Hanau. — Donnerstag,
den 22. Oktober 183 5.
K u r f ü r st l i ch e E r n e n n u n g e n.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mittegent haben den Leibjäger Christian Stamm zum Hofrevier- förster gnädigst ernannt und demselben provisorisch den Hönebacher Forst, so wie zugleich den Dienst eines Kastellans in dem Schlosse zu Wildeck zu übertragen geruhet.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Das zu Petritag künftigen Jahrs pachtlos werdende Domänengut zu Maaden, im Rentereibezirk Gndensberg, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden aus ungefähr 131; Ak- ker, 14 9t. Land, 19^ Acker, 1z R. Wiesen und 4f Acker, 6 R. Garten besteht, soll auf anderweite neun Jahre verpachtet, und zu dem Zwek- ke Freitag den 16. Okt., d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier bei der Obersinanzkammer nochmals an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden. Pachtkompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bestimmten Stunde in dem Lokale der Oberfinanzkammer hierselbst emzu- sinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Äritbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann nach vor-
SSernc^mung der Pachtbedingungen, wel- ^"A schon vor dem Termin bei dem Domä, nenratb Heister hierselbst eingesehen werden kön
nen, ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Cassel am 29. Sept. 1835.
Kurf. Hess. Obersinanzkammer.
2. Zur künftigen Vcrerbleihung des zu Petritag 1836 pachtlos werdenden Domänenguts zu Rö'hr- da, im Rentereibezirk Bischhausen, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden, nach Abgang der zum Domänengut zu Lauden- bach geschlagen werdenden 6 Acker Land und 8 Acker Wiesen, aus ungefähr 202 Acker Land, 15 Acker Wiesen und 9 Acker Garten besteht, soll Freitag den 23. Okt. d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier auf der Obersinanzkammer ein nochmaliger, und zwar dritter öffentlicher Steigerungstermin abgehalten werden. Erbleihekompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bezeichneten Stunde in dem Lokale der Obersinanzkammer hierselbst einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann, noch vorgängiger Vernehmung der Erbleihe- bedingungen, welche auch schon vor dem Termin bei dem Domänenrath Heister hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Cassel am 28. Sept. 1835.
Kurfürstliche Obersinanzkammer.
3. Zur anderweiten zwölfjährigen Verpachtung des zu Petritag 1836 pachtlos werdenden Domänenguts zu Laudenbach, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden, aus ungefähr 324 Acker Land, 44 Acker Wiesen, 5fz Ak-