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. Zur Bedeckung der bis jetzt angemeldeten und für zulässig erkannten Landstuten kommen im Anfänge bis Mitte Februar.: nach Hofgeismar . . . 4 Landbeschäler, - Welsederc. bei Rinteln . 4 — - Wolfhagen . 3 — Melsungen ... 3 — - Gudensberg ... 4 — - Hebel bei Homberg . 3 —— - . Ziegenhain ... 5 •— Kirchhain . 3 — - Hof Lembach, Kreis Fran- " kenberg . . . 3 — - Neichensachsen . . 3 — Rotenburg . 2 — Hersfeld . . . 3 — . SchenklcngLfcld . 2 — v on wo solche Anfgngö März nach Fam- bach abgehen und von da nach vier bis sechs Wochen wieder nach S ch e n k l e n g s- f e l d zurückkehren; , Hünfeld . . . 3 Landbeschäler, - Fulda. , 3 —
. Steinau ... 3 —
- Nauheim ... 3 — von w o sie 14' Tage später
- Wilhelmsbad, — und dann von da Anfangs März
- Hailcr abgehen, wo diese 3 Beschäler bis " Ende Mai bleiben, alsdann aber
noch 14 Tage nach Wilhelmsbad, nachher
- 14 — - Nauheim kommen und darauf Ende Juni nach Marburg zurückkehren.
Sodann verbleiben vorläufig die übrigen Land- beschaler auf den Stationen zu Casse l und Marburg.
Indem man solches zur allgemeinen Kenntniß bringt, erwartet man, daß die Herren Bürgermeister die in ihren Gemeinden befindlichen Stu- tenbefitzer hiervon noch insbesondere benachrichtigen werden.
Die Herren Landräthe, sowie die betreffenden Herren Rentmeister und Gestütesta- tionscheamten werden ihrerseits für gehörige A u fn a h m e rc. der Landbeschäler und deren Wärter in die für sie bestimmten Lokale, resp, für zeitige Lieferung der Fourage- und sonstigen B cd ü rfn i sse sorgen und auch darüber wachen, daß den getroffenen Anordnungen überall entsprochen werde; und
die Herren Kreisthierärzte werden nul)t allein auf eine gute und zweckmäßige Behandlung und Pflege der Pferde thätig einwirken, sondern auch die nöthigen Nachmessungen und, Nachrichten über den Gesundheitszustand der Weschälerrc., sowie über den Fortgang des Bcschälgeschftsw. zeitig alMben.
Uebngens wird noch auf den Inhalt der an jedem GestütstationS- oder Beschälorte angeschlaaenen gedruckten Bekanntmachung vom 2. Februar 1835, und auf die unter dem 16 Januar 1836 erlassene öffentliche Bekanntmachung aufmerksam gemacht.
Zugleich wird noch bemerkt, daß nach §. 3, Nr. 5, des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 die Befreiung vom Wege- und Brückengeld für die nach und von den Gestütstationen gebracht werdenden inländischen Stuten noch fortbestehct.
Gaffel am 20. Januar 1837.
Kurfürstliche Landgestütedirektion.
C 0 nsbruch. Neust.
vt Braun.
Besondere Bekanntmachungen der Venval-- tungs - und Finanzbehörden.
1- Nachdem zur diesjährigen Rekrutirung für den Kreis Wolfhagen folgende Termine, nämlich ;
1. zur Untersuchung der Diensttauglichkeit und der etwa angesprochenen Befreiungsgründe der Mili- rärpsiichtigcn.
A. aus der Stadt und dem Amte Wolfhagen, dem Amte Zicrenberg (außer der Stadt Zie- renberg und der Gemeinde Dörnberg) sodann aus der Stadt Volkmarsen, der Gemeinde Ehringen und der Stadt und dem Amte Naumburg, jedoch außer Heimarshau- fen, Riede, Merxhausen.und Sand, auf Donnerstag den 26. Januar d. J.
Morgens v 0 n a ch t Uhr an;
B. aus der Stadt Zierenberg und der Gemeinde Dörnberg, sowie den übrigen Gemeinden und Zubehörungen deS Amtes Bolkmarsen namentlich Breuna mit Rhöda, ,Oberlistingen, Niederlistingen und Wettesingen, Malsburg, Hohenborn und Sirberhausen, endlich aus den Gemeinden Heimarshausen, Riede, Merrhausen und Sand, auf
Freitag den 27. Januar d. J., Bor- mittags, von Morg ens 8 Uhr an;
G. ßut Ziehung der Loose der für tauglich ersann, ten Dienstpflichtigen aus dem ganzen Kreise aber auf
Freitag den 27. Januar d. I., Nachmittags zwei U h r, bestimmt worden ist, auch die vorschriftsmäßigen Vorladungen, welche vierzehn Tage lang vor dem AushcbuugSterminc in den Gemeinden angeschlagen seyn werden, heute erlassen worden sind, so wird solches mit Rücksicht auf die durch den §. 55. des Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 vorgeschriebene Oeffentlichkeit der Verhandlung hierdurch' mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß