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23. Hänau. Zur Publikation des von dem verstor­benen Hofagenten Süffel Nathan Binge dahier bet dem vorhinnigsn Stadtschultheißenamte der Altstadt dahier am 24. September 1790 hinterleg­ten Testaments ist Termin auf den 3. Februar k. 3., Nachmittags 3 Uhr, angesetzt worden, wozu alle diejenigen, welche dabei betheiligt zu seyn glau­ben, hiermit vorgeladen werden.

Hanau den 22. Dezember 1836

Kurfürstl. Landgericht.

B c ch t e l.

24. Hanau. Nachverzcjchnete, der Schneppischen Armenstiftung zugehörige, in hiesiger Gemarkung gelegene Immobilien, als:

Aecker im Nürnbergerfeld, so gnädigster Herrschaft zur 10. Garbe zehntbar.

1) 1 M. 2 V. 2R. in der Gewand Nr. 27, neben dem. Dorfeldschen Gut und Philipp Fuß Wittwe (gibt 1 alb. 6 4 hlr. Martinizins) im Neuenmüh- lenfeld, so gnädigster Herrschaftjzur zehnten Garbe zehntbar; 2) 1 ,M. 4 R. in der Gewand Nr. 2. neben Johann Herbst und Theophilus Kröker; 3) 1 M. 1 V. 37 N- allda, neben gnädigster Herr­schaft und dem Fußpfad nach dem Neuhof; 4) 2 M. 15 R. in der Gewand Nr. 9, neben dem Poppenwald und Kasimir Glaub.

Wiesen

jenseits der Kinzig, so angeblich zehntfrei.

5) 4 M. 2 V. 37 R. in der Gewand Nr. 7, ne­ben Konrad Grüner Wittwe und der Präsenz, gibt 9 alb. 2 4 hlr. Martinizins; 6) 1 M. 1 V. 18 R. in der Gewand Nr. 1, neben Johs. Läpp und Ludwig Zimmer Erben, sollen auf den An­trag des Administrators der gedachten Stiftung und mit Genehmigung des Presbitcriums der evan­gelischen Gemeinde der Johanneskirche dahier, Freitag den 27. Januar k. J., Nachmittags 3 Uhr, öffentlich verkauft werden.

Hanau den 27. Dezember 1836.

Kurf. Landgericht. Bech tel.

vt. Marth.

25. Hanau. In Sachen der Administratoren des vom Kammerpräsidenten von Carlshausen zu Ha­nau hinterlassenen Vermögens, nümlich: des Forst­meisters Friedrich von Carlshausen zu Altenhaß- lau, des Obergerichtsraths Theodor von Carls- hausen zu Hanau, des Wilhelm von Carlshausen daselbst, und des Kaufmanns Karl Lavater da- selbst, Kläger, gegen Jobannes Neuling sen. auf dem Sandhose bei Hanau, sodann dessen Kinder, nämlich: 1) Johannes, 2) Jakob, 3) Peter, dahier, 4) Elisabeth Weber, geb. Neuling, zu Großauheim, 5) Goldarbeiter Heinrich Neu­ling , dermalen in Wien, 6) Dorothee und 7) Marie, dahier, letztere beide - in väterlicher Ge­walt des Johannes Neuling sen. dahier, Beklagte, wegen hypothekarischer Forderuntz, sind zur Voll­

ziehung des durch Erkenntnß vom 6. Sept. l. J. erkannten Verkaufs folgender der den Beklagten zugehörigen in hiesiger Gemarkang gelegener Im­mobilien, als: .1) ein Wohnhaus mit Waschküche in dem Garten; 2) 2 M. 3 V. 39 R. Baum- und Grasgarten in der Gewand Nr. 10, neben Charles Collin, auf den Antrag der Kläger andere Termine und zwar erster Termin auf den 3. März k. I. und auf den Fall, daß es nöthig werden sollte, zweiter auf den 31. desselben Monats und dritter Tcr- minaufden 28. April k. I., jedesmal Nachmittags 3 Uhr, inhicsiges Gerichtslokal angesetzt worden, welches den Kauflustigen nicht nur, sondern insbesondere auch dem Mitbeklagten, Peter Neuling von hier, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Hanau den 17. Dezember 1836.

Kurfürstliches Landgericht. Bechtel vt. Marth.

26. Bockenheim. Die Ehefrau des Permissionisten Georg Rügemer, Magdalene, geherne Engel- hardt, dahier, hat gegen den vorhin hierselbst wohnhaft gewesenen Johann Friedrich Müller auf 90 fL Miethzins vom 26. März bis zum 26. Sep­tember d. I. bei unterzeichneter Gerichtsstelle Klage erhoben und um Arrestanlegung auf die in ihrer Behausung befindlichen Effekten des Verklagten, auch weiter, da dessen gegenwärtiger Aufenthalts­ort unbekannt ist, um öffentliche Vorladung des­selben gebeten. Der erbetene Arrest ist auf Ge­fahr und Kosten der Klägerin erkannt und Ter­min auf den 7. Februar k. J. anberaumt worden, worin diese, bei Meidung der Relaration, den Arrest zu justifiziren, der abwesende hiermit cdikta- liter vorgeladene 'Verklagte aber, bei Meidung, daß der Arrest für justisizirt erkannt werde, sich über den letzteren und dessen Formalien zu erklä­ren und bei Strafe des Eingeständnisses, bezie­hungsweise der Ausschließung,, zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache sich cinzusinden hat. Dekr. Wochenheim am 29. Dez. 1836-

Kurfürstliches Justizamt. Schefser.

vt Busch.

27. Gundhelm. Auf den Antrag eines Hypothek­gläubigers sollen nachfolgende, dem Nikolaus Müller und dessen Ehefrau in Gundhelm gehö­rige Immobilien: 1) Wohnhaus mit Scheuer und Stallüng, nebst Schwelnstall und Garten, neben Nikolaus Darn und dem Gemeindsweg; 2) ein Theil Wiese, jetzt Ackerfeld, in der Schwarzbach; 3) ein Antheil Acker in der Aschenhültc; 4) eine Wiese daselbst; 5) eine dergleichen im Maircilh; 6) ein Antheil Wiese am Gundhelmer Wald; 7) ein halber Acker daselbst, vor hiesigem Amt öffent­lich aufs Meistgebot verkauft werden, wozu Ster- gerungstermin auf den 28. f. M., eventuell zwer-