Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem zu der erledigten Pfarrei Kirchberg und dem Vikariate Riehe, in der Klasse Gudensberg, präsen- tirten Pfarrer Wilhelm Lharmer, zu Ziegenha- gen, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen, und den Fabrikanten Johann Bernhard Braun, in Hersfeld, zum Bataillonskommandeur der Bürgergarde daselbst zu bestellen.
Berichtigung. Im letzten Wochenblatt unter den Ernennungen: Zeile 9 v. o., muß es statt Komman. dem der Bürgergarde rc., heißen: Kommandeur des dritten Bataillons der Bürgergarde.
Landtag.
Die Wahl des Abgeordneten des Landwahldistrikts Homberg, Bürgermeister Strake von Lohra, wurde in der öffentlichen Sitzung vom 6. Dezember ohne Diskussion für gültig erklärt, und derselbe verpflichtet.
Der Genannte, gewählt nach §. 65 der Verfassungsurkunde , besitzt nicht so viel Grundeigenthum, daß er den erforderlichen Grundsteuerbetrag entrichtet, wohl aber ist sein Gut nach einer Schätzung über 5000 Rthlr. werth; es hatte sich daher das Bedenken erhoben, ob das Grundeigenthum hier in der letzteren Beziehung in Betracht kommen dürfe, da es in ersterer nicht zureichend war.
Die Legitimationsfragen des Professors Arndt und Obersmanzkammerdirektors Meisterlin betreffend, beschloß man auf Antrag des Rechtspflegeausschusses, in Betreff jenes die Staatsregierung um Einleitung einer neuen Wahl zu ersuchen, die eröffnete Geneh- migungsversagung rücksichtlich des letzten sich zur Nachricht dienen zu lassen.
, Deputirter Schwarzenberg suchte seinen Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs, gleichmäßige Ver- theilung der Einquartirungslast betreffend, zu begründen, und wurde dessen Erwägung, Druck und Ueber- weisung an den Budget- und an den Rechtspflegeausschuß beschlossen; ebenso hinsichtlich einer Motion des Deputirten von Gilsa auf Vorlage eines Gesetzentwurfes wider Mißhandlung von Thieren. — Namens des Rechtspflegeausschusses berichtete Deputirter Scheuch über den Gesetzentwurf, betreffend die Ueberweisung einzelner Forstbezirke, hinsichtlich der dann vorgefallenen Forst-, Jagd- und Fischereivergehen an bestimmte Untcrgen'chte, und wurde die Diskussion des Entwurfs, auf dessen Annahme angetra- gcn war, auf die nächste Sitzung bestimmt. Auf erstatteten Bericht desselben Deputirten über die Gesuche mehrerer Gemeinden in Oberhessen, um Bildung eines eigenen Justizamtes mit dem Sitze in Frielendorf, der Stadt Frankenau um Verlegung des Amtssitzes dorthin, und der Gemeinde Hauswurz um Vereinigung mit dem Amte Neuhof, wurde beschlossen, die ersten beiden, der Smatsregierung zu allenfalls geeigneter Berücksichtigung zu übergeben, hinsichtlich des letzten aber die Staatsregierung um aber- maligs Vorlegung des schon früher vorgelegt gewesenen Gesetzentwurfes die beregte Angelegenheit betreffend , zu ersuchen.