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Kurfürstliche Ernemiungen.

Se. Hoheit der Kurprinz, und Mitregent haben gnädigst "geruht:

den Obergerichtsreferendar Emil Friedrich Rothe zu Gaffel zum Amtsassessor bei dem Justizamte' in Grebenstein, und

den Rechtspraktikanten Dr. Georg Ludwig Bang in Marburg zum Amtsassessor bei dem Justizamte in Kirchhain, auch

den Amtsadvokaten Eduard Fleisch Hut in Rau­schenberg zum Aktuar bei dem Landgerichte zu Cassel, sowie

den Aktuargehülfen Konrad Ludwig R ü p p e l in Zesberg zum Aktuar bei dem Justizamte in Netto,

den Rechtspraktikanten Georg Christian Glüer in Fulda zum Aktuar bei dem Justizamte in Jesberg,

den Rechtspraktikanten Wilhelm Nagell zu Cassel zum Aktuar bei dem JustizaMte in Großallmerode,

den Rechtspraktikanten Karl Merz allhier zum Aktuar bei dem Justizamte in Schwarzenfels, und

den Amtssekretar Christian August May in Ro- tenburg zum Aktuar bei dem Justizamte in Contra zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Fürsten Ferdinand zu Solms-Braun- fels ^Durchlaucht, das Großkreuz Höchstihrcs Haus­ordens vom goldnen Löwen und dem Prinzen Bernhard von Solms-Braunfels, Durch­laucht, deßgleichen dem Königl. Baierschen General­major Freiherrn v. Zoller zu München, das Kom­mandeurkreuz erster Klasse desselben Ordens gnädigst zu verleihen geruhet.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma- chungcu der Oberbehörden.

1. In Sachen der Ehefrau des Kutschers Melchior Müller zu Schlächtern, dermalen dahier, Klä­gerin, wider genannten ihren Ehemann, Verklag­ten, wegen Ehescheidung, wird dem Verklagten aufgegebcn, binnen ß Wochen vom Tage des er­sten Erscheinens dieser Ladung in öffentlichen Blät­tern an gerechnet, einen der hiesigen Obergerichts- anwälte zum Zwecke der Insinuation eines am & März 1836 ergangenen Bescheides, sowie zur Fort­führung des Prozesses im Allgemeinen, zu bevoll. mächtigen, widrigenfalls zu erwarten, daß der er­wähnte Bescheid als insinuirt betrachtet werde, und alle weiter in dieser Sache ergehenden Verfügun­gen, nach erfolgtem Anschläge im Gerichtslokal, als ihm behändigt werden angesehen werden.

Hanau am 12. April 1837.

. Kurfürst!. Obergericht Zivilsenat. Schmerfeld.

vt Metz.

2. Seit einiger Zeit ist eine große Menge falscher Dreikreuzerstücke unter Herzogl. NassauischeM und Herzogl. Koburg-Gothaischem Gepräge mit der Jahreszahl 1832 in den diesseitigen Grenzor- ten der Provinz Fulda zum Vorschein gekommen, welche von der benachbarten sächsischen und daran stoßenden baierischen Seite einzudringen scheinen^

Das geübte Auge, erkennt diese falschen Schei­demünzen leicht an der schlechten Form, unregel­mäßigen Stellung und ungleichen Größe der Buch­staben auf beiden Seiten dieser Münzen, dann die unter Nassauischem Gepräge noch an der Hagerkeit