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18. Lützel. Johann Konrad Seipel aus Lützel, der am 10. März 1767 geborne Sohn des ver­storbenen Müllers Heinrich Seipel und seiner 3. Ehefrau, Elisabeth, geborne Breitenbach, zu Lützel, ist feit einer langen Reihe von Jahren ohne sichere Nachricht über sein Leben, von hier abwesend und demzufolge auf sein Vermögen von seinen Ge­schwistern, beziehungsweise Bruders Kindern, ge­gen Sicherheitsleistung benutzt worden. Da der­selbe jetzt das 70- Jahr zurückgelegt hat, so erge­het an ihn, bezüglich seine Leibes-, Testaments- oder Vertragserben die Aufforderung, sich in dem vor der unterzeichneten Behörde an gewöhnlicher Gerichtsstelle auf den 9. Oktober d. I., Morgens 10 Uhr, angesehen Termine so gewiß zur @m= pfangnahme jenes Vermögens zu melden oder zu gewärtigen, daß der gedachte seipel als ohne Er­ben der fraglichen Art verstorben erklärt und wegen gänzlicher Ueberweisung des Nachlasses an seine in dem gedachten Termine auftretenden nächsten geselsti- chen Erben und Löschung der eingelegten Kaution das Nöthige werde verfügt werden.

Bieder, in der kurh. Provinz Hanau, am 9. April 1837. Kurfürstlich Heu. Justizamt.

Zahm

Vt. Grass

1S. Geislitz. Die Pfarrrei Altenhaßlau hat in der Gemeinde Geislitz den Weinzehnten und | des so­genannten großen und kleinen Feldzehntens zu be­ziehen, bestehend in Weizen, Korn, Gerste, Ha­fer, Erbsen,' Linsen, Wicken, Hirsen, Heide, Flachs , Kartoffeln, Bohnen, gelben Rüben zc.

Die Ablösung dieses Zehntrechts wird von der Gemeinde Geislitz zu Gunsten der Pflichtigen be­absichtigt und sie hat bei Entstehung der Güte auf dem Weg der Provokation sich, zur Zahlung eines Ablösungskapitals von 5459 fl. 39 kr. erboten.

Zur Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai k. J., früh 8 Uhr, in das hiesige Amtslokal be­stimmt worden, was mit dem "Anfügen bekannt gemacht wird, daß etwa weiter Berechtigte in die­sem Termin, beziehungsweise innerhalb 6 Mona­ten von. der ersten Einrückung an, sich so gewiss auf den provokantischen Antrag zu erklären haben, als sie, außerdem in solchen willigend angesehen resp, bei der Verfügung des Ablösungskapitals auf sie keine Rücksicht genommen werden "wird.

Die Betheiligten haben übrigens nach §. 10t des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1'832 im Ge» rkHtsbezirk geeignete Bevollmächtigte aufzustellem Geluhausen den 21. März 1837.

Kurfürstl. Justizamt. 3 i n cL

▼t Todt.

M Breitenborn. Nachdem in Sachen des Schul» Heißen Gunkel zu Breitenborn, Klägers,, gegen Mnrad Eberhard, daher, Verklagten, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der

Verkauf nachfolgender Grundstücke verfügt und er­ster Versteigerungstermin auf den 6. Juni d. J. in das Gcr.ichtszimmcr, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf den 4. Juli d. I. dahin, sowie nöihigenfalls dritter Vcrstei- gerungstermin auf den 1. August d. I. dahin an­gesetzt worden ist, so wird dieses mit der Auffor­derung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hy­pothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Verstei- gerungstermine, bei Verlust derselben, zu Proto­koll anzuzeigen haben.

Beschreibung der Grundstücke

Nr. 184. 18 N. 6 S. Land unter der Hutweid, an Johannes Angeber.

Wächtersbach am 11. April 1837.

Kurf. gräfl. isenb. Justizamt. gröber.

vt. Kühles.

21. Hesseldorf. Da der in Sachen des Apothe­kers Hausch dahier, Klägers, gegen die Erben des Forstaussehers Balthasar Kühnlein daselbst, namentlich besten hinterlassene Wittwe, Elisabeth, geb. Wilhelm, und Elisabeth, unter väterlicher Ge­walt des Büchsenmachers Ludwig dahier, Ver­klagte, wegen Schuld, anberaumte izweite Ver­kaufstermin durch ein Versehen auf einen Feiertag angesetzt worden ist, so wird derselbe auf den 11. Mai d. J. , Morgens 9 Uhr, hierher in daS Gc"- richtslokal urtd der dritte Verkaufstermin auf den 10. Juni d. I., Morgens 11 Uhr, nach Hessel- dorf verlegt, und solches hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.

Wächtersbach am 11. April 1837.

Kurfürstl. gräfl. isenb. Justizamt, Kröber.

vt Kempf.

22. Somborn. In Sachen des Georg Anton Walz in Hanau, gegen Johann Georg Schmidt und dessen Ehefrau, geborne Gutmann, in Somborn, Hypothekschuld betreffend, sollen die von den Letz- tern zum Unterpfand eingesetzten in der Gemar­kung Somborn gelegenen Immobilien, als: 1) Pag. 27. 1 V. 27 N. 2 S. eine Hosrailhe, beste­hend in einem Wohnhaus, Scheuer, Stallung und Baumgarten,, neben Johs. Ries und Johs. Schilling 3r. , , _

Accker im Well- und Oberfeld.

2) Pag. 54. 1 V. 32 R. im Bohnenteich, neben Johann Georg Peter; 3) Pag. 270. 1 V. 20 R. im Molmengrund, neben Konrad Kreis 3r.

Helgen- und Mächtigfeld.

4) Pag. 176. 1 V. 12 R. am Mächtigweg, neben Adam Müller; 5) Pag. 156. 1 V. 6 R. in der schmalen Wiese, neben Heinrich Grimm; 6) Pag. 156. 1 V. 6 R. daselbst, neben Obigen; 7) Pag. 362. 1 V. 19 R. am Hanauer Graben, neben