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lenfeld, so gnädigster Herrschaftjzur zehnten Garbe zehn! bar; 2) 1 ®, 4 R. in der Gewand Nr. 2. neben Johann Herbst und Theophilus Kröker; 3) i M. 1 V. 37 R. allda, neben gnädigster Herr­schaft und dem Fußpfad nach dem Neuhof; 4) 2 M. 15 N in der Gewand Nr. 9, neben dem Poppenwald und Kasimir Glaub.

Wiesen

jenseits der Kinzig, so angeblich zehntfrei.

5) 4 M. 2 V. 37 R. in der Gewand Nr. 7, ne­ben Konrad Grüner Wittwe und der Präsenz, gibt 9 alb. 2| hlr. Martinizins; 6) 1 M. 1 53. 18 R. in der Gewand Nr. 1, neben Johs. Läpp und Ludwig Zimmer Erben, sollen auf den An» rrag des Administrators der gedachten Stiftung und mit Genehmigung des PresbiteriumS der evan­gelischen Gemeinde der Johanneskirche dahier, Freitag den 27. Januar k. I., Nachmittags 3 Uhr, öffentlich verkauft werden.

Hanau den 27. Dezember 1836.

Kurf. Landgericht. Bechtel.

▼t Marth.

tl. Hanau. In Sachen der Administratoren deS vom Kammerpräsidenten von Carlshausen zu Ha­nau hinterlassenen Vermögens, nämlich: des Forst­meisters Friedrich von Carlshausen zu Altenhaß- lau, des Obergerichtsraths Theodor von Carls­hausen zu Hanau, des Wilhelm von Carlshausen daselbst, und des Kaufmanns Karl Lavater da­selbst, Kläger, gegen Johannes Neuling sen. auf dem Sandhofe bei Hanau, sodann dessen Kinder, nämlich: 1) Johannes, 2) Jakob, 3) Peter, dahier, 4) Elisabeth Weber, geb. Neuling, zu Großauheim, ö) Goldarbeiter Heinrich Neu­ling , dermalen in Wien, 6) Dorothee und 7) Marie, dahier, letztere beide in väterlicher Ge­walt des Johannes Neuling sen. dahier, Beklagte, wegen hypothekarischer Forderung, sind zur Voll­ziehung des durch Erkenntnß vom 6. Sept. l. J. erkannten Verkaufs folgender der den Beklagten zugehörigen in hiesiger Gemarkang gelegener Im­mobilien, als: 1) ein Wohnhaus mit Waschküche in dem Garten; 2) 2 M. 3 B. 39 R. Baum­und Grasgarten in der Gewand Nr. 10, neben Charles Collin, auf den Antrag der Kläger andere Termine und zwar erster Termrn aus den 3. März k. I. und auf den Fall, daß es nöthig werden sollte, zweiter auf den 3t. desselben Monats und dritter Ter­min auf den 28. April k. J., jedesmal Nachmittags 3 Uhr, inbiesiges Gerichtslokal angesetzt worden, welches den Kauflustigen nicht nur, sondern insbesondere auch dem Milbeklagten, Peter Neuling von hier, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Hanau den 17. Dezember 1836.

Kurfürstliches Landgericht. Bechtel rt Marth.

12. Bockenheim. Die Ehefrau deS Permissionisten Georg Rügemer, Magdalene, geborne Engel- Hardt, dahier, hat gegen den vorhin hierse'lbst wohnhaft gewesenen Johann Friedrich Müller aus 90 fl. Miethzins vom 26. März bis zum 26. Sep­tember d. I. bei unterzeichneter Gerichtsstelle Klage erhoben und um Arrestanlegung auf die in ihrer Behausung befindlichen Effekten des Verklagten, auch weiter, da dessen gegenwärtiger Aufenthalts­ort unbekannt ist, um öffentliche Vorladung des­selben gebeten. Der erbetene Arrest ist auf Ge­fahr und Kosten der Klägerin erkannt und Ter­min auf den 7. Februar k. J. anberaumt worden, worin diese, bei Meidung der Relaration, den Arrest zu justisiziren, der abwesende hiermit edikta. liter vorgeladene 'Verklagte aber, bei Meldung, daß der Arrest für justisizirt erkannt werde, sich über den letzteren und dessen Formalien zu erklä­ren und bei Strafe deS Eingeständnisses, bezie­hungsweise der Ausschließung, zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache sich einzusinden hat. Dekr. Bockenheim am 29. Dez. 1836.

Kurfürstliches Justizamt. Scheffer. t1. Busch.

13. Gundhelm. Auf den Antrag eines Hypothek- gläubigers sollen nachfolgende, dem Nikolaus Müller und dessen Ehefrau in Gundhelm gehö­rige Immobilien: 1) Wohnhaus mit Scheuer und Stallung, nebst Schweinstall und Garten, neben Nikolaus Darn und dem GemeindSweg; 2) ein Theil Wiese, jetzt Ackerfeld, in der Schwarzbach; 3) ein Antheil Acker in der Aschenhütte; 4) eine Wiese daselbst; 5) eine dergleichen im Mairerth; 6) ein Antheil Wiese am Gundhelmer Wald; 7) ein halber Acker daselbst, vor hiesigem Amt öffent­lich aufs Meistgebot verkauft werden, wozu Stei- gemngstermin auf den 28. k. M-, eventuell zwei­ter und dritter auf den 28 März und 25. Apnl [. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden ist Etwaigen Dinglichberechtigten dient dies mit dem Bemerken zur Nachricht, daß sie ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Steigerungstermin, bei Meldung der Ausschließung, anzumelden und ge­hörig zu begründen haben.

Schlüchtern den 3- Januar 1837.

Kurhess. Justizamt. Scheffer.

vt. Stockhardt, Akt.

14. Felsberg. Der Militärpflichtige David, Möller aus Rhünda, dessen Aufenthaltsort unbekannt, wird hiermit zur Anhörung eines, wegen, Austre- tens von kurfürstlichem Obergericht Kriminalsenat, gegen ihn gefällten Urtheils binnen 4 Wochen öf­fentlich vorgeladen, widrigenfalls derselbe steckbrief­lich verfolgt werden wird.

Felsberg am 24. Dezember 1836.

Kurfürstliches Justizamt.

Wagner.