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Hanau, Donnerstag den 23* März 1837*

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Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Durch den Tod des Doktors Adam ist die Amtswundarztstelle im Bezirke des Justizamts Bie­der, mit dem Wohnsitze im Amtsorte Bieder er­ledigt. Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den neuen Amtswundarzt zu Bieder auch die Uebertragung der Bergarzt- und Bergwundarztgeschäfte von Seiten des dortigen Bergwerks zu hoffen steht, daß aber bloß aus solche Bewerber um diese Amts­wundarztstelle Rücksicht genommen werden soll, welche nicht allein in der Chirurgie, sondern auch in der Medizin und Geburtshülfe genügend qua- lisizirt sind. Diese haben ihre deßhalbigen Ge­suche mit Beifügung zureichender Nachweisungen über ihre Fähigkeiten zur Ausübung der genannten drei Fächer der Heilkunde bei der unterzeichneten Behörde innerhalb der nächsten sechs Wochen ein- zureichen. Hanau am 6. März 1837.

Kurfürstliche Regierung daselbst. L o tz.

vt. Groß.

2. Nach einem Beschlusse kurfürstlichen Ministeriums Inneren, vom 7. d. M., ist von kurfürstlichem Krregsministerium der dermalige Bedarf des kur- hesssichen Armeekorps an Rekruten, ausschließlich der bereits eingestellten 43 Freiwilligen, auf 1656 Mann zur alsbaldigen Einstellung und 200 Mann zur Ergänzung der im Laufe des Jahres ausschei- denden Leute festgestellt und der Musterungstermin zur Auswahl der betreffenden Militärpflichtigen

aus den drei Kreisen der hiesigen Provinz für die verschiedenen Waffengattungen auf den 10. April d. J. bestimmt worden.

Zugleich hat kurfürstliches Ministerium des In­nern den angegebenen Bedarf an Rekruten zufolge des erwähnten Beschlusses auf die verschiedenen Aushebungsbezirke nach Maßgabe des §. 81. des Rekrutirungsgcfctzcs vom 25. Oktober 1834 derge­stalt vertheilt, das es in der hiesigen Provinz

H dem Kreise Hanau überhaupt 139 Mann;

b) dem Kreise Gelnhausen überhaupt 53 Mann und c) dem Kreise Scblüchtern überhaupt 74 Mann aus der in diesem Jahre ausgehobenen Mannschaft der Altersklasse 1816 und insoweit als diese nicht anreicht, aus der im v. I. ausgehobenen noch nicht eingestellten Mannschaft der Altersklasse 1815 erträgt-

Wir bringen dieses nach Vorschrift des Schluß­satzes im §. 81 des angezogenen Gesetzes hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß sich die betreffenden Militärpflichtigen, welche hier­zu von den Kreisämtern noch besonders werden ausgefordert werden, am festgesetzten Tage, Mor­gens um 7 Uhr, dahicr ernzusinden und bei dem hiesigen Stadtkommandanten zu melden haben. Hanau den 13. März 1837.

Kurfürst!. Regierung daselbst. Lotz.

vt Groß.

3. Es ist nicht selten der Fall vorgekommen, daß Rechtskandidaten, nachdem sie von kurfürstlichem Justizministerium zum . Staatsexamen zugelassen und demzufolge von hieraus vorgeladen worden

' sind, um Aufschub der Prüfung nachgesucht ha-