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Bedürfnisse der Anstalt, einschließlich der geringen Kosten der Verwaltung, haben einen Geldaufwand von 12,355 Rthlr. 5 gGr. 8 Hlr. erfordert, wel­cher durch die Einnahmen des Jahres 1835 gedeckt worden ist

Außer diesem Gcldaufwande sind noch folgende Naturalien, als:

1) Korn

388 Vrtl.

4 Metze,

2) Hafer

78 -

11 -

3) Weizen

60 -

13 -

4) Gerste

206 -

,

5) Erbsen

9 -

15 -

6) Linsen

2 -

-

7) Mohn

7 -

8) Saamen

5 -

und 9) Hopfen 5 Zentn. 11 Pfund, worunter jedoch die Naturalbesoldungen der Hospi- talsbeamten und Diener mir enthalten sind, und welche größtentheils aus den eigenen Borräthen, des Hospitals zu entnehmen gestanden haben, zum Unterhalte der Hospitalittinnen verwandt worden. Die von dem bestellten Kommissar an Ort und Stelle vorgenommenen Spezialvisitationen und die Abhörung der obengedachten Rechnung haben wie­derholt die Ueberzeugung gewährt, daß die Be­handlung und Verpflegung der Unglücklichen stif- tungsmäßig geschiehet, und die Güter und Ein­künfte des" Instituts pflichtmäßig verwaltet werden. Cassel den 21. Jan. 1837.

Kurs. Regierung der Provinz Niederhessen. Haustein.

vt. Wegner.

i, Zur Bedeckung der bis jetzt angemeldeten und für zulässig erkannten Landstuten kom­men im Anfänge bis Mitte Februar: nach Hofgeismar . , 4 Landbeschäler, - Welsederc. bei Rinteln . 4 - Wolfhagen . . . 3 - Messungen . . . 3 Gudensberg ... 4 s Hebel bei Homberg . 3 » Ziegenhain .5 - Kirchhain . . . 3

- Hos Lembach, Kreis Fran«

"kenberg . , 3 - Reichensachsen . . 3 - Rotenburg . .. . 2 Hersfeld . . 3 - Schenklengsfeld . . 2

von wo solche Anfangs März nach Farn- bach abgehen und von da nach vier bis sechs Wochen wieder nach Schenklengs- f etb zurückkehren;

, Hünfeld . . . 3 Landbeschäler, - Fulda. . .3

i Steinau - . . 3

, Nauheim . . 3 von w o sie 14 Tage später

- Wilhelmsbad, und dann

von da Anfangs März nach Hailer abgehen, wo diese 3 Beschäler bi 8 Endc Mai bleiben, alsdann aber

noch 14 Tage nach Wilhelmsbad, nachher

- 14 - Nauheim kommen

und darauf Ende Juni nach Marburg zurückkehren.

Sodann verbleiben vorläufig die übrigen Land­beschäler auf den Stationen zu Cassel und Mar- b u r g.

Indem man solches zur allgemeinen Kenntniß bringt, erwartet man, daß die Herren Bürger­meister die in ihren Gemeinden befindlichen Stu­tenbesitzer hiervon noch insbesondere benachrichtigen werden.

Die Herren La ndrathe, sowie die betreffen­den Herren Rentmeister und Gestütesta- tions'beamten werden ihrerseits für gehö­rige Aufnahmen, der Landbeschäler und deren Wärter in die für sie bestimmten Lokale, resp, für zeitige Lieferung der Fourage- und sonstigenBedürfnisse sorgen und auch darüber wachen, daß den getroffenen Anordnungen überall entsprochen werde; und

die Herren Kreisthierärzte werden nicht allein auf eine gute und zweckmäßige Behandlung und Pflege der Pferde thätig einwirken, sondern Äuch die nöthigen Nachmessungen und Nachrichten über den Gesundheitszustand der Beschäler x, so« wie über den Fortgang des BcsckMgeschfrsic. zei­tig abgeben.

Uebrigens wird noch auf den Inhalt der an jedem Gestütstations- oder Beschälorte angeschlagenen gedruckten Bekanntmachung vom 2. Februar 1835, und auf die unter dem 16. Ja- nuar 1836 erlassene öffentliche Bekanntmachung aufmerksam gemacht.

Zugleich wird noch bemerkt, daß nach §. 3, Nr. 5, des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 die Befreiung vom Wege- und Brückengeld für die nach und von den Gestütstationen ge- bracht werdenden inländischen Stuten noch fortbestehet.

Cassel am 20. Januar 1837.

Kurfürstliche Landgestütedirektion. Consbruch. Neuß.

vt Braun.

5. Durch Versetzung des Amtswundarztes Ries zu Neuhof in den Ruhestand ist die dasige Amts, wundarztstelle zur Erledigung gekommen. Wir bringen solches zur öffentlichen Kunde, und for­dern Bewerber um diese Stelle auf, ihre deßhal« bigen Gesuche, mit deß nöthigen Zeugnissen ver­sehen, innerhalb drei Wochen dahier einzureichen.

Fulda am 27. Jan. 1837.

Surf. Regierung der Provinz Fulha.

Egge na.

vt Schwarz.