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Dom 23. Juni 1832 und des §. 5 des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 hierdurch zur Nachricht älterer Pfandgläubiger von unterzeichneter Stelle öffent- R Lich bekannt gemachr.

Salmünster am 25. Februar 183'7.

Kurfürstliches Rentamt Hiers. A. Höfle.

S. Nr. 830 Kpr. die Militärpflichtigen, welche bei der diesjährigen Ausnahme nicht erschienen sind und sich auch bis jetzt nicht gestellt haben , namentlich Johann Franz Papp ert von Hünfeld, Blasius Wiegand von Mackenzell,

Peter Becker von Langenschwarz, Konrad H a l l i n g von Steinbach, Johannes Bohold von Leimbach, Johann Heinrich Lindner von Mannsbach, Jakob Ruger von Mannsbach, Melchior Gutberlet von Oberuffhausen, werden in Gemaßheit des §. 108 des Rekruti- rungsgesetzes andurch aufgefordert, binnen 3, be­züglich 6 Monaten, um so gewisser dahier zu er­scheinen und ihrer Militärpflicht zu genügen, als widrigenfalls die im §. 111 des Rekrutirungsge- . setzes bestimmte Straft gegen sie erkannt wird. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militärpflichtigen. im Betretungssalle verhaften und anher abliefern zulassen. Hünfeld am 27. Februar 1837.

Der Land-rath Maier.

9. Ediktalladung der bei der Militäraushebung für das Jahr 1837' nicht erschienenen Militärpflichtigen aus dem Kreise Marburg.

In Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsge- setzes vom 25. Oktober 1834 werden hierdurch die, bei der diesjährigen Militärausnahme nicht erschie­nenen und dazu gehörig vorgeladenen Militärpflich­tigen :

1) Heinrich Kuhl aus Hassenhaufen,

2) Nikolaus Wisker aus Kernbach,

3) Christian Bersch aus Marburg,

4) Nathan Bacharach aus Marburg,

5) Heinrich Bombei aus Marburg,

H) Johannes Haub aus Marburg, ^7) Kaspar 8fhf aus Marburg,

8) August Jakob Lehmann daher,

9) Ludwid Müller daher,

10) Hermann Stier daher,

11) Heinrich Stier daher,

12) Heinrich Schmidt daher,

13) Christoph Schuhmacher daher,

14) Wilhelm Schuhmacher daher,

15) Karl Wilhelm August Schick daher,

16) Karl Vetter daher,

17) Christian Weber daher,

18) Kaspar Hahn aus Mellnau,

19) Kaspar Moog aus Niederweimar,

20) Johannes Sauerwald aus Oberndorf,

21) Johann Jost Heinrich Bamberger aus Seelbach,

22) Konrad Fischer aus Treis a. d. L.,

23) Joh. Konrad Dönges aus Wetter,

24) Reinhard Christian Ludwig Gausmann aus Wetter,

25) Johann Wiegand Schneider aus Wetter, sämmtlich im Jahre 1816 geboren, mit Ausnahme der unter 18 und 23 aufgeführten, welche sim Jahre 1815 geboren sind, aufgefordert, bei Mei- dung der im §. 111 des erwähnten Gesetzes aus das Austreten angedrohten Strafe von 100 Rthlrn. oder in Ermangelung von Vermögen von sechsmo­natlicher Freiheitsstrafe und der in diesem §.' wei­ter angedrohten Nachtheile, ihrer Militärpflicht binnen drei Monaten ein Genüge zu leisten und sich zu dem Ende bei dem hiesigen Kreisamte szu .melden. Sämmtliche Polizeibehörden werden zu- gleich ersucht, die hier genannten ungehorsamen Militärpflichtigen im Betretungssalle verhaften und an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen. Marburg am 24. Februar 1837.

Für den Landrath, der Kreissekretar Wickell.

10. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leih- bank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin' auf den 10. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1836 an bis Ende August 1836 eingelegten und die bis den 1., beziehungsweise den 31. März dieses Jahrs verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- zcttel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, läng­stens bis zum Schluß des Monats März die­ses Jahrs, weil alsdann die Bücher geschlos­sen werden, entweder ausgelöset oder umgeschris- ben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und , andern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschrei­bung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzeit auch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags ge­öffnet. Hanau den 9. Februar 1837.

Kurhessische Leihbankdirektion.

11. Der Mattheus Schäfer zu Lützelhausen beabsich. tigt nach Nordamerika auszuwandern, welches hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gelnhausen den 27. Februar 1837.

Der Landrath

Klingelh öfe r.

12. Die nachgenannten bei der diesjährigen Militär­ausnahme weder persönlich erschienenen noch gül­tig vertretenen, noch bis jetzt sich Wirten Militär­pflichtigen :