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Hanau, Donnerstag den 29. Dezember 1836.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seme Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

den Hofbuchhalter Fey bei dem Oberhofmarschall- amte, nunmehr zum Oberhofbuchhalter dabei zu cr- nennem -

Landtag.

In der öffentlichen Sitzung am 13. Dezember erfolgten, nach Vorlesung des letzten Sitzungsproto-- kolls und des Eingangsregisters, zunächst einige Vor- träge des Eingabenausschusses über verschiedene Ge­suche, von welchen das einer gewissen Nutzn mehr, fettige Unterstützung und Berücksichtigung fand. Hier- rauf eröffnete der Landtagskommissar, daß zur gesetz­lichen Mitwirkung bei Abhörung der Landeskredit- kasserechnung pro 1834 Seitens der Ständeversamm­lung eine Kommission nunmehr gewählt werden könne, welche Wahl demnächst vorzunetzmen, beschlossen wur­de, und übergab weiter Nachweisungen des Kriegs­ministeriums über die Verwendungen in den Jahren 1831 bis 1836. Sodann verkündigte der Präsident selbstständige Anträge der Depurirten: Auffarth in Betreff des in Schwarzenfels erhoben werdenden Handlohns; Kaiser: auf Fortsetzung einer direkten Straße von Grünberg nach Marburg; Eberhard:

Publikation der Strasurtheile der Obergerichte, wodurch die Todesstrafe ausgesprochen wird, vor der Revision bei dem Oberappellationsgericht betreffend.

Zur Tagesordnung und namentlich der Dis- kuffron des Gesetzentwurfs die Ueberweisung einzel­

ner Forstbezirke, hinsichtlich der Bestrafung der in demselben vorgefallenen Forst - , Jagd- und Fische- reivergehen an bestimmte Untergerichte betreffend, übergehend, wurde dieser, nach mehrfachen Debatten, ohne Abänderung genehmigt. Se. Exzellenz, der Herr Staatsminister Häffenpflug, machten hierauf Eröffnungen und Vorlagen in Betreff der Statu­ten der althessischen Ritterschaft, eines Gesetzentwurfs zu Abänderung des §. 4. des Gesetzes vom 11 Juli 1832, den Geschäftskreis der Staatsanwälte betref­fend, und eines neuen Wasserbaugesetzes. Es wurde beschlossen, den Entwurf des Letzteren einem in näch­ster Sitzung zu wählenden, eigenen Ausschuß aus 5 Mitgliedern bestehend, hie beiden anderen Vor­lagen dem Rechtspflegeausschuß zu überweisen. Schließ- Üch erstattete der Budjetausschuß verschiedene Be­richte, sowohl das Verfahren hinsichtlich der Erörte­rung des Voranschlags zum Grundetat im Allgemei­nen , als auch mehrere Ausgabeposten insbesondere, namentlich für die Direktion des Staatsschatzes, für unvorhergesehene Ausgaben der Finanzverwalrung, für Postverwaltung , für die vorhinnigc Hoftheater- direktion und die Bauziegel- und Viehsteuer betref­fend, und wurden die Anträge auf Bewilligung der geforderten Summen, nach Maßgabe der Berichte des Ausschusses, genehmigt, ein Gesuch der Sub­alternen der Oberdaudirektion um Nachzahlung der Normalgehalte aber zurückgewiesen.

Se- Exzellenz, der Herr Staatsminister von Motz nahmen Theil an den Diskussionen über die bemerkren Etats.

Die hierauf folgende vertrauliche hatte vor­zugsweise die unständigen Dienstkosten des Land­tags und wiederum die Diäten der Mitglieder zum