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Hanan, Donnerstag den 6. April 1837*
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Landtag.
Sitzung vom 4. März 1837.
Die heutige Sitzung begann, nach geschehener üblicher Verlesung des Sitzungsprotokolls, mit Fortsetzung der Diskussion über die Kosten für die Verwaltung der indirekten Abgaben. Man verwilligte für Erhebung der Zölle 70,380 Thaler und für die Zollbeamten "des Kreises Schmalkalden insbesondere 2,170 Thaler, für Verwaltn ngskosten des Stempels 15,430 Thaler, für Verwaltungskosten der inneren indirekten Abgaben und Zölle 10,300 Thaler, für Vergütungen an Befreite und Berechtigte 10,470 Thaler. Auf Antrag des Landtagskommissars, welcher eröffnete, daß die Staatsregierung eine mit den Regierungen in genauem Zusammenhänge stehende anderweite Organisation der Baubehörden beabsichtigte, wurden die Berathungen des Etats für die Regierungen und das Baupersonal ausgesetzt und zur Revision des Gesetzentwurfs, die Aufhebung des Mühlenbannrechts betreffend, geschritten. Derselbe wurde bei der geheimen Abstimmung angenommen.
Dep. Kaiser begründete einen felbstständige» Antrag, den ältesten Forstaccessisten, die früh-erhin beim Militär zwölf Jahre gedient hatten, eine Zulage zu ihrem bisherigen Aversum zu verwilligen. Man beschloß, den Antrag in Erwägung zu ziehen und dem Budgetausschuß zu überweisen.
Als Stellvertreter des Dep. von Hammerstein wurde ber Oberforstmeister von M ü n ch hausen -für legUmurt erklärt, und die Sitzung nach Verlesung der Tagesordnung geschlossen
Sitzung vom 7. Marz 18 37.
Das Sitzungsprotokoll wurde vorgelesen und-so- dann der Oberforstmeister von MürächHausen verpflichtet. Der Eingabeausschuß berichtete insbesondere über eine Petition mehrerer Hananer Bürger, behufs der Militärstellvertretung eine öffentliche Anstalt ins Leben treten zu lassen, da die betreffenden Privatanstalten auf Privatvortheile ausgingen, nicht aber den Zweck hätten, die verfassungsmäßig zuge- sichcrte Wohlthat der Stellvertretung möglichst Allen angedeihen zu lassen. Man beschloß, die Angelegenheit zuvor von einem besonderen Ausschusse begutachten zu lassen. Ein Gesuch mehrerer Gemeinden des Kreises Marburg, ihnen von den für abgelöste Zehngen schuldigen Summen so viel nachzulassen, als die Differenz zwischen den durch das Gesetz vom 23. Juni 1832 und resp, vom 31. März 1835 festgesetzten Durchschnittsbeträge ausmache, wurde unberücksichtigt gelassen, da es sich hier um Vertragserfüllung handele. Dagegen wurde eine Eingabe des Stadr- raths zu Cassel, welche die Nothwendigkeit einer Geldverwilligung zu Erhaltung des OktogonS und Herkules in Wilhelmshöhe darthut, dem Budgetausschusse zur Begutachtung zu überweisen beschlossen.
Hiernächst ging man zur Tagesordnung über und diskutirte vorerst über die in dem Vorschläge der Staatsausgaben für die dritte Finanzperiode unter F. III. aufgeführten Kosten der Domänenverwaltung, an welcher Berathung auch Se. Exzellenz, der Herr Finanzminister v. Motz persönlich Antheil nahmen. An Besoldungen für die Obersinanzkammer wurden genehmigt, 26172 Thaler, für auf den Dom»- uen hastende Abgaben 12880 Thaler, für sonstige Verwaltungskossen der Domänen 5500 Thaler.