für d l e
A r o v i n 3 H a n a «.
Hanau, Donnerstag den 29. September 1836.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mittegent haben gnädigst geruht:
dem Nechtspraktikanten Jakob Kaula in Bocke!^- heim die Advokatur bei den Untergerichten des Kreises Schmalkalden, mit dem Wohnsitze an letztgedach- tem Orte, zu gestatten.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mittegent haben gnädigst geruhet: '
die erledigte Pfarrei Vernawahlshausen, in der Klasse Gottsbüren, dem Pfarrer Eduard Hunrath, an Kirchheim, zu übertragen;,
den zweiten Lehrer an dem Schullehrerfeminar zu Homberg, Pfarrer Theobald Fenner,. in gleicher Eigenschaft an das Schullehrerfeminar zu Schlächtern ; — und' den zweiten Lehrer an dem bisherigen Schullehrerfeminar zu Marburg, Pfarrer Wilhelm Bang, in gleicher Eigenschaft an das Seminar in Homberg zu vr-rsetzen;,
den Kandidaten der Theologie, August Ludwig Wigand in Aplern, sszum Schulrektor dafelbst zu bestellen;. und
den Straßenbaukommissaren Georg Ebert zu Wabern, und Ludwig Nie man n zu Rodenberg,. das Prädikat „Oberbaukommissar" zu verleihen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mittegent haben- gnädigst geruht:
den Bergeleven Schreiber zu Cassel zum Assessor bei dem Sa-lMmte in Nauheim , und
W Bergeleven Ludwig, in Schwarzenfels, zum
Assessor bei dem Fabrikamte daselbst zu ernennen,, auch
dem zum dritten Assistenten bet dem Oberpostamte zu Cassel vorgeschlagenen, bisherigen Privatpvstschrer- ber Lins, und
dem zum Postexpcditor fn Nentershausen vorge- schlagenen Justizamtsschreiber Borgel,. daselbst die höchste Bestätigung zu ertheilen..
G esc tz g c b u n g.
Das Gesetzblatt Nr. VIII von diesim Jahr enthällr Ansschreiben des Knanzmillisteriums,
vom 30. August 1836 ,. '
die Aufhebung der vormaligen Deutsch- ordensrenterei zu Marburg und die Abänderung der Geschäftsbezirke mehrerer anderer Rentereien betreffend.
Alls schreiben des Mtnistermms des Innern
vom 17- September 1836, die Zusammen berufu ng der nächsten Ständeversammkung betreffend.
Nachdem Seine Hoheit der Kurprinz und Mit- - regend in Gemäßheit des §. 80 der Berfassungsur- kunde die Einberufung der nächsten Stän- deversaMmlung auf den fünften November dieses Jahres gnädigst verordnet haben, so wird solches hierdurch bekannt gemacht und ergehet im alle, zur Theilnahme an gedachter StandeverfaMM'