider genannten ihren Ehemann, Verklagten, wegen Ehescheidung, wird dem Verklagten aufgegebcn, binnen ß Wochen vom Tage des ersten Erscheinens dieser Ladung in öffentlichen Blättern an gerechnet, einen der hiesigen Obergerichts- anwälte zum Zwecke der Insinuation eines am & März 1836 ergangenen Bescheides, sowie zur Fortführung des Prozesses im Allgemeinen, zu bevoll. mächtigen, widrigenfalls zu erwarten, daß der erwähnte Bescheid als insinuirt betrachtet werde, und alle weiter in dieser Sache ergehenden Verfügungen, nach erfolgtem Anschläge im Gerichtslokal, als ihm behändigt werden angesehen werden.
Hanau am 12. April 1837.
. Kurfürst!. Obergericht Zivilsenat. Schmerfeld.
vt Metz.
2. Seit einiger Zeit ist eine große Menge falscher Dreikreuzerstücke unter Herzogl. NassauischeM und Herzogl. Koburg-Gothaischem Gepräge mit der Jahreszahl 1832 in den diesseitigen Grenzor- ten der Provinz Fulda zum Vorschein gekommen, welche von der benachbarten sächsischen und daran stoßenden baierischen Seite einzudringen scheinen^
Das geübte Auge, erkennt diese falschen Scheidemünzen leicht an der schlechten Form, unregelmäßigen Stellung und ungleichen Größe der Buchstaben auf beiden Seiten dieser Münzen, dann die unter Nassauischem Gepräge noch an der Hagerkeit