Hanau, Donnerstag den 27. Oktober 1836.
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Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Generalmajor und Generaladjutanten von Lepel auf sein untertänigstes Nachsuchen die Entlassung von der Stelle eines Generalintendanten der kurprinzlichen- Schauspiele gnädigst zu ertheilen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Obergerichtsrath Schiffer zu Cassel zum landesherrlichen Kommissar bei dem nächsten Landtage zu bestellen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
dem Oberst von Meibom im Kriegsministerium das Kommandeurkreuz 2r. Klasse Höchstihres Hausordens vom goldnen Löwen zu ertheilen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben huldreichst geruht:
den Präsident der Obersinanzkammer, Geheimerath Gschwind auf sein untertänigstes Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen, und denselben, unter Beilegung des Prädikats „Erzellenz" in die erste Klasse der Rangordnung zu erheben; auch
den Steuerrevisor und Rektisikator Koch in Cassel zum Steuerinspektor in Rosenthal zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
die erledigte Pfarrei Heifebeck, in der Klasse Gotts- büren, dem Pfarrgehülsen Christian Ludwig Aßmann, zu Breitenbach a. d. Fulda, zu übertragen, und
den Regimentsthierarzt bei dem Regiment Garde du Korps, Christian Thielemann, zugleich zum Assessor des ObermedizinalkollegiumS für die Thier- heilkunde zu bestellen.
Seine Hoheit der • Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Karl Böhm und Johannes H orstm.ann zu Cassel zu Kanzlisten bei dem Oberappellationsgerichte zu ernenneu.
Gesetzgebung.
Das Gesetzblatt Nr. X von diesem Jahr enthält:
Verordnnng
vom 5. Oktober 1836,
über die dienstliche Stellung und die Amtsverrichtungen der Polizeiinspektoren.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitregent von Hessen rc. rc.
ertheilen über die dienstliche Stellung und die Amtsverrichtungen der Polizciinspektoren, nach Anhörung Unseres GesammtstaatsministeriumS, nach- olgende Vorschriften.