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Mittags 1 Uhr, eben dahin verlegt worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Meerholz am 27. Oktober 1836.
Kurfürst!. Hess, gräfl. isenb. Iustizamt.
K. Dosch.
vt Peters, Amtsaccessist.
20. RodeNberg. Da gegen die ausgetretenen Mi- litärpflichtigen David Bonheim von hier und Johann Heinrich Wilhelm Wehrens aus Auha- gen, wegen nicht erfüllter Militärpflicht, unterm 13. d. M. zur Nr. 95 U. J. Pr. das Urtheil erlassen worden ist, so wird denselben aufgegeben, sich binnen einem Vierteljahre zu dessen Anhörung bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung allhier ein- zufinden.
Rodenberg den 26. Okt. 1835.
Kurs. Hess. Iustizamt. Deichmann, vt. Gräbe.
21. Neuhof. Der ledige Peter Möller aus Nie- derkalbach, von Profession ein Leinweber, wird hiermit vorgeladen, sich binnen vier Wochen vor dem unterzeichneten Iustizamt, bei Strafe steck- bneflicher Verfolgung, zu sistiren, um in einer gegen ihn anhangigigen Untersuchung vernommen zu werden.
Neuhof am 3. November 1836.
Kurfürstlich Hess. Iustizamt. Klein Hans.
vt. Wille.
22. Heubach. Zum öffentlichen zwangsweisen Ausgebote folgender in und um Heubach gelegenen, dem Wolf Katz daselbst gehörigen Immobilien, als: 1) ein Acker, der Neuacker genannt, stößt oben an Ludwig Jäger, unten an Mardge Goldschmidt, vorne an David Adler, hinten an Johannes Jäger; 2) ein Rottstück, liegt auf der alten Gemeinde, stößt vorne an Konrad Richter, hinten an Nikolaus Hommel, ist erster Termin auf den 2. Januar, eventuell zweiter und dritter auf den 6. Februar und den 13. März k. I., Morgens von 10 — 12 Uhr, anher anberaumt. Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, "etwaige Hypothekargläubiger aber werden gusgefordert, ihre Ansprüche in dem angesetzten ersten Termine, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung, beziehungsweise der besonderen Benachrichtigung auf eigene Kosten, gehörig anzumelden und zu begründen. Schwarzenfels den 31. Oktober 1836.
Kurs. Hess. Iustizamt Hiers. Gößmann, K. A. vt. Israel.
23. Ginnheim. Nachdem der zum öffentlichen Verkäufe der dem Einwohner Heinrich Bechtold And deren Kinder und Erben dessen verstorbenen Ehefrau, Margarethe, einer gebornen Heinz, zu Ginnheim gehörigen, daselbst und in dasiger Gemarkung gelegenen und in der Bekanntmachung
vom 30. Juni d. I. in den Nummern 28, 29 u. 30 des Provinssalwochenblattes von diesem Jahre beschriebenen Immobilien, auf heute anberaumt gewesene dritte Verkaufstermin, dem Antrag der Betheiligten zufolge, auf den 19- Dezember d. J. , Vormittags 11 Uhr, nach Ginnheim verlegt worden ist, so wird solches hiermit bekannt gemacht. Bockenheim am 3. November 1836.
Kurfürstliches Justizamt. Scheffer.
vt. Busch.
24. Völzberg. Nachdem in Sachen der Helene Thomas zu Völzberg, Klägerin, gegen Konrad Thomas und die Kinder und Erben seiner verstorbenen Ehefrau daselbst, Beklagte, pto. res. hyp., durch Dekret vom heutigen der Verkauf nachstehender den Beklagten gehörigen und in Völz- bergir Gemarkung gelegenen Grundstücken, namentlich: 1) ein Acker auf dem Gäulskopf, neben Melchior Jung und Nikolaus Jmhof; 2) ein do. auf der Struth, neben Heinrich Schultheiß und Friedrich Betz; 3) ein do. auf den Salzäckern, an Christian Schultheiß und Lorenz Herchenröder; 4) eine Wiese in der Kägeswiese, neben Balthasar und Johannes Jmhof; 5) eine do. daselbst, neben Heinrich Kneip u. den Anstößer und 6) ein Futterplatz aus dem Mühlrain, an Melchior Jung und den Anstößer, erkannt und hierzu erster Termin auf den 2. Januar k. S-, eventuell zweiter auf den 30. desselben Monats und dritter auf den 27. Februar k. JahrS, jedesmal Vormittags 10' Uhr, im hiesigen Gerichtslokal anberaumt worden ist, so wird dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige weitere Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Strafe des Ausschlusses, dahier anzuzeigen haben. Birstein den 2. November 1836.
Kurs. fürstl. isenb. Justizamt. Für die Ausfertigung.
Poppelmann, Aktuar.
25. Bockenheim. Alle diejenigen, welche an dem Nachlasse der dahier verstorbenen Jeannette Christine Esajas aus Meisenhcim resp, an dem ihrer kurz darauf ebenfalls hierselbst verstorbenen unehel. Tochter, Christine Marie, Ansprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, solche vor der unterzeichneten Gerichtsstelle so gewiß binnen sechs Wochen vorn heutigen an, dahier anzumelden und zu begründen, als sonst der gedachte Nachlaß der Mutter und der Geschwister der Christine Esajas, welche sich gemeldet haben, verabfolgt werden soll.
Dockenheim am 18. Oktober 1836.
Kurfürst!. Iustizamt. Scheffer.
vt. Busch.
26. G ein Hausen. In Sachen der Margarethe Reis dahier. Klägerin, gegen den Schuhmacher Andreas Reis alt hierselbst, Verklagten, wegen