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Hanau. Donnerstag,

den 22. Oktober 183 5.

K u r f ü r st l i ch e E r n e n n u n g e n.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mittegent haben den Leibjäger Christian Stamm zum Hofrevier- förster gnädigst ernannt und demselben provisorisch den Hönebacher Forst, so wie zugleich den Dienst eines Kastellans in dem Schlosse zu Wildeck zu über­tragen geruhet.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Das zu Petritag künftigen Jahrs pachtlos wer­dende Domänengut zu Maaden, im Rentereibezirk Gndensberg, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden aus ungefähr 131; Ak- ker, 14 9t. Land, 19^ Acker, 1z R. Wiesen und 4f Acker, 6 R. Garten besteht, soll auf an­derweite neun Jahre verpachtet, und zu dem Zwek- ke Freitag den 16. Okt., d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier bei der Obersinanzkammer nochmals an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten wer­den. Pachtkompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bestimmten Stunde in dem Lokale der Oberfinanzkammer hierselbst emzu- sinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Äritbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann nach vor-

SSernc^mung der Pachtbedingungen, wel- ^"A schon vor dem Termin bei dem Domä, nenratb Heister hierselbst eingesehen werden kön­

nen, ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Cassel am 29. Sept. 1835.

Kurf. Hess. Obersinanzkammer.

2. Zur künftigen Vcrerbleihung des zu Petritag 1836 pachtlos werdenden Domänenguts zu'hr- da, im Rentereibezirk Bischhausen, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden, nach Abgang der zum Domänengut zu Lauden- bach geschlagen werdenden 6 Acker Land und 8 Acker Wiesen, aus ungefähr 202 Acker Land, 15 Acker Wiesen und 9 Acker Garten besteht, soll Frei­tag den 23. Okt. d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier auf der Obersinanzkammer ein nochmaliger, und zwar dritter öffentlicher Steigerungstermin ab­gehalten werden. Erbleihekompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bezeichne­ten Stunde in dem Lokale der Obersinanzkammer hierselbst einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und so­dann, noch vorgängiger Vernehmung der Erbleihe- bedingungen, welche auch schon vor dem Termin bei dem Domänenrath Heister hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu ge­ben. Cassel am 28. Sept. 1835.

Kurfürstliche Obersinanzkammer.

3. Zur anderweiten zwölfjährigen Verpachtung des zu Petritag 1836 pachtlos werdenden Domänen­guts zu Laudenbach, welches außer den vorhande­nen Wohn- und Oekonomiegebäuden, aus unge­fähr 324 Acker Land, 44 Acker Wiesen, 5fz Ak-