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Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

dem zu der erledigten Pfarrei Kirchberg und dem Vikariate Riehe, in der Klasse Gudensberg, präsen- tirten Pfarrer Wilhelm Lharmer, zu Ziegenha- gen, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen, und den Fabrikanten Johann Bernhard Braun, in Hersfeld, zum Bataillonskommandeur der Bürger­garde daselbst zu bestellen.

Berichtigung. Im letzten Wochenblatt unter den Ernennungen: Zeile 9 v. o., muß es statt Komman. dem der Bürgergarde rc., heißen: Kommandeur des dritten Bataillons der Bürgergarde.

Landtag.

Die Wahl des Abgeordneten des Landwahldi­strikts Homberg, Bürgermeister Strake von Lohra, wurde in der öffentlichen Sitzung vom 6. Dezember ohne Diskussion für gültig erklärt, und derselbe ver­pflichtet.

Der Genannte, gewählt nach §. 65 der Verfas­sungsurkunde , besitzt nicht so viel Grundeigenthum, daß er den erforderlichen Grundsteuerbetrag entrichtet, wohl aber ist sein Gut nach einer Schätzung über 5000 Rthlr. werth; es hatte sich daher das Bedenken erhoben, ob das Grundeigenthum hier in der letzte­ren Beziehung in Betracht kommen dürfe, da es in ersterer nicht zureichend war.

Die Legitimationsfragen des Professors Arndt und Obersmanzkammerdirektors Meisterlin betreffend, beschloß man auf Antrag des Rechtspflegeausschusses, in Betreff jenes die Staatsregierung um Einleitung einer neuen Wahl zu ersuchen, die eröffnete Geneh- migungsversagung rücksichtlich des letzten sich zur Nachricht dienen zu lassen.

, Deputirter Schwarzenberg suchte seinen Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs, gleichmäßige Ver- theilung der Einquartirungslast betreffend, zu begrün­den, und wurde dessen Erwägung, Druck und Ueber- weisung an den Budget- und an den Rechtspflege­ausschuß beschlossen; ebenso hinsichtlich einer Motion des Deputirten von Gilsa auf Vorlage eines Gesetz­entwurfes wider Mißhandlung von Thieren. — Na­mens des Rechtspflegeausschusses berichtete Deputir­ter Scheuch über den Gesetzentwurf, betreffend die Ueberweisung einzelner Forstbezirke, hinsichtlich der dann vorgefallenen Forst-, Jagd- und Fischereiverge­hen an bestimmte Untcrgen'chte, und wurde die Dis­kussion des Entwurfs, auf dessen Annahme angetra- gcn war, auf die nächste Sitzung bestimmt. Auf er­statteten Bericht desselben Deputirten über die Ge­suche mehrerer Gemeinden in Oberhessen, um Bil­dung eines eigenen Justizamtes mit dem Sitze in Frielendorf, der Stadt Frankenau um Verlegung des Amtssitzes dorthin, und der Gemeinde Hauswurz um Vereinigung mit dem Amte Neuhof, wurde beschlos­sen, die ersten beiden, der Smatsregierung zu allen­falls geeigneter Berücksichtigung zu übergeben, hin­sichtlich des letzten aber die Staatsregierung um aber- maligs Vorlegung des schon früher vorgelegt gewe­senen Gesetzentwurfes die beregte Angelegenheit be­treffend , zu ersuchen.