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Wochenblatt

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Hauan, Donnerstag den 19* ^annar 1837*

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Kurfürstliche Er»ennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

dem Oberforstmeister von Witzleben das Rit­terkreuz Höchstihres Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

dem Steuerrathe Siebert zu Cassel, dem Kriegs­rathe Wilkens vom Kriegsministerium, und dem Oberrentmeister Henkel zu Cassel, das goldne Wer- d'enstkreuz zu verleihen.

, Allgemeine Berfügungeu und Bekanntma­chungen der Oberbehördeu.

1. Alle diejenigen, welche für eine im Jahr 1836 gemachte Lieferung oder Arbeit, oder aus einem andern Grunde Forderungen an der Kriegskasse oder deren Unterkasten, namentlich den Zeughaus-, Gouvernements -, Lazareth -, Kasernen - k. Kasten zu machen haben, werden hiermit in Gemaßheit der allerhöchsten Verordnung vom 23. Juni 1801 ausgefordert, solche unter Beifügung der gehörig belegten Rechnungen spätestens bis zum 30- Jan.

I- bei den betreffenden Behörden so gewiß zu liquiviren, als sonst daraus später keine Rücksicht genommen werden kann.

Cassel am 29. Dez. 1836.

Kurs. Ktiegsministerium Abtheilung der Militärökonvmie.

2. In Gemaßheit höherer Auflage wird hierdurch die nachstehende k. k. österreickische Verordnung vom 9- Aug. 1836 zur öffentlichen Kunde gebracht.

Hanau am 4. Jan. 1837.

Kurs. Obergericht der Provinz Hanau. Schmerfeld.

vt. Metz.

Wir Ferdinand der Erste, von (hotte» Gnaden Kaiser von Oestreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Na­men» der Fünfte, König der Lombardie und Venedigs, von Dalmatien, Kroa­tien, Slavonien, Gallizien, Lodomerie» und JÜirien, Erzherzog von Oestreich, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Kram, Ober-und Niederschlesten, Großfürst von Sieben­bürgen, Markgraf von Mähren, gefür- steter Graf von Habsburg mtb Tyrol rc. rc.

Weiland Unseres in Gott ruhenden Herrn Va, tcrs, Kaisers Franz des Ersten, Majestät, haben- nach Niederlegung der römischen Kaiserwürde, Sich bewogen gefunden, die in der rcichshofräthlichen Ju- dicialregistratur und in den Reichslehns- und Gra- tialregistraturen aufbewahrt gewesenen Akten, sowie die bei dem kaiserlichen Neichshosrathe hinterlegt ge­wesenen Revisionssporteln und anderweiten Depositen, der Aufsicht und besonderen Obsorge einer damals aus gewesenen kaiserlichen Reichshofräthen zusammen­gesetzten Kommission in der durch Patent vom 4- Februar 1807 allgemein kundgemachten Absicht zu übertragen, um die Reckte der vormaligen Reichsan­gehörigen, insoweit sie auf den in erwähnten Rezi,