— 150
wiese, neben Christian Seiferr; 27) Pmb. 584? 2 V. 3 R. im ausgemachten Wald, neben Wilhelm Schäfer; 28) Pmb. 535. 32 N. an der Wald- gaß, neben LaunhardtS Erben; 29) Pmb. 557.
29 R. in der Lach, neben Kaspar Gell; 30) Pmb. 713. 36 N in der Bachwiese, neben Zentgräf Pflug; 31) Pmb. 600. 1 V. 4 R. in der kleinen Holzwiese, neben Georg Schönborns Wittwe und der Anwand; 32) Pmb. 599. 1 V. in den Brück» wiesen, neben Zentgräf Pflug; 33) Pmb. 568. 29
R. auf dem Petrikirchhof.
Eigene einschürige Wiesen:
34) Pmb. 694. 1 V. 1 R. auf den Johanneswiesen , neben Balthas. Pflug sen.; 35) Pmb. 6-t8.
4 V. 6 R. auf den Ellern, neben Wilhelm Pflug; 36) Pmb. 651. 1 V. 10 R. daselbst, neben Konrad Seifert; 37) Pmb. 686. 1 V. 9 R. stößt auf die Nied, neben Philipp Raab.
Eigene Baum - und Grasgärten:
38) Pmb. 787. ■ 21 N. im Treschgarten, neben Junghens Erben; 39) Pmb. 769. 25 R. auf den Dornenstücken, neben denselben.
Eigene Waldung:
40) Pmb. 608. 4 V. 1 R. im Vorderwald, neben Johannes Schönborn; 41) Pmb. 618. 30 R. allda , neben Wilhelm Pfeifer. '
Eigene Erblehnwaldung:
42) Pmb. 748. 37 R. in den, Bockenheimer Wäl- derchen, neben Junghens Erben, den 11. April d. I,, Vormittags 11 Uhr, dahier, und für den Fall, daß in diesem Termine der Zuschlag nicht erfolgen sollte, den 10 Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, in Ginnheim, und unter gleicher Voraussetzung den 12. Juni d. I., Vormittags 11 Uhr, daselbst, öffentlich meistbietend verkauft werden, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß alle sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche in dem ersten Verkaufslermine bei Mei- dung des Verlusts ihrer Pfandrechte geltend zu machen haben.
Bockenheim am'7. Febr. 1837.
Kurf. Justizamt. Scheffer.
vt. Busch.
2 Bockenheim. Auf den Antrag des über die minorenne Tochter des verstorbenen hiesigen Spe- zereikrämers Jakob Walter, Namens Marie Walter, dahier bestellten Vormunds, welcher die,muthmaßlich überschuldete väterliche Erbschaft seiner Kurandin unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten hat, weben die sämmtlichen sowohl bekannten als unbekannten Gläubiger des Verstorbenen hierdurch edik- talirer zum Termin den 7. März dieses Jahrs, Vormittags 9 Uhr, Dor die hiesige Gerichtsstelle vorgeladen, um ihre Forderungen, bei Meldung, daß solche nicht in das Inventar eingetragen werden . wo möglich unter Vorlegung von Beweisur- kunden, anzirgeben. In demselben Termine soll,
im Falle sich eine Ueberschuldung des gedachten Nachlasses wirklich ergeben sollte, der Vergleich versucht werden, wozu die gedachten Gläubiger, unter dem Rechtsnachtheile, daß die Nichterschei- nenden als dem Beschlusse der Mehrheit der Erscheinenden beitretend, angesehen werden sollen, zugleich hiermit vorgeladen werden.
Dekretum Bockenheim den 27. Jan. 1837.
Kurfürstl. Justizamr. Scheffer.
vt. Busch.
3. Flörsbach. Nach dem Tode des Friedrich Hof zu Flörsback und seiner Ehefrau, Katharine, geb. Saamer, ist deren Nachlaß unter ihre fünf Kinder am 22. März 1809 gerichtlich vertheilt, der dabei dem Sohne Michael Hof zugefallene Erb- theil aber, weil dessen Aufenthalt unbekannt war, unter Kuratel gestellt und bisher dergestalt verwaltet worden, daß derselbe jetzt 3 V. 36 R. Feld- güter , im Werthe von 103 fl. und fast 100 fL Ausständen besteht. — Da Michael Hof am 19. November 1779 geboren und vor etwa 30 Jahren, wahrscheinlich nach Amerika, ausgewandert ist, ohne daß über sein Leben eine Nachricht anher gelangt wäre, so ergeht nunmehr auf den Antrag seiner Geschwister und Miterben an ihn, bezüglich seine Leibeserben, die Aufforderung, sich binnen 6 Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde, wegen der Empfangnahme des gedachten Erbtheils, zu erklären oder zu gewärtigen, daß derselbe seinen Miterben als zugewachsen gegen Sicherheitleistung überwiesen werde.
Bieder den 4. Februar 1837.
Kurfürstliches Justizamt. Zahn.
vt. Graff.
4. Lang endi eb ach. Auf Instanz eines Hppo- thekgläubigers sollen die Hälfte nachvcrzeichneter der Wittwe des Georg Schneider, geb. Ruth, in Langendiebach, gehörigen daselbst und in dasigcr Terim'nei" gelegenen Immobilien öffentlich versteigert werden, und sind hierzu folgende Termine anberaumt worden, nämlich der erste. auf den 22. März d.J., der etwaige zweite auf den 25. April d. I. und eventuell der dritte auf den 26^ Mai d. I., jedesmal Morgens 9 Uhr, im hiesigen Amtslokal. Es wird solches mit dem Ansagen, daß diejenigen, welche bevorzugte Ansprüche an die zu verkaufenden Grundstücke zu haben vermeinen, solche im ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, anzumelden und zu begründen haben, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Langenselbold den 1. Februar 1837.
Kurf. turfW. isenb. Justizamt. Wörrshoffer.