Hanau, Donnerstag den 20. Oktober 1836.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Der bestehenden Vorschrift gemäß, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Stelle eines Erekutanten bei der Renterei Bergen zu b«. setzen ist. Gaffel am 27. Sept. 1836.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer. '
2. Die Erledigung der Justizbeamtenstelle in Schwar, zenfels wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gesuche um Übertragung derselben binnen 14 Lagen dahier einzureichen seyen.
Hanau am 5. Oktober 1836.
Kurfürstliches Obergericht. Carlshausen.
vt. Metz.
3. Die unterzeichnete Behörde findet sich durch einen zu ihrer Kenntniß gekommenen Verkauf unrichtiger Leinenstücke auf auswärtigen Meßvlätzen ver. anlaßt, das mit der kurhessifchen Leinenordnung vom 29. Dezember 1829 nicht bekannte Handel treibende Publikum darauf aufmerksam zu machen daß ein jedes in den Handel gebrachte Stück für# hessisches Schock-leinen auf dem äußeren Umschläge mit dem Mangestempel, einen aufrechtste- henden Löwen, und an beiden Enden mit dem Längestempel, „60 Ellen j br." und der Mange- nummer versehen seyn muß, daß also Leinenssucke ÄäMa ^ ^'I^^ Bezeichnung nicht als zu- “n9cl^en werden können, und daß namentlich die mangelnde Angabe der Länge auf dem
einen der beiden Enden das Abschneiden eines Stücks von der ursprünglichen Länge verräth.
Dabei wird bemerkt, daß die kurhessische Elle 252 | Pariser Linien lang ist.
Gaffel am 19. September 1836.
Aus kurfürstlich hessischem Handels - und Gewerbsverein.
4. Zufolge höchsten Beschlusses vom 28. v. M. soll für den Justizamtsbezirk Wetter ein besonderer Physikus bestellt und demselben das Physikat Ro- senthal einstweilen mitübertragen werden. So lange diese Verbindung dauert, wird der Physikus zu Wetter jährlich 100 Lhlr. Gehalt und eine monatliche Vergütung von 8 Rhlr. »erhalten, nach erfolgtet Trennung dieser Physikate aber wird die Besoldung überhaupt 150 Lhlr. jährlich- betragen. Geeignete Bewerber um diese Stelle werden auf- gesordert, sich binnen 14 Tagen dahier zu melden.
Marburg am 6. Oktober 1836.
Kurfürst!. Regierung der Provinz Oberhessca. Dörnberg.
Tt. Betzenberger.
5, Die Lieferung der für das Jahr 1837 bei der unterzeichneten Behörde erforderlichen Schreibmaterialien soll unter dem Vorbehalten — daß die zu liefernden Gegenstände nur in guter Qualität angenommen -r- dem Wenigstnehmenden überlassen werden. Bewerber um diese Lieferung können die Proben, wonach dieselbe bewirkt werden muß, bei dem Obersinanzkammerbuchhalter, Sekretär Grösser dahier, einsehen, und dabei zugleich Auskunft über den ungefähren jährlichen Bedarf an den verschiedenen Lieferungsgegenständen erhalten.