— 269 —
Forstrevier Horbach, ist Termin auf Sonnabend den 15. k. M., Morgens 9 Uhr, an ,£rt und Stelle anberaumt worden, welches Kaufliebhabern andurch bekannt gemacht wird.
©Einlaufen den 17. März 1837.
Der Landrath Klingelhöfer.
4. Bei der unterzeichneten Renterei sind beträchtliche Quantitäten an Korn, Gerste und Hafer aus der Ernte von 1836 in guter Qualität und in billigen Preisen aus der Hand zu verkaufen, was hierauf Refleklirenden. zur Nachricht mitgetheilt rpird. Bergen am 18. März 1837.
Kurfürstliche Renterei.
Deuschl e.
5. Nachdem die Zollpflichtigen zu Bruchkobel den von ihren Grundbesitzungen an den Staat schuldigen Zehnten abgelößt und dazu ein Darlehn von 11140 Thlrn. aus kurfürstl. Landeskreditkasse er- borgt haben, so wird dieses in Gemäßheitdes §. 55. des Ablösungsgesetzes vom 23 Juni 1832 hiermit zur Kenntniß derjenigen Gläubiger derselben gebracht, welchen an jenen Grundstücken ein älteres Pfandrecht zusteht.
Hanau am 20. März 1837.
Kurfürstl. Hess. Renterei Bücherthal.
L u d w i g.
6. Die herzoglich sachsen -koburg-saalfeldischen sogenannten E Groschen und Sechskreuzerstücke, welche auf dem Gepräge als Landmünzen bezeichnet sind, sollen wegen Geringhaltigkeit, zufolge Verfügung kurhessischer Hauptstaatskasse ndirektion, bei den herrschaftlichen" Kassen nicht mehr angenommen werden.
Es dient daher zur Nachricht, daß diese Scheidemünzen bei der unterzeichneten Renterei künftig nicht mehr angenommen, sondern zurückgcwiesen werden müssen.
Hanau den 22. März 1837.
Kurfürstl. Renterei Büchcrthal. Ludwig.
7. Der Johannes Breitenbach 3r, und der Heinrich Breitenbach 3r zu Großenhausen, so, wie der Johannes Jmhof zu Roth, beabsichtigen nach Amerika auszuwandern, welches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen den 22. März 1837.
Der Landrath Klingelhöscr.
8. Im Gelnhäuser Stadtwald sollen Montag den 17. April d. I., Nachmittags 1 Uhr, 80 bis 90 Klaftern Lohrinden, meistens zu Glanzlohe Ich eignend,, an den Meistbietenden versteigert werden. Kaufliebhaber haben sich im Distrikt Mickerstall ein» zusinden.
Gelnhausen den 23. März 1837.
Der Bürgermeister
6 i Nüchtern.
9. Die Militärpflichtigen, .welche bei der diesjährigen Ausnahme nicht erschienen sind, und sich auch bis .jetzt nicht sistirt haben, namentlich:
aus der Altersklasse 1816:
1) Konrad Schmitt von Asterode,
2) Johannes Post von Breitenbach,
3) Justus Reis von Cappel,
4) Johann Adam Bernhardt von Heimbach,
5) Hans Klaus Kaltschnee von Merzhausen,
6) Johann Heinrich Keßler von Röllshausen,
7) Johannes Hosch von Schönau,
8) Wilhelm Berg von Zella,
9) Emanuel Gail von Ziegenhain, und
10) Lorenz Wetzell daher,
werden in Gemäßheit des §. 108 des Rekruti- rungsgesetzes vom 25. Okt. 1834 hierdurch ausgefordert, binnen 3 Monaten so gewiß dahier zu erscheinen, um ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten, als widrigenfalls gegen sie die im §. 111 des angezogenen Gesetzes bestimmten Strafe erkannt werden wird.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militärpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Ziegenhain den 20. März 1837.
Der Landrath Hüpeden.
10. Die Ortsbürger Johann Ludwig Gerhold, Franz Ludwig Gerhold, Johannes Kreuzer, Ludwig Stumpf und Johannes Reuswig zu Niederngründau, sowie der Ortsbürger Johannes Buchen au zu Spielberg, beabsichtigen nach Nordamerika auszuwandern, welches der bestehenden Worschrift gemäß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen den 25. März 1837.
Der Landrath Kli ngelh öfer.
11. Der beabsichtigte Ueberzug des Goldarbeiters Friedrich Matthias Müller" von hier nach Wien wird hierdurch, höherer Vorschrift gemäß, bekannt gemacht.
Hanau am 23. März 1837.
Kurs. Hess. Kreisamt.
C ö st e r.
12. Der Ortsbürger Johannes Schilling und der ledige Johannes Borner von Oberrodenbach beabsichtigen nach Nordamerika auszuwandern, und haben zu diesem Zwecke um AuswanderungSer- laubniß nachgesucht, welches, höherer Vorschrift zufolge, hiermit bekannt gemacht wird.
Hanau am 28. März. 1837.
Kurfürstl. Kreisamt.
, Cöster.
13. Die unter dem 26. Februar d. 5- g#9en den ungehorsamen Militärpflichtigen Fuednch Klappe aus Merxhausen erlassene Ediktalladung wird hierdurch zurückgezogen, nachdem seine Streichung in